Wie das BGH jetzt noch einmal in einem Urteil bestätigte, ist die fristlose Kündigung eines Mietvertrages korrekt, wenn die Mietzahlungen mehrfach verspätet eintreffen. Auch wenn ein Mieter, wie im vorliegenden Fall, irrtümlich von einem späteren Zahlungstermin ausgeht, gilt der im Mietvertrag vereinbarte Zahltag. Voraussetzung für die fristlose Kündigung ist allerdings, dass der Mieter eine schriftliche Abmahnung erhält. Reagiert er darauf nicht und zahlt weiterhin zu spät, ist die fristlose Kündigung angemessen. Dann hat der Vermieter auch die Möglichkeit, eine Räumungsklage gegen den Mieter einzureichen.
Fristlose Kündigung bei verspäteter Zahlung
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