Wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat, darf ein Vermieter nicht verlangen, dass ein Mieter bei seinem Auszug die Wohnung komplett weiß streicht. Schon in einem früheren Urteil hatte der BGH fest gelegt, dass es allein Sache des Mieters ist, in welcher Farbe er seine angemietete Wohnung streicht. Das neue Urteil bestätigt die bisherige Regelung noch einmal und wurde entsprechend freudig vom Deutschen Mieterbund begrüßt, da dadurch endlich für Mieter und Vermieter Rechtssicherheit geschaffen wurde. Für den Vermieter ist vor allem entscheidend, so der BGH, dass er die frei gewordene Wohnung problemlos weiter vermieten kann. Dafür jedoch ist es nicht erforderlich, dass die Wände in weißer Farbe gestrichen sind.
Bestätigt: Wände müssen nicht weiß gestrichen werden
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