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Kleinste Stadt der USA unterm Hammer

Immobilien der besonderen Art werden derzeit in den USA versteigert. Dabei handelt es sich um eine ganze Stadt – allerdings auch um die kleinste Stadt der USA, die lediglich noch über einen einzigen Einwohner, Don Sammons, verfügt. Buford, das früher rund 2000 Einwohner zählte und sogar eine eigene Bahnstadion hatte, wird inzwischen von Don Sammons, der an Ermangelung anderer Bewerber auch der Bürgermeister der Stadt ist, verwaltet und versteigert. Bei 100.000 Dollar liegt das Mindestgebot für die Geisterstadt, zu der neben einem Wohnhaus eine Tankstelle, ein Schulgebäude und ein Funkmast gehört.

 

Lieber kaufen statt mieten

Um aktuelle Tendenzen des Immobilienmarktes zu ermitteln, wurden Anfang des Jahres mehr als 1.150 Personen zu ihren Kauf- und Mietwünschen von Immobilien befragt. Die Trendstudie der PlanetHome AG ergab, dass fast 80 Prozent aller Deutschen lieber eine Immobilie kaufen, statt mieten würden. Auch sind die meisten von ihnen bereit mehr Geld dafür auszugeben, als in den vorangegangenen Jahren. „Mit der Studie lässt sich die hohe Kaufbereitschaft der Deutschen in Zahlen festhalten“, die weit über das frühere Maß hinausgeht, wie Vorstandsmitglied von PlanetHome, Robert Anzenberger, erläutert. Die von der Finanzkrise ausgelöste erhöhte Nachfrage, hat die Immobilienpreise in den letzten Jahren „nach oben schnellen lassen“, erzählt Anzenberger. Trotzdem warnt er davor, jetzt planlos günstige Immobilien zu kaufen, da Immobilien in der Regel langfristige Anlagen sind, die sich auch in zehn Jahren noch rentieren sollten. Experten rechnen bereits mit einer leichten Senkung der Immobilienpreise in den nächsten Jahren, so das, aufgrund der Bereitschaft auch höhere Preise zu zahlen, derzeit auch der Verkauf von Immobilien sehr lohnend sein kann.

 

Kündigung wegen Eigenbedarf für GmbH nicht zulässig

Für eine eingetragene Firma ist es schwieriger einem Mieter wegen des Eigenbedarfs eines der Firmengesellschafter zu kündigen. Auch der Bundesgerichtshof wies die Klage einer GmbH & Co. KG ab, die ihren Mieter mit der Begründung ‚Eigenbedarf‘ kündigen wollte. Zwar ist eine so begründete Vertragskündigung bei einer GbR möglich, bei einer Personenhandelsgesellschaft, wie im Falle einer GmbH & Co. KG jedoch nicht. Diese sind in der Regel so umfangreich, dass ein Eigenbedarf fast immer besteht oder konstruiert werden könnte. Dadurch allerdings verlöre der Mieter einer GmbH & Co. KG jegliche Rechtssicherheit, was ihm nicht zuzumuten ist.

 

Immobilienverkäufer in der Aufklärungspflicht

Auch beim Verkauf von Immobilien muss der Verkäufer darauf achten, nicht durch optische Tricks einen falschen Eindruck beim Käufer zu erwecken. So bekam eine Klägerin jetzt vor dem Bundesgerichtshof recht die Schadensersatz forderte, weil der Verkäufer eines Grundstücks das sie besichtigte nicht erwähnte, dass der Zaun auch einen Teil des Nachbargrundstücks umfasst. Obwohl die genaue Größe im Vertrag aufgeführt war, wertete das Gericht dies als Irreführung. Durch den Zaun wurde der Eindruck vermittelt, dass es sich um ein zusammen gehörendes Grundstück handelt. Der Verkäufer hätte bei der Besichtigung darauf hinweisen müssen, dass auch nicht dazu gehörendes Land mit umfriedet wurde und das Grundstück dadurch größer wirkt, als es ist. Wenn ein Verkäufer diesbezüglich seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt, ist er auf Verlangen des Käufers zur Leistung einer angemessenen Schadensersatzzahlung verpflichtet.

 

Staatliche Bauförderung: Bauherren verschenken Geld

Viele Bauherren versäumen es, bei der Planung der Baufinanzierung alle Optionen einzukalkulieren. Rund 60 Prozent der möglichen staatlichen Zuschüsse und finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, bleiben noch immer ungenutzt. Eine aktuelle Umfrage des Onlineportals „ImmobilienScout24“ unter über 1000 Bauherren ergab, dass knapp ein Drittel aller Befragten mit einem Bausparvertrag die neue Immobilie finanzieren. Der größte Teil von ihnen, rund 66 Prozent, finanziert das neue Haus über ein Darlehen. Nur 39 Prozent der Befragten wussten jedoch über die staatliche Förderung für den Eigenheimbau Bescheid und nutzten ihn. Der Geschäftsleiter der Abteilung für Baufinanzierung bei ImmobilienScout24, Ralf Weitz, erklärt: „Damit verschenken rund 60 Prozent der Immobilienkäufer bares Geld, denn oftmals bieten die geförderten Kredite bessere Konditionen als die Bank. Darum lohnt es sich unbedingt zu prüfen, ob das Bauvorhaben für eine Förderung in Frage kommt!“ Das betrifft nicht nur die staatliche Förderung durch den Bund. Auch einzelne Bundesländer helfen oftmals beim Immobilienkauf für den Eigenbedarf. Dadurch verringert sich die Höhe der Gesamtverschuldung, was zusätzlich die von den Banken angebotenen Konditionen verbessert.