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IZ-Karriereforum bietet Jobchancen in der Immobilienbranche

Die aktuell gute Geschäftslage der Immobilienbranche, wirkt sich auch positiv auf die Arbeitsangebote in dem Bereich aus. Am 12. Mai können sich Interessierte in Frankfurt/Main auf dem diesjährigen IZ-Karriereforum wieder über die Arbeits- und Karrieremöglichkeiten in der Immobilienbranche informieren. Mehr als 35 verschiedene Aussteller präsentieren ihr Unternehmen und erläutern die Anforderungen und Chancen der Immobilienwirtschaft. Erwartet werden Unternehmen wie beispielsweise Real Estate, Siemens, Engel & Völkers, H&M, oder die IVG Immobilien. Die Arbeitsangebote sind sehr vielfältig und beinhalten Tätigkeiten im Facility-Management, der Immobilienberatung- und vermittlung, der Projektentwicklung, oder des Immobilienmanagements. Auch erste Erfahrungen und Erkenntnisse über die Immobilienbranche können auf dem Karriereforum durch das angebotene Tagesprogramm gewonnen werden. Das IZ-Karriereforum 2012 wird als Bestandteil der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angebotenen „Joboffensive 2012“ von Ministerin Annette Schavan unterstützt und gefördert.

 

Baukredite so günstig wie nie

Potentielle Bauherren und Immobilienkäufer bekommen aktuell Zinsen, von historisch niedrigem Niveau. Das ergab eine Untersuchung der angebotenen Baukredite durch die Stiftung Warentest, für die Kredite von 92 Banken und Kreditinstituten verglichen wurden.

Auch die Auswahl der verschiedenen Kreditoptionen ist größer als in den vergangenen Jahrzehnten. Derzeit sind Baukredite, mit einer Laufzeit von 20 Jahren, bei einigen Banken, schon ab drei Prozent Zinsen im Angebot. Dadurch lassen sich über die gesamte Laufzeit mehrere zehntausend Euro einsparen. Die kostengünstigste Baufinanzierung bieten derzeit die Bausparkassen an, deren Zinssatz bei einer Laufzeit von 18 bis 30 Jahren, zwischen 3,0 und 3,6 Prozent liegt. Davon profitieren nicht nur Bauherren und Käufer. Auch wer bereits Eigentümer einer Immobilie ist kann versuchen, durch eine Umschuldung seine Kredite Kosten zu sparen und seine Schulden früher zu tilgen. Es lohnt sich auf jeden Fall durchzurechnen, wie hoch die Einsparung bei einer Ablösung des bestehenden Kredits wäre.

 

Wann sind Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?

Zwar gilt, dass Mieter grundsätzlich alle der in einer Wohnung anfallenden Schönheits- und Reparaturarbeiten auf eigene Kosten durchführen müssen, doch auch hier gibt es Ausnahmen, um die Mieter und Vermieter wissen sollten. So sind beispielsweise für den Neuanstrich von Raufasertapeten die Vermieter nach aktuellem Mietrecht zuständig, falls keine gegenteilige Vereinbarung im Mietvertrag festgeschrieben wurde. In vielen Mustermietverträgen ist eine solche Klausel bereits enthalten bei der nur angekreuzt wird, ob Mieter oder Vermieter die Kosten von Schönheitsreparaturen tragen müssen. Steht jedoch im Mietvertrag, dass bestimmte Arbeiten in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden müssen, unabhängig vom Zustand der Wohnung, dann ist diese Klausel unwirksam. Durch eine solche nicht haltbare Forderung wird der Mieter komplett von der Renovierungspflicht entlastet, weshalb es auch im Interesse des Vermieters liegt, sich vor Abschluss eines Mietvertrags, über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu informieren.

 

Vermietung: Keine Angst vor Mieterhöhungen

Mieterhöhungen sind für die Mieter zwar in der Regel ärgerlich, allerdings sind sie für den profitablen Unterhalt einer vermieteten Immobilie oft unerlässlich. Trotzdem verzichten viele Vermieter auf eine Erhöhung der Miete und nehmen geringere Einnahmen in Kauf, weil ihnen der Überblick über ihre Rechte als Vermieter fehlt. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, bereits im Mietvertrag eine Staffelmiete zu vereinbaren, durch die der Inflationsbedingte Einkommensverlust vermieden werden kann. Die Mieter haben ihrerseits die Sicherheit, im Voraus genau zu wissen, was, wann für Kosten auf sie zukommen. Wurde eine solche Vereinbarung versäumt, kann ein Vermieter auch alle drei Jahre die Miete seiner Immobilie an die ortsübliche Miethöhe anpassen. Auch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen rechtfertigen eine Mieterhöhung. Zu beachten sind dabei natürlich auch die Rechte der Mieter, wie die Einhaltung der Kappungsgrenze, oder das Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist deshalb, sich einen Überblick über die Rechte und Pflichten eines Vermieters zu verschaffen, wenn man langfristig erfolgreich mit Gewinn eine Immobilie vermieten möchte.

 

Mietrechtsreform wenig vorteilhaft

Da die letzte Mietrechtsreform bereits mehr als zehn Jahre her ist, wurde aufgrund veränderter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedingungen, eine Anpassung der geltenden Gesetze notwendig. Das Bundesjustizministerium legte im Herbst vergangenen Jahres einen ersten Gesetzesentwurf vor. Dieser soll vorrangig die energetische Modernisierung von Mietwohnungen, sowie eine leichtere Durchsetzung von erzwungenen Wohnungsräumungen regeln. Allerdings stößt der Entwurf, trotz mehrfacher Ãœberarbeitung seit der ersten Version im Oktober, noch immer auf heftige Kritik seitens der Immobilienbranche und des Mieterbundes. Der Mieterbund sieht den Entwurf als nicht ausreichend an, um energetische Baumaßnahmen gesetzlich zu beschleunigen. Das größere Problem der Vermieter ist dagegen, dass es aktuell bis zu einem Jahr dauern kann, bis eine Räumungsklage alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen hat und anwendbar ist. Dadurch entsteht den Vermietern ein in dieser Zeit wachsender finanzieller Schaden, der oftmals im Nachhinein nicht einklagbar ist, wenn der Mieter eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Der neue Gesetzesentwurf sieht zur Erleichterung der Vermieter vor, dass auf deren Antrag während eines laufenden Gerichtsverfahrens die beklagten Mieter gezwungen werden können, die laufenden Mietforderungen bei dem verhandelnden Gericht zu hinterlegen. Diesem Antrag können die Richter jedoch nur stattgeben, wenn sie schon vor oder während der Verhandlung eine „hohe Aussicht auf Erfolg“ der Klage vermuten. Vermietervereine fordern statt dessen eine ähnliche Handhabung wie bei Klagen im Arbeitsrecht. Hier findet innerhalb von 14 Tagen nach der offiziellen Klageerhebung eine erste mündliche Verhandlung statt, in der beide Parteien die Fakten darlegen, so dass sich das Gericht einen Ãœberblick über die Situation verschaffen kann. Angewendet auf das Mietrecht, wäre ein Richter dann wesentlich früher in der Lage, zeitnah über die Aussicht auf Erfolg einer Klage zu entscheiden. Die derzeit geplante Mietrechtsreform wird jedoch, nach Meinung der Immobilienverbände, kaum etwas an der aktuellen Situation der Vermieter ändern.