Nach dem aufsehenerregenden Gerichtsurteil, dass eine Wohnungskündigung, wegen Geruchsbelästigung durch Tabakrauch, als rechtmäßig bestätigte, wird jetzt eine Klagewelle in ähnlichen Fällen erwartet. Allerdings wird auch in Zukunft eine Klage, wegen Rauchens in der Wohnung, nur selten erfolgreich sein. Das musste jetzt auch ein Rentnerehepaar aus Premnitz feststellen, dass gegen den aufsteigenden Qualm ihrer unter, ihnen wohnenden, Nachbarn geklagt hatten. Damit wollten sie erreichen, dass ihre Nachbarn nur während vorgegebener Zeiten auf ihrem Balkon rauchen dürften und ständig ihren Aschenbecher leeren müssten. Dem hat das Amtsgericht Rathenow einen Riegel vorgeschoben. Demnach ist das Rauchen der angegebenen 12 Zigaretten pro Tag, auf dem Balkon, keine „wesentliche Beeinträchtigung“. Ein Unterlassungsanspruch ist in dem Fall nicht gerechtfertigt. Zwar wollen die Kläger Berufung gegen das Urteil einlegen, doch ein anderes Ergebnis wird nicht erwartet.
Mieterklage gegen Rauchbelästigung abgelehnt
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