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Malerarbeiten bei Auszug?

Auch wenn der früher häufig verlangte komplette Neuanstrich einer Wohnung beim Auszug nicht mehr zwingend nötig ist, müssen Mieter doch zumindest eine neutrale Wandfarbe hinterlassen. Wird das versäumt, können Vermieter Schadensersatz verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und stärkte damit die Rechte der Vermieter. Im vorliegenden Fall hatten Mieter die ursprünglich weißen Wände ihrer Wohnung in Rot, Blau und Gelb gestrichen. Der ehemalige Mieter weigerte sich, mit dem Hinweis darauf, dass er laut Mietvertrag nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sei, die Wohnung vor seinem Auszug wieder weiß zu streichen. Da eine derart bunte Wohnung jedoch die Neuvermietung erschwert, verurteilte das Gericht ihn zur Zahlung der Kosten für den notwendigen Neuanstrichs. Wer seine Wohnung nicht farblich verändert hat, muss aber auch in Zukunft nicht renovieren, wenn der letzte Anstrich nicht älter als zwei Jahre ist.

 

 

Großen Koalition:Steuerliche Vorteile und Mieterschutz?

SPD und CDU haben sich darauf geeinigt, im Falle einer großen Koalition ein Maßnahmepaket zu verabschieden, dass bezahlbares wohnen sichern soll. So ist für Wohngeldempfänger wieder ein Heizkostenzuschuss geplant, der erst 2009 eingeführt und schon 2010 wieder gestrichen worden war. Auch die in den vergangenen Jahren scheibchenweise gecancelten Steuervorteile für Bauherren, werden teilweise wieder gewährt. So sollen Bauherren, die Mietwohnungen in Städten mit sehr hohen Mieten bauen, ihre Investitionen schneller abschreiben können. Aktuell werden die Kosten in konstanten Beiträgen auf die Nutzungsdauer verteilt. Zukünftig soll dagegen eine degressive Absetzung für Abnutzung wahlweise zur Verfügung stehen, so dass Bauherren größere Teile der Investition in den ersten Jahren nach dem Bau abschreiben können. Dadurch hoffen Union und SPD, den Bau von rund 250.000 neuen Mietwohnungen pro Jahr, vor allem in Ballungsräumen, zu forcieren. Auch die energetische Gebäudesanierung soll, nach Willen der beratenden Politiker, wieder mehr steuerlich gefördert werden. Kommt die Große Koalition zustande, müssen sich Vermieter allerdings auch auf eine Mietpreisbremse einstellen. Eine Gesetzesänderung soll regeln, dass die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Auch die Mindestzeitspanne, für Erhöhung von Bestandsmieten um maximal 15 Prozent, die aktuell alle drei Jahre vorgenommen werden dürfen, würde sich dann um ein weiteres, auf vier Jahre verlängern.

 

Experten warnen vor Immobilien-Preisblase

Durch den aktuell historisch niedrigen Zins für Baudarlehen, werden verstärkt auch Menschen mit niedrigerem Einkommen zum Kauf eines Eigenheims verführt. Experten warnen jedoch, dass sehr viele von ihnen sich damit finanziell übernehmen könnten. Wie schon früher in den USA, besteht die Gefahr einer Preisblase. „Derzeit kommen viele Verbraucher fast ohne Eigenkapital und denken, alles ist möglich. Wir müssen viele Leute wegschicken, weil sie falsche Vorstellungen haben“, warnt Martin Reuter, von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalens, die Beratungsgespräche für Interessierte an einem Immobilienkauf führen. Auch Finanzexperte Hans-Peter Burghof befürchtet, dass die derzeitige Möglichkeit, Baukredite mit sehr geringen Zinsen aufzunehmen, viele Menschen leichtsinnig macht und ihr Risikobewusstsein ausschaltet. Die guten Finanzierungsangebote dürfen keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass der Kreditfinanzierte Kauf einer Immobilie immer eine Verpflichtung für Jahrzehnte ist. Dieser sollte gut durchdacht sein. Auch in dieser Zeit auftretende Arbeitslosigkeit oder anhaltende Krankheit muss bei der Planung mit einkalkuliert werden. Für eine halbwegs sichere Finanzierung gilt, dass mindestens ein Drittel des Kaufpreises bereits als Eigenkapital vorhanden sein muss, um die Gefahr zu minimieren.

 

Wohn-Riester auch für Umbau nutzbar

Durch eine Nachbesserung der gesetzlichen Regelung, sollen Riester-Sparanlagen zukünftig etwas attraktiver für Anleger werden. So darf bei der sogenannten Wohn-Riester bisher nur Kapital entnommen werden, wenn es nachweislich für die Anschaffung oder den Bau einer Wohnimmobilie verwendet wird. Ab dem 01. Januar 2014 soll es Sparern der Eigenheimrente zudem jederzeit möglich sein, Kapital für eine schon bestehende Immobilienfinanzierung zu entnehmen, um diese ganz oder teilweise abzulösen. Außerdem darf das in Wohn-Riester-Verträgen angesparte Kapital ab dem kommenden Jahr auch für Modernisierungen verwendet werden, womit die Wohn-Riester auch für Ältere Sparer interessant werden könnte. Neu ist auch eine Deckelung der Kosten, beim Wechsel des Anbieters. Diese „Verwaltungskosten“ lagen bisher durchschnittlich in Höhe der eingezahlten Raten des ersten Sparjahres.

 

Neue Energie-Einsparverordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV) zugestimmt. Darin werden neue Minimalstandards für Neubauten festgelegt. Demnach muss der sogenannte Primärenergiebedarf für neue Wohnimmobilien, ab 2016, um 25 Prozent verringert werden. Der Primärenergiebedarf umfasst die Gesamtenergiemenge, die für einen Energieträger benötigt wird. Für Immobilienneubauten bedeutet das, dass die Effektivität der Dämmung um rund 20 Prozent verbessert werden muss. Altbauten bleiben davon unberührt. In Deutschland wird ein sehr großer Teil des gesamten privaten Energieverbrauchs für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung benötigt, weshalb die Regierung hofft, dass die neue Energie-Einsparverordung den Energieverbrauch massiv verringert. Mit der EnEV werden zudem die vor vier Jahren eingeführten Energieausweise vereinfacht, indem zukünftig eine Einteilung in Energieeffizienzklassen erfolgt. Durch eine Zusammenfassung aller Energieverbrauch-Vorschriften im Immobiliensektor, soll außerdem mehr „Akzeptanz und Transparenz“ erreicht werden. Außerdem will die Regierung, für die energetische Gebäudesanierung, zusätzlich zwei Milliarden Euro Fördergelder bereitstellen.