Unseriöse Abmahn-Anwälte haben sich, in den vergangenen Jahren, vor allem Streaming-Nutzer oder Xing-Mitglieder vorgenommen. Jetzt scheinen sie Immobilienmakler als potentielle neue Geldquelle entdeckt zu haben. Derzeit erhalten tausende Makler Abmahnungen per Post, meistens aus dem Ausland. Darin wird damit gedroht, dass die betroffenen Makler die seit Anfang Mai geltenden EU-Richtlinien zur Energiesparverordnung (EnEV) nicht umgesetzt hätten. Demnach verstießen sie durch das Weglassen von bestimmten Kennzahlen in ihren Anzeigen gegen das Wettbewerbsrecht. Der Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Rudolf Koch, warnt davor, darauf mit Zahlung der geforderten Summe zu reagieren, da vor allem die Mahnschreiben aus dem Ausland vermutlich „Pishing-Aktionen von Kriminellen“ sind. Doch auch in Deutschland gibt es bereits erste Kanzleien, die die neuen EnEV-Regeln als mögliche Gebührenfalle für sich entdeckt haben. Makler, die in ihren Anzeigen vergessen, alle geforderten energetischen Daten für ihre Immobilien anzugeben, können tatsächlich von den Anwälten der Konkurrenz auf die Zahlung Gebühr verpflichtet werden. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, also dem Wert der angebotenen Immobilien. Bei größeren Objekten können dafür mehrere Tausend Euro Strafe zusammen kommen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Kennzeichnungspflicht professionelle Anbieter ebenso betrifft, wie private Verkäufer oder Vermittler. Privatpersonen haben allerdings nur selten das Hintergrundwissen und werden damit leicht Opfer der halbseidenen Anwaltskanzleien. Doch noch haben alle Zeit, sich auf die neuen EU-Vorgaben einzustellen. Zwar gelten diese seit dem 1. Mai 2014, doch wurde vom Gesetzgeber eine Ãœbergangsfrist festgelegt, so dass für das Fehlen der geforderten Energie-Angaben erst ab dem 1. Mai 2015 ein Ordnungsgeld droht. Bis dahin können diesbezügliche Anwaltsschreiben ruhig mit einem einfach „Danke für die Erinnerung“ ad acta gelegt werden.
Vorsicht bei EnEV-Abmahnungen an Makler
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