Da in den vergangenen Monaten die Mieten bei Neuvermietungen in Großstädten rasant gestiegen sind, fordert der Deutsche Mieterbund, während des Deutschen Mietertages in München, erneut eine Obergrenze für Wiedervermietungsmieten. Bisher können Vermieter die Höhe der verlangten Miete, bei einer Neuvermietung, nach eigenem Ermessen festlegen. In vielen deutschen Großstädten wurde das im vergangenen Jahr genutzt, um die Mieten teils erheblich aufzustocken. Bis zu 40 Prozent stiegen sie bei Neuvermietungen beispielsweise in Konstanz, Heidelberg, oder Münster. Das wirkt sich letztlich auf die durchschnittliche Miete in ganz Deutschland aus. „Die hohen Neuvermietungsmieten von heute sind also die Vergleichsmieten von morgen, die dann alle Mieter zahlen müssen“, erläutert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips. Auch die kürzlich festgelegte Senkung der Kappungsgrenze, von 20 auf 15 Prozent, wurde kritisch kommentiert. Die Kappungsgrenze regelt, um wie viel Vermieter, alle drei Jahre, die Miete bei laufenden Verträgen erhöhen dürfen. Zwar sieht der Deutsche Mieterbund die Senkung der Kappungsgrenze prinzipiell positiv, doch diese wurde in der Mietrechtsreform nicht verbindlich festgelegt, sondern liegt im Ermessen der einzelnen Bundesländer.
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Welches Heizsystem für das Haus?
Teil der Energiewende war die gesetzliche Regelung über Wärmedämmung und effiziente Heizungen. Trotzdem bleibt die Auswahl an modernen Heizungssystemen für Bauherren groß. Zu den günstigeren Modellen gehören Gas- und Ölbrenner, die inzwischen sehr gute Verbrauchswerte vorweisen können. Allerdings gleichen sich die bei der Anschaffung eingesparten Kosten schnell wieder durch die wachsenden Öl- und Gaspreise aus. Ungefähr doppelt so hoch sind die Anschaffungskosten für Holzheizungen. Als Biomasse-Heizsystem ist dafür ihr Betrieb mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln wesentlich günstiger. Nachteilig ist, von den höheren Erwerbskosten abgesehen, der größere Platzverbrauch für die Brennstoffe. Noch eher selten werden Wärmepumpen verwendet. Diese beziehen ihre Energie aus tieferen Erdschichten, oder der Außenluft. Zwar müssen für deren Betrieb keine Brennstoffe gekauft werden, doch wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet hängt davon ab, wofür sie verwendet wird. In den meisten Fällen ergänzen Wärmepumpen andere Heizsysteme. Am bekanntesten ist die Nutzung der Sonnenenergie. Abhängig vom zur Verfügung stehenden Kapital, dem Verbrauch und der benötigten Leistung, hat man hier die Wahl zwischen den preiswerteren Flächenkollektoren, oder Röhrenkollektoren. Letztere kosten zwar mehr, arbeiten aber auch wesentlich effektiver. Auch für Solarthermie hat sich eine Kombination von Kollektoren und Heizkessel als zuverlässig erwiesen.
Satellitenschüssel nicht prinzipiell verboten
Vermieter dürfen nicht prinzipiell die Installation einer Satellitenschüssel verbieten. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVG). Es gab der Klage eines Ehepaars statt, dass gegen das Verbot mit der Begründung vorging, dass dadurch ihr Informationsrecht verletzt werde. Das Bundesverfassungsgericht urteilte zwar nicht gegen den Vermieter, doch es entschied, dass der Fall vom zuständigen Amtsgericht, im Hinblick auf das Informationsrecht, erneut geprüft werden muss. Das Amts- und Landesgericht München hatte ursprünglich der Vermieterin zugestimmt, die von ihren Mietern gefordert hatte, eine nicht genehmigte Parabolantenne wieder zu beseitigen. Laut Gesetz haben Vermieter bisher dazu das Recht, um eine Verunstaltung ihrer Immobilie durch einen „Schüsselwald“ zu verbieten, wenn als Alternative ein Kabelanschluss vorhanden ist. Das betroffene Ehepaar stammt ursprünglich aus Turkmenistan und kann nur über eine Satellitenschüssel ein turkmenisches TV-Programm empfangen. In diesem Fall, so das BVG, widerspricht das Verbot dem „besonderen Informationsinteresse [der] dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Staatsbürger“. Unabhängig von den Umständen dieses Falles, müssen Gerichte zukünftig mehr auf „fallbezogene“ Details achten und entsprechend abwägen.
Immobilienaktien melden sich zurück
Nach der Immobilienkrise haben sich deutsche Immobilienaktien erholt und gewinnen immer mehr an Attraktivität für Anleger. Im vergangenen Jahr stieg der Wert deutscher Immobilienaktien um 32 Prozent. Allerdings sind es bisher hauptsächlich Großanleger, die davon profitieren. Privatanleger scheuten bisher Immobilienpapiere und beginnen erst langsam, sich überhaupt wieder mit Immobilienaktien zu beschäftigen. Wie gehabt sind sie keine Selbstläufer und nicht risikolos und haben eine hohe Schwankungsbreite, so dass darauf geachtet werden muss, die Investition breit zu streuen. Durch die oft sehr hohen Ausschüttungen der erfolgreichen Fonds lohnt es sich allerdings, sich wieder verstärkt in diesem Segment zu engagieren. Da für erfolgreiche Anlagen, gerade im Bereich Immobilien, ein großes Fachwissen nötig ist, ist für Kleinanleger die Investition in Immobilienfonds, vorzugsweise mit internationalem Objekten, sicherer. Diese generieren im Schnitt zwischen 16 und 25 Prozent Rendite und werden von erfahrenen Experten zusammen gestellt.
Welche Versicherung für den Eigenheimbesitzer?
Für Besitzer eines Eigenheims gibt es viel zu beachten. Besonders teuer kann es werden, wenn nicht rechtzeitig mit dem richtigen Versicherungsschutz vorgesorgt wurde. Gerade jetzt, bevor die von Frühjahr bis Herbst anstehenden Regenfälle und Gewitter kommen, sollten Hausbesitzer prüfen, ob ihr Heim ausreichend und vor allem richtig, versichert ist. Das Angebot der Versicherungen ist sehr umfangreich. So ziemlich jeder Schaden lässt sich versichern. Theoretisch. Wenn man nach der Bezahlung der Versicherungsbeiträge noch genug Geld zum Leben übrig haben will, muss abgewogen werden, welche Versicherung wirklich wichtig und welche Luxus oder ganz unnötig ist. Aufpassen sollte man dabei, dass man Schäden nicht über verschiedene Versicherungen doppelt versichert – und doppelt bezahlt. Die teuersten Schäden, wie beispielsweise durch Feuer, Rohrbruch oder Sturm, werden bereits mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dies ist für Immobilienbesitzer wohl die wichtigste Versicherung, auf die man unter keinen Umständen verzichten darf. Schäden dieser Art können in die Millionen gehen. Mit der Hausratversicherung wird dagegen nur das bewegliche Inventar versichert. Hierbei können notfalls Abstriche gemacht werden. Als Faustregel gilt jedoch, dass für alle in der Hausratversicherung mitversicherten Gegenstände der Wiederbeschaffungswert für die Berechnung der Versicherungssumme zugrunde gelegt wird. Unnötig ist in der Regel eine zusätzliche Glasversicherung, da die tatsächliche Gefahr eines Glasschadens wesentlich geringer ist, als von Hausbesitzern befürchtet. Außerdem zeigen die Statistiken, dass Glasbruch in vielen Fällen durch Besucher verursacht wird, so dass ohnehin meist deren Haftpflichtversicherung greift.