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Mietkautionen sind kein Ausgleich für Fremdforderungen

Mietkautionen dürfen nicht mit Ansprüchen verrechnet werden, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, für das sie hinterlegt wurden. So entschied der Bundesgerichtshof die Klage eines Mieters auf Rückzahlung seiner Mietkaution. Der Vermieter hatte diese mit der Begründung behalten, dass er vermeintliche Mietansprüche eines früheren Vermieters übernommen hätte und diese mit der Kaution verrechnen würde. Der Bundesgerichtshof erklärte dies für unzulässig, da es für Mietkautionen ein „dauerndes Aufrechnungsverbot“ gäbe. Die Mietkaution dürfe maximal bis zu sechs Monaten nach Auszug des Mieters einbehalten und nur zur Befriedigung von Ansprüchen genutzt werden, die sich aus dem vereinbarten Mietverhältnis ergeben. Dazu gehören Mietschulden, oder nachweisbar vom Mieter verursachte Schäden an einer Wohnung. Andere Forderungen deckt eine Mietkaution nicht ab.

 

Immobilienkäufer profitieren vom Zinstief

Die anhaltende Schuldenkrise und die Niedrigzinspolitik, sorgen für ein beinah historisches Zinstief, von dem vor allem Immobilienkäufer profitieren. Teilweise werden Baufinanzierungszinsen schon für unter drei Prozent angeboten. Noch nie war die Gelegenheit so günstig, ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu finanzieren. Wie lang die Niedrigzinsphase anhalten wird lässt sich nur schätzen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hält den Leitzins momentan noch niedrig und hat Ende 2011 fast 500 Milliarden Euro zu einem Zins von einem Prozent an europäische Banken vergeben. Die Laufzeit der Kredite geht drei Jahre. Im Februar 2012 stellte die EZB weitere 530 Milliarden Euro zur Verfügung. Zumindest bis zum Jahresende rechnen Immobilienexperten deshalb mit einem gleich bleibend niedrigem Zinsniveau für Baukredite. Dementsprechend steigt die Nachfrage nach Immobilien stetig an. Noch immer möchten die meisten Deutschen ihr Geld vorzugsweise in die eigenen vier Wände investieren. Zudem veranlasst die Angst vor der Finanz- und Eurokrise die Menschen dazu, ihr Vermögen lieber in Sachwerte zu stecken. Wer die vielleicht einmalige Gelegenheit nutzen will, sollte sich deshalb schnell entscheiden, bevor die Immobilienpreise durch die hohe Nachfrage ins Unermessliche steigen.

 

Jeder sollte den Wert seines Eigenheims kennen

Obwohl das eigene Haus, oder eine Immobilie als Wertanlage, für Durchschnittsverdiener die wichtigste finanzielle Investition ihres Lebens darstellt, wissen die meisten von ihnen nicht, wie viel ihr Haus tatsächlich wert ist und wie hoch eine adäquate Versicherung sein müsste. Das ergab eine neue Umfrage durch ImmobilienScout24, für die über 1000 Besitzer privater Immobilien befragt wurden. Nur rund 43 Prozent von ihnen wussten ziemlich genau, was ihr Haus wert ist. 47 Prozent trauten sich nur eine ungefähre Schätzung zu, während zehn Prozent aussagten, gar keine Ahnung davon zu haben. Michael Kiefer, der zuständige Sachverständige und Leiter der Immobilienbewertung bei ImmobilienScout24, hält dies für ein schweres Versäumnis. Auch unabhängig von einer eventuellen Verkaufsabsicht, sollten Besitzer immer über den Wert ihrer Immobilie Bescheid wissen. Kiefer: „Immobilien sind immer eine große und langfristige Investition. Bei den meisten Immobilienbesitzern stellen sie den Großteil des Vermögens dar.“ Eine Schätzung der Immobilie sollte regelmäßig vorgenommen werden, mindestens aber nach größeren Baumaßnahmen, um die Versicherung dem tatsächlichen Wert anzupassen. Wird dies versäumt, kann das im Schadensfall einen hohen Vermögensverlust nach sich ziehen.

 

Regierung plant Verlängerung der Solarförderung

Allmählich zeichnet sich eine Einigung im Streit um die geplante Kürzung der Subventionen für Solarenergie ab. Der zuständige Vermittlungsausschuss legte jetzt ein Konzept vor, nachdem die Solarförderung erst beendet werden soll, wenn in Deutschland 52.000 Megawattstunden Strom über Solaranlagen produziert werden. Aktuell werden insgesamt 28.000 Megawatt mittels Sonnenenergie erzeugt. Das bedeutet zum Beispiel, dass Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 40 Kilowatt noch für die nächsten zwanzig Jahre einen garantierten Strompreis von 18,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für kleinere Anlagen bleibt es jedoch bei der geplanten Kürzung um bis zu 30 Prozent des bisherigen Preises, so dass statt 24,43 Cent nur noch 19,5 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden. Während sich das bei den Verbrauchern im Strompreis kaum bemerkbar machen wird, nutzt die Verlängerung der Subventionen vor allem bei der Entscheidung für neue, größere Solarparks. Was jedoch fehlt ist eine rechtliche Regelung um die deutsche Solarbranche zu stärken. Experten befürchten, dass gerade für größere Anlagen bevorzugt Billigmodule aus China gekauft werden. Das wird nicht nur eine Schwächung der deutschen Solarindustrie, sondern aufgrund zu erwartender schlechterer Leistung der Billigmodule, auch verfälschte Leistungsdaten nach sich ziehen, wodurch eine exakte Ermittlung der Effektivität von Solaranlagen nur schwer statistisch zu ermitteln ist.

 

Waldbesitzer muss nicht jagen

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat ein deutscher Waldbesitzer jetzt in letzter Instanz Recht bekommen. Als überzeugter Jagdgegner muss er, entgegen deutschem Recht, nicht die Jagd auf seinem Waldgrundstück dulden. In Deutschland regelt das Bundesjagdgesetz, dass Privatgrundstücke, die kleiner als 75 Hektar sind, bejagt werden dürfen und der Besitzer automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft ist. Das damit verbundene Ziel, einen gesunden und artenreichen Wildbestand zu erhalten, liegt im allgemeinen Interesse und damit über dem Interesse des Einzelnen. Mit dieser Begründung wurde die Klage in Deutschland in allen Instanzen abgewiesen. Auch die kleine Kammer des Gerichtshofes für Menschenrechte schloss sich der Begründung an und wies die Klage ab. Erst die Anrufung der Großen Kammer des Straßburger Gerichts endete für den Kläger erfolgreich. Mit neun zu acht Stimmen entschied der Gerichtshof für den Waldbesitzer. ‚Ethische Ãœberzeugungen von Grundeigentümern‘ dürften nicht ohne nachweisbare Notwendigkeit übergangen werden. Dies stelle eine ‚unverhältnismäßige Belastung‘ des Betroffenen dar. Auch die übliche Entschädigungszahlung für die erduldete Jagd ändert daran nichts. Eine Notwendigkeit der Jagd auf diesem Gebiet konnte jedoch nicht bewiesen werden. In seinem Urteil kritisierte das Gericht zudem das deutsche Jagdrecht, da es das Recht von Eigentümern missachtet, die aus ethischer oder persönlicher Ãœberzeugung heraus, die Jagd ablehnen. Deshalb ist zu erwarten, dass Deutschland in den kommenden Jahren das Jagdrecht und damit auch das Immobilienrecht in diesem Teilbereich ändern muss.