Wer nicht nur seine Altersvorsorge über eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus sichern, sondern auch seinen Urlaub lieber im eigenen Ferienwohnsitz verbringen möchte, für den ergeben sich aktuell sehr gute Möglichkeiten. Auch die oft vergleichsweise niedrigeren Immobilienpreise im Ausland, reizen verstärkt zum Kauf von Ferienhäusern. Dazu kommen die derzeit historisch niedrigen Hypothekenzinsen, die eine niedrigere Schuldenlast gewährleisten. Um keine bösen Ãœberraschungen zu erleben, müssen beim Kauf von Immobilien im Ausland allerdings einige Dinge beachtet werden. Vor allem die eigenen Bedürfnisse werden oft falsch eingeschätzt. Erfahrungsgemäß verliert der Wunsch-Ferienort oft nach ein paar Jahren seinen Reiz – vor allem wenn das Urlaubsgeld der nächsten Jahre für den Immobilienkauf mit eingeplant wurde. Ein Ausweg bietet die Vermietung der Ferienimmobilie, weshalb vorab geklärt sein muss, wie beliebt der Urlaubsort bei anderen Touristen ist. Auch die Lage und die Infrastruktur spielen für die Vermietbarkeit eine große Rolle. Neben dem Kaufpreis können noch höhere Unterhaltungskosten anfallen, beispielsweise für Gartenarbeiten oder, falls vorhanden, die Pflege des Pools. Bei naturgemäß wechselnden Bewohnern ist von diesen kein Anteil an den Instandhaltungsarbeiten zu erwarten. Nicht zuletzt sollte man sich vor der Kaufentscheidung genau über die Gesetze und Sitten des Landes informieren, um später nicht in unerwartete Schwierigkeiten zu geraten.
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Was tun bei Hochwasser in der Mietwohnung?
Hochwasser ist für Immobilienbesitzer und Mieter gleichermaßen eine Katastrophe. Für die Besitzer einer Wohnung ist vorrangig die Beschädigung der Bausubstanz problematisch, aber auch beispielsweise Reparaturansprüche, die ihre, von einem Hochwasser betroffenen Mieter haben. Mietrechtlich gelten Ãœberflutungen nicht als höhere Gewalt, so dass bei Wasser in der Wohnung, oder auch „nur“ im Keller oder der Garage, Mietminderungen erlaubt sind. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann für diese Zeit die Miete komplett, um 100 Prozent verweigert werden. Auch an Reparaturen und Reinigungskosten müssen Vermieter sich beteiligen, so lange die betroffenen Bereiche zu den mitvermieteten Gegenständen gehören. Das kann beispielsweise die Einbauküche sein, Teppichböden, oder bei möblierter Vermietung, die Möbel. Hierfür muss der Vermieter die vollständigen Kosten tragen. Lediglich was dem Mieter gehört, muss er selbst ersetzen, oder entstandenen Abfall beseitigen. Auch auf Schadenersatz kann ein Mieter erfolgreich klagen, allerdings nur dann, wenn der Vermieter Bauvorschriften nicht eingehalten hat und dadurch der Schaden für den Mieter gestiegen ist. Darüber hinaus besteht keine Ersatzpflicht, für den Vermieter, da Naturkatastrophen als zum „allgemeinen Lebensrisiko“ gehörend, gezählt werden.
Vorsicht bei zu kalten Wänden
Wenn Wände häufig sehr kalt sind, ist das oftmals ein Hinweis auf ein Wärmeleck. Die Möglichkeit muss man spätestens dann in Erwägung ziehen, wenn der Unterschied zwischen Raum- und Wandtemperatur 7 Grad überschreitet. Bereits ab einem Temperaturunterschied von 3 Grad bilden sich sogenannte Wärmebrücken. Dabei strömt die wärmere Luft aus der Raummitte zur Wand und es entsteht ein kalter Luftstrom, der durchaus spürbar ist. An der Wand kühlt die Luft ab und senkt so die durchschnittliche Raumtemperatur. Wer ein älteres Gebäude kaufen möchte, sollte vorab die Isolierung von Experten prüfen lassen. So lassen sich Kältebrücken leicht durch Wärmebildkameras feststellen und der finanzielle Aufwand für die notwendige Dämmung ausrechnen. Informationen über die gesetzlichen Vorgaben finden sich auf der Website der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU.)
Solar für Wärme- oder Stromerzeugung nutzen?
Wer auf ökologisch sinnvolle Energie mittels Sonnenkollektoren umsteigen will, muss sich entscheiden, ob er die Energie der Sonne für Wärme- oder Stromerzeugung nutzen möchte. Für die Wärmenutzung werden Sonnenkollektoren verwendet, deren in Wasser gespeicherte Wärme über ein Rohrsystem in die Heizanlage gepumpt wird. Die Stromerzeugung dagegen läuft über Photovoltaikmodule. Diese nutzen nicht die Wärme, sondern das Licht, das in elektrische Energie umgewandelt wird. Der Strom kann entweder über Akkumulatoren gespeichert und im Haushalt verwendet, oder in das Stromnetz eingespeichert werden. Für die Einspeisung garantiert die gesetzlich verbriefte Einspeisevergütung eine Mindestvergütung die, je nach Größe der Photovoltaik-Fläche, durchaus über den eigenen Stromkosten liegen kann. Welches System das richtige ist, oder ob sich eine Kombination beider Optionen lohnt, ist pauschal schwer einzuschätzen. Letztlich hängt es vom eigenen Strom- oder Wärmebedarf und nicht zuletzt von den finanziellen Möglichkeiten ab. Für eine bessere Planung bieten viele Hersteller inzwischen Online-Rechner, auf denen man sich die Investitionskosten pro Anlage-Quadratmeter ausrechnen kann. Auch die aktuell gezahlte Einspeisevergütung lässt sich so für verschiedene Anlageformen- und Größen prognostizieren.
Niedrigzins günstig für (zukünftige) Bauherren
Die derzeit niedrigen Zinsen sind zwar für Sparer ärgerlich, wer jedoch den Kauf oder Bau eines eigenen Hauses plant, dürfte sich darüber freuen. Auch wenn das eigene Haus bereits steht, ist es möglich, durch eine Umschuldung von den aktuellen Niedrigzinsen zu profitieren. Je länger ein Immobilienkredit läuft, umso leichter ist eine Umschuldung in der Regel, da Darlehensnehmer nach mindestens zehn Jahren ein garantiertes Sonderkündigungsrecht haben. Dieses kann genutzt werden, um die restlichen Schulden durch einen neuen Kredit, mit günstigeren Zinsen abzulösen. Schwieriger wird es, wenn der Kreditvertrag jünger ist. Da der Bank durch eine Auflösung des Vertrages Gewinne entgehen, lässt sich kaum ein Kreditinstitut darauf ein, wenn es nicht dazu gezwungen ist. Wer noch nicht soweit ist, aber beginnen möchte, auf ein Eigenheim zu sparen, für den lohnt sich jetzt der Abschluss eines Bausparvertrages. Bausparverträge bestehen aus zwei Phasen: Zuerst die Sparzeit, während der – auch mit staatlichen Zuschüssen – das erste Eigenkapital angespart wird und der Darlehensphase, in der das ersparte Geld, zuzüglich dem vereinbarten Kredit, zum Bau oder Kauf einer Immobilie zur Verfügung gestellt wird. Da die dann anfallenden Darlehenszinsen schon beim Abschluss eines Bausparvertrages festgelegt werden, profitieren die Sparer von der jetzt bestehenden Niedrigzinsphase. Es lohnt sich also aktuell, die Angebote der Banken und Bausparer zu vergleichen, was auf verschiedenen Internetportalen, in Minutenschnelle erledigt ist.