Das angekündigte Gesetz zur geplanten Mietpreisbremse ist, nach Aussage des Bundesjustizministers Heiko Maas, inzwischen fertig ausgearbeitet. Wie er in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ erklärte, liegt das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz jetzt zur Beratung vor. Darin soll den „angespannten Wohnungsmärkten“ Rechnung getragen werden. Wenn das Gesetz angenommen wird, dürfen die geforderten Mieten nur noch maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietniveau liegen. Das beträfe, nach Berechnungen des Bundesjustizministeriums, rund vier der 21,1 Millionen Mietwohnungen in Deutschland. Eine weitere Änderung betrifft die Maklercourtage. Diese soll zukünftig nur noch von den Vermietern gefordert werden dürfen. Derzeit ist es bei vielen Agenturen üblich, die Maklergebühr den Mietern in Rechnung zu stellen. Wenn das Gesetz in der vorliegenden Form angenommen wird, ergäben sich darauf Entlastungen für Mieter, in einer Gesamthöhe von 850 Millionen Euro – davon 280 Millionen Euro durch die Mietpreisdeckelung und 570 Millionen Euro für die Maklergebühren.