Für eine eingetragene Firma ist es schwieriger einem Mieter wegen des Eigenbedarfs eines der Firmengesellschafter zu kündigen. Auch der Bundesgerichtshof wies die Klage einer GmbH & Co. KG ab, die ihren Mieter mit der Begründung ‚Eigenbedarf‘ kündigen wollte. Zwar ist eine so begründete Vertragskündigung bei einer GbR möglich, bei einer Personenhandelsgesellschaft, wie im Falle einer GmbH & Co. KG jedoch nicht. Diese sind in der Regel so umfangreich, dass ein Eigenbedarf fast immer besteht oder konstruiert werden könnte. Dadurch allerdings verlöre der Mieter einer GmbH & Co. KG jegliche Rechtssicherheit, was ihm nicht zuzumuten ist.
Kündigung wegen Eigenbedarf für GmbH nicht zulässig
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