KfW fördert wieder energetische Teilmodernisierungen von Wohngebäuden

Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) fördert ab dem 1. März wieder Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität eines Wohngebäudes. Zur Wahl stehen zum einen ein Förderkredit mit zinsgünstigen Konditionen und zum anderen ein Investitionszuschuss.
Wer also Energiekosten senken will und an seiner Immobilie Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen will, der bekommt ab sofort auch dann eine Unterstützung der KfW-Bank, wenn er lediglich eine Maßnahme, wie beispielsweise Fensteraustausch oder Dämmung des Daches, durchführt. Wie die KfW in einer Pressemitteilung erklärt, wird mit dem Förderprogramm 152 ein Investitionszuschuss von 5 Prozent gewährt, höchstens jedoch bei einem Einfamilienhaus die Summe von 2500,- Euro. Handelt es sich bei dem Objekt um ein Zweifamilienhaus, so kann eine Verdopplung der Förderung möglich werden.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, sich einen zinsgünstigen Kredit mit einem Zinssatz zwischen 2,57 Prozent und 3,03 Prozent ausgeben zu lassen, je nach Laufzeit und Zinsbindung.
Den Hausbesitzern wird es mit dem wieder eingeführten Förderprogramm ermöglicht, ihr Gebäude nach und nach auf den neuesten Stand zu bringen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass sich Hauseigentümer den Rat eines Energieberaters einholen, der das Gebäude analysiert. Dieser kann oftmals mit weitergehenden Fördermaßnahmen weitere Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes machen.
Vorsicht ist geboten bei Einzelverbesserungen am Gebäude. Verbessert man zum Beispiel nur die Fenster, so muss dieses fachgerecht ausgeführt werden, um keine Wärmebrücken entstehen zu lassen, die zu Schimmelbildung führen können. Weiter müssen die Bewohner des Hauses das Lüftungsverhalten an die neuen Gegebenheiten anpassen.

 

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