Im Gegensatz zu den vom Mieterbund befürchteten Mangel an Privatwohnungen, gab das Bauministerium bekannt, dass 2012 mehr Wohnungen gebaut, als benötigt wurden. Um knapp siebeneinhalb Prozent, im Vergleich mit 2011, stieg die Zahl der erteilten Baugenehmigungen, auf 245.000. Der vom Bauministerium errechnete Bedarf lag 2012 dagegen nur bei 193.000 neuen Wohnungen. Für Bundesbauminister Peter Ramsauer ist dies ein „gutes Signal“, für Mieter. Trotzdem steigen die Mieten, gerade in den Großstädten, weiter an. Berechnungen des Internetportals „Immobilienscout24“ haben ergeben, dass die Mieten, in 74 der 78 untersuchten Städte, auch in diesem Jahr um weitere fünf Prozent steigen werden. Doch auch der Immobilienboom hält an, so dass sich die Preise in den nächsten Jahren wieder stabilisieren könnten.
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Vorlagepflicht für Energieausweise
Mit dem Beginn des neuen Jahres sind Vermieter oder Verkäufer von Immobilien verpflichtet, für ihr Haus unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Bisher – seit 2008 – war dies nur auf Verlangen notwendig. Die meisten Käufer und Mieter waren sich dessen allerdings nicht bewusst und haben die Energieeffizienz der Immobilien kaum bei ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen besichtigte Objekte berücksichtigt. Das wird sich ändern, wenn die Vorlage des Energieausweises erst einmal Normalität ist. Verkäufer und Vermieter sind übrigens gut beraten, diese Ausweispflicht nicht zu ignorieren. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen nämlich ein Bußgeld von -im Wiederholungsfall- bis zu 15.000 Euro. Je nach Alter der betreffenden Immobilie muss entweder ein „Verbrauchsausweis“, oder ein „Bedarfsausweis“ beantragt werden. Beim Verbrauchsausweis wird der wahrscheinliche Energiebedarf nur anhand der Heizkosten berechnet, während der Bedarfsausweis durch einen Fachmann kalkuliert wird, der den Bauzustand der Immobilie und deren Wärmeverlust beurteilt. Der Bedarfsausweis ist für Zwei-, Drei- und Vierfamilienhäuser nötig, die noch nicht komplett energetisch saniert wurden sind.
Hamburg plant strengeres Wohnraumschutzgesetz
Um Mietpreiserhöhungen für Wohnungen in guter Lage nicht ins Uferlose steigen zu lassen, plant der Hamburger Senat, das bestehende Wohnraumschutzgesetz zu verschärfen. Danach dürften Wohneigentümer ihre Mietwohnungen zukünftig nicht länger als drei Monate leer stehen lassen. Bisher sind sechs Monate Leerstand die Obergrenze. Damit soll der wachsenden Wohnungsnot in Hamburg begegnet werden. Über den bereits vorliegenden Gesetzentwurf soll schon am 17. dieses Monats beraten und im Februar entschieden werden. Der Hamburger Grundeigentümerverband hat die Verkürzung der Fristen als nicht praktikabel kritisiert. Schon bei Umbaumaßnahmen müssten Hauseigentümer oft länger als drei Monate auf Handwerker warten. „Vier bis fünf Monate dauert das in der Regel. Das Austauschen von Fenstern oder die Reparatur eines Daches kann man im Winter eigentlich nicht machen“, erklärte der Verbands-Chef, Heinrich Stüve, in einem Interview gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Den Vorstoß des Senats hält er deshalb für „reinen Aktionismus“. Dagegen hält der Mietverein diesen Schritt für vielversprechend und sinnvoll. Derzeit stehen, trotz steigender Nachfrage, in Hamburg etliche Wohnimmobilien leer, da der Wohnraummangel hauptsächlich preiswerte Wohnungen betrifft. So sind aktuell etwa allein 200 städtische Immobilien, mit rund 90.000 Quadratmetern Nutzfläche ungenutzt, da sie einerseits preislich nicht zu den Gesuchen passen und andererseits auch die Stadtverwaltung Schwierigkeiten damit hat, ihre eigenen Forderungen, wie die nach einer Minimierung des Leerstandes, selbst umzusetzen.
Keine Jagd mehr gegen den Willen der Eigentümer
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), im Juni dieses Jahres, müssen zukünftig auch in Deutschland Waldbesitzer keine Jagden auf ihrem Land mehr dulden. Bisher bestimmte das deutsche Waldrecht, dass die Jagd auf Wald und Ackerflächen, auch gegen den Willen der Besitzer durchgeführt werden können. Dagegen hatte ein Eigentümer geklagt und in letzter Instanz vor dem EGMR Recht bekommen. Das Gericht entschied, dass bei Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen eine Zwangsmitgliedschaft bei einer Jagdgenossenschaft eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Dem entsprechend wurde jetzt eine Modifizierung des deutschen Wald- und Jagdrechts vorgenommen. „Zukünftig können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass auf den Eigentumsflächen ein befriedeter Bezirk eingerichtet wird“, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium, nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett mit. Betroffene Landbesitzer können auf Wunsch einen Antrag bei den zuständigen Landesbehörden einreichen. Erwähnt werden sollte aber auch, dass die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft Vorteile mit sich bringt. So erhalten Landbesitzer dafür eine Aufwandsentschädigung, die in der Regel für die Pflege der Flächen verwendet wird. So müssen sich beispielsweise Waldbesitzer nicht um die Freihaltung der Wege kümmern, zu der sie, da Waldflächen in Deutschland für alle frei zugänglich sein müssen, verpflichtet sind.
Energiewende ankurbeln: Mietrechtsreform beschlossen
Der Bundestag hat jetzt eine Mietrechtsreform beschlossen die helfen soll, die geplante Energiewende anzukurbeln. Für Mieter bedeutet sie jedoch rechtliche Einschränkungen. So dürfen Mieter in Zukunft nicht mehr wegen Baulärm und Schmutz die Miete mindern, wenn dieser aufgrund einer energetischen Sanierung anfällt. Dadurch soll den Vermietern der Umbau erleichtert werden. Nur wenn die Bauarbeiten länger als drei Monate anhalten, dürfen Mieter eine Kürzung der Miete verlangen. Eine weitere Maßnahme der beschlossenen Mietrechtsreform ist dagegen positiv, besonders für die wachsende Zahl einkommensschwacher Mieter. So deckelt die Gesetzesänderung den Anstieg der Mieten. Besonders in den Großstädten erhöhten sich die Mietpreise in den vergangenen Jahren um bis zu 20 Prozent. Ab 2013 sollen Mieterhöhungen nur noch bis maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren möglich sein – vorausgesetzt – die einzelnen Bundesländer schließen sich der Vorlage des Bundes an. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Die Deckelung soll verhindern, dass „Mieter in begehrten Lagen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können“, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Andrea Voßhoff. Unklar ist noch, welche Bundesländer diese Regelungen übernehmen werden.