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Zinsbindung beim Immobilienkredit: 10, 15 oder 20 Jahre – was ich gewählt habe und warum

Wenn du einen Immobilienkredit aufnimmst, wirst du ziemlich schnell über die Frage stolpern:
Wie lange soll der Zinssatz festgeschrieben sein?
Die sogenannte Zinsbindung entscheidet mit darüber, wie hoch deine monatliche Rate ist, wie planbar dein Kredit wird – und ob du später eine teure Überraschung erlebst.
Ich hab mich intensiv mit den verschiedenen Zinsbindungsstrategien beschäftigt – und zeige dir in diesem Artikel, wie ich meine Entscheidung getroffen habe (Spoiler: Ich hab’s nicht bereut).


Was bedeutet Zinsbindung überhaupt?

Bei einem klassischen Annuitätendarlehen wird der Zinssatz für eine bestimmte Zeit fest vereinbart – das können 5, 10, 15, 20 oder sogar 30 Jahre sein.
Innerhalb dieser Zeit bleibt dein Zinssatz unverändert – du zahlst also immer dieselbe Rate.
Nach Ablauf der Bindung brauchst du eine Anschlussfinanzierung, die dann zu den aktuellen Marktzinsen erfolgt. Und genau das ist der Knackpunkt.


Die 3 typischen Varianten – und ihre Vor- und Nachteile

10 Jahre Zinsbindung

  • Günstigster Zinssatz
  • Flexibilität: Nach 10 Jahren kann man mit 6 Monaten Frist kündigen (§ 489 BGB)
  • Risiko: Wenn die Zinsen steigen, wird die Anschlussfinanzierung deutlich teurer

Meine Meinung: Nur sinnvoll, wenn du genug Puffer hast – oder planst, die Immobilie nach 10 Jahren zu verkaufen


15 Jahre Zinsbindung

  • Etwas höherer Zinssatz als bei 10 Jahren
  • Mehr Planungssicherheit
  • Anschlussfinanzierung noch rechtzeitig planbar

Mein Weg! Ich wollte Sicherheit – aber auch nicht ewig gebunden sein. Für mich war’s der perfekte Kompromiss.


20 Jahre oder mehr

  • Hohe Sicherheit über Jahrzehnte
  • Sehr gut bei langfristiger Familienplanung oder stabiler Einkommenssituation
  • Zinsaufschlag kann deutlich sein (je nach Marktlage)

Für Menschen mit extrem langfristiger Perspektive (z. B. Lebenslange Beamtenstelle, Familienplanung abgeschlossen) absolut sinnvoll. Ich persönlich wollte lieber ein bisschen mehr Flexibilität.


Meine Überlegung damals – ehrlich & pragmatisch

Ich hatte ein Annuitätendarlehen über 270.000 € geplant.
Zinssatz für 10 Jahre: 2,4 %
Zinssatz für 15 Jahre: 2,55 %
Zinssatz für 20 Jahre: 2,75 %

Ich hab gerechnet: Die 15-jährige Variante kostete mich zwar etwa 35 € mehr im Monat – aber sie gab mir 5 Jahre zusätzliche Zinssicherheit.
Das war’s mir wert. Denn wenn ich nach 10 Jahren umfinanzieren müsste und der Zins dann bei 4 % liegt, würde mich das hunderte Euro mehr im Monat kosten.


Der stille Joker: Die 10-Jahres-Regel bei langen Bindungen

Wichtig zu wissen: Selbst bei 15 oder 20 Jahren Zinsbindung kannst du nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist kündigen (ebenfalls § 489 BGB).
Heißt: Du sicherst dich langfristig ab – bist aber trotzdem nicht völlig gefesselt.
Viele kennen diesen Passus nicht – aber er kann extrem wertvoll sein.


Zinsbindung ist kein Glücksspiel – sondern eine strategische Entscheidung

Ob du dich für 10, 15 oder 20 Jahre entscheidest, hängt von deiner Lebensplanung, deiner Risikobereitschaft und deiner finanziellen Stabilität ab.
Ich für meinen Teil hab mit 15 Jahren alles richtig gemacht: Ich hab Sicherheit, aber nicht zu hohe Zinsen. Und ich weiß: Wenn sich meine Lebenssituation ändert, bin ich nach 10 Jahren trotzdem flexibel.
Wenn du überlegst, wie du deine Zinsbindung gestalten sollst – schreib mir gern. Ich helfe dir bei der Einschätzung und rechne dir auch mal ein paar Szenarien durch, wenn du willst.

Bis bald! Dein Alex


 

Notar beim Hauskauf: Warum du ohne ihn nicht zum Eigentümer wirst

Viele unterschätzen ihn. Manche halten ihn für überflüssig teuer. Und fast alle sind beim ersten Mal etwas nervös, wenn es so weit ist: der Notar. Beim Hauskauf in Deutschland geht nichts ohne ihn. Kein Eigentumsübergang, kein Eintrag ins Grundbuch – und auch kein rechtlich wirksamer Kaufvertrag.
Ich bin Alex, Hausbesitzer seit über 20 Jahren, und ich erinnere mich noch gut an meinen ersten Notartermin. Ich saß da, Stift in der Hand, schwitzige Finger – und keine Ahnung, was in dem Vertrag wirklich alles stand. Heute weiß ich: Der Notar ist nicht nur Pflicht, sondern auch eine wichtige Schutzinstanz. In diesem Beitrag erfährst du, was ein Notar genau macht, was dich beim Termin erwartet – und worauf du unbedingt achten solltest.


Warum ist der Notar beim Hauskauf gesetzlich vorgeschrieben?

Ganz einfach: Immobiliengeschäfte haben weitreichende Konsequenzen – und viel Geld wechselt den Besitzer. Deshalb verlangt der Gesetzgeber, dass ein neutraler, staatlich beauftragter Dritter den Kaufvertrag beurkundet. Ohne diese Beurkundung ist der Vertrag nichtig.
Der Notar sorgt dafür, dass beide Parteien – Käufer und Verkäufer – die rechtliche Tragweite verstehen und dass alles korrekt, vollständig und fair abgewickelt wird. Er steht nicht auf der Seite einer Partei, sondern handelt neutral. Und das ist gut so.


Was macht der Notar genau?

Der Notar übernimmt beim Immobilienkauf mehrere wichtige Aufgaben:

  • Er entwirft den Kaufvertrag und sendet dir vorab einen Entwurf zu
  • Er klärt offene Punkte mit Käufer, Verkäufer und Makler
  • Er erklärt beim Termin alle Inhalte des Vertrags verständlich
  • Er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch (damit niemand mehr „dazwischenfunken“ kann)
  • Er überwacht die Zahlung und informiert, wann der Kaufpreis fällig ist
  • Nach Zahlung veranlasst er die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Kurz gesagt: Er sorgt dafür, dass alles rechtlich sauber läuft – von der ersten Unterschrift bis zum finalen Eintrag im Grundbuch.


Was kostet der Notar – und wer zahlt?

Die Kosten des Notars richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich geregelt. Für eine Immobilie im Wert von 400.000 € kannst du mit etwa 1,5 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuchamt rechnen – also rund 6.000 Euro.
In Deutschland ist es üblich (und fast durchgehend Praxis), dass der Käufer die Notarkosten zahlt – es sei denn, im Kaufvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


Wie läuft der Notartermin ab?

Der Termin findet meist im Büro des Notars statt. Anwesend sind:

  • Der Käufer
  • Der Verkäufer
  • Eventuell ein Makler
  • Der Notar selbst

Der Notar liest den kompletten Vertrag laut vor – ja, wirklich. Auch wenn das manchmal etwas trocken ist, solltest du gut zuhören. Denn: Jetzt ist noch Zeit für Fragen und Korrekturen.

Danach unterschreiben alle Parteien – und der Vertrag ist rechtsgültig.

Wichtig: Der Kaufpreis wird in der Regel erst einige Wochen später fällig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Genehmigungen).


Worauf solltest du besonders achten?

  • Lies den Vertragsentwurf vorher in Ruhe durch
  • Prüfe die Angaben zu Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabezeitpunkt
  • Kläre, ob im Kaufpreis bestimmte Einbauten enthalten sind (Küche, Kamin etc.)
  • Achte auf Regelungen zu Mängeln, Gewährleistung und Zustand der Immobilie
  • Wenn du unsicher bist: Lass den Vertrag von einem Experten prüfen (z. B. Anwalt oder Baufinanzierungsberater)

Ich hab damals einen befreundeten Architekten über den Vertrag schauen lassen – das hat mir viel Sicherheit gegeben.


Der Notar ist kein Gegner – sondern dein Partner für einen rechtssicheren Hauskauf

Auch wenn der Notartermin für viele etwas einschüchternd wirkt – er ist ein zentraler Baustein deines Immobilienkaufs. Ohne ihn bekommst du keine rechtssichere Eigentumsübertragung. Und ganz ehrlich: Lieber einmal ordentlich durch den Paragrafendschungel geführt werden, als später mit unklaren Eigentumsverhältnissen kämpfen.
Wenn du Fragen zum Notartermin hast oder wissen willst, worauf du in deinem Fall besonders achten solltest – schreib mir gern. Ich helfe dir, gut vorbereitet in diesen wichtigen Schritt zu gehen.

 

Betriebskostenvorauszahlung erhöhen – mein Ablauf für eine rechtssichere Anpassung

Als Vermieter kalkuliert man die Betriebskostenvorauszahlungen oft konservativ. Gerade bei Neuvermietung ist man geneigt, den Betrag niedrig anzusetzen, um die Warmmiete attraktiv zu halten. Doch spätestens nach der ersten Nebenkostenabrechnung zeigt sich oft: Die Vorauszahlung war zu knapp bemessen.
Ich habe mir deshalb angewöhnt, Betriebskostenvorauszahlungen frühzeitig und strukturiert anzupassen – mit einem klaren Ablauf, der sowohl rechtlich korrekt ist als auch beim Mieter verständlich ankommt.


1. Gesetzliche Grundlage: § 560 BGB

Laut § 560 Abs. 4 BGB darf der Vermieter die Vorauszahlung für Betriebskosten anpassen, wenn sich bei der jährlichen Abrechnung eine Abweichung ergibt.

Voraussetzung:

  • Es wurde eine formell und materiell korrekte Abrechnung erstellt
  • Die Abrechnung weist eine Nachzahlung (oder ein Guthaben) aus
  • Die Erhöhung ist nachvollziehbar und verhältnismäßig

Eine Erhöhung „auf Verdacht“ oder „wegen allgemeiner Preissteigerung“ ist unzulässig, solange sie nicht durch eine konkrete Abrechnung belegt wird.


2. Mein Zeitpunkt: Nach der Nebenkostenabrechnung

Ich verschicke meine Betriebskostenabrechnung immer im Frühjahr (März oder April). Wenn darin ein erkennbares Defizit zwischen Vorauszahlung und tatsächlichen Kosten auftaucht – etwa mehr als 10 % –, erhöhe ich die monatliche Vorauszahlung ab dem übernächsten Monat.

Beispiel:
Nebenkostenabrechnung 2024 ergibt eine Nachzahlung von 240 € = 20 € monatlich.
Ich kündige zum 1. Mai 2025 an, dass die Vorauszahlung ab 1. Juli 2025 um 20 € erhöht wird.

So hat der Mieter Zeit, sich darauf einzustellen.


3. Mein Musterschreiben zur Anpassung

Ich nutze ein kurzes, sachliches Schreiben, etwa so:

Sehr geehrter Herr/Frau [Name],

auf Grundlage der Betriebskostenabrechnung für das Jahr [Jahr], die Ihnen am [Datum] zugegangen ist, ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von [Betrag].

Um künftig eine ausgeglichene Abrechnung zu ermöglichen, erhöhe ich die monatliche Betriebskostenvorauszahlung gemäß § 560 Abs. 4 BGB um [Betrag] auf insgesamt [neuer Betrag] ab dem [Datum].

Die Gesamtmiete (Kaltmiete plus Nebenkosten) beträgt dann monatlich [Summe].

Mit freundlichen Grüßen
Alex

Das Schreiben verschicke ich per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Post mit einfachem Einwurf. Bisher hat kein Mieter die Anpassung beanstandet – vorausgesetzt, die Abrechnung war verständlich und sauber begründet.


4. Wie hoch darf die Erhöhung ausfallen?

Eine pauschale Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die neue Vorauszahlung realistisch und auf Basis der letzten Abrechnung berechnet ist.

Ich runde immer leicht auf (z. B. statt 18,60 € auf 20 €), um kleine Schwankungen im Folgejahr auszugleichen. Eine Erhöhung um mehr als 25 % setze ich nur dann an, wenn ein deutlicher Anstieg bei Heizkosten, Wasser oder Grundsteuer vorliegt – und begründe das im Anschreiben.


5. Kommunikation mit dem Mieter: Klar, ruhig, nachvollziehbar

Die meisten Konflikte entstehen nicht durch die Höhe der Erhöhung, sondern durch mangelnde Kommunikation. Ich lege meiner Abrechnung stets eine einfache Übersichtsseite bei:

  • Alte Vorauszahlung
  • Tatsächliche Kosten
  • Differenz
  • Neue Vorauszahlung

Ich erkläre auch, ob und warum sich einzelne Posten (z. B. Müll, Heizung, Hauswart) deutlich verändert haben. Das schafft Verständnis – auch wenn niemand sich über höhere Kosten freut.


Vorauszahlungen sind kein Schätzwert, sondern ein Steuerungsinstrument

Mit einer realistischen Vorauszahlung vermeide ich:

  • Hohe Nachzahlungen
  • Finanzielle Engpässe beim Mieter
  • Rückfragen und Ärger bei der Abrechnung

Wichtig ist: Rechne sauber, informiere frühzeitig, kommuniziere klar. Dann ist die Erhöhung kein Streitpunkt, sondern eine logische Anpassung an gestiegene Kosten.
Im nächsten Artikel zeige ich dir vielleicht, wann ich mich für eine Betriebskostenpauschale entscheide – und wann ich lieber bei der klassischen Vorauszahlung bleibe.

Bis bald. Alex


 

Zinsbindung beim Immobilienkredit: 10, 15 oder 20 Jahre – was ich gewählt habe und warum

Wenn du einen Immobilienkredit aufnimmst, wirst du ziemlich schnell über die Frage stolpern:
Wie lange soll der Zinssatz festgeschrieben sein?
Die sogenannte Zinsbindung entscheidet mit darüber, wie hoch deine monatliche Rate ist, wie planbar dein Kredit wird – und ob du später eine teure Überraschung erlebst.
Ich hab mich intensiv mit den verschiedenen Zinsbindungsstrategien beschäftigt – und zeige dir in diesem Artikel, wie ich meine Entscheidung getroffen habe (Spoiler: Ich hab’s nicht bereut).


Was bedeutet Zinsbindung überhaupt?

Bei einem klassischen Annuitätendarlehen wird der Zinssatz für eine bestimmte Zeit fest vereinbart – das können 5, 10, 15, 20 oder sogar 30 Jahre sein.
Innerhalb dieser Zeit bleibt dein Zinssatz unverändert – du zahlst also immer dieselbe Rate.
Nach Ablauf der Bindung brauchst du eine Anschlussfinanzierung, die dann zu den aktuellen Marktzinsen erfolgt. Und genau das ist der Knackpunkt.


Die 3 typischen Varianten – und ihre Vor- und Nachteile

10 Jahre Zinsbindung

  • Günstigster Zinssatz
  • Flexibilität: Nach 10 Jahren kann man mit 6 Monaten Frist kündigen (§ 489 BGB)
  • Risiko: Wenn die Zinsen steigen, wird die Anschlussfinanzierung deutlich teurer

Meine Meinung: Nur sinnvoll, wenn du genug Puffer hast – oder planst, die Immobilie nach 10 Jahren zu verkaufen


15 Jahre Zinsbindung

  • Etwas höherer Zinssatz als bei 10 Jahren
  • Mehr Planungssicherheit
  • Anschlussfinanzierung noch rechtzeitig planbar

Mein Weg! Ich wollte Sicherheit – aber auch nicht ewig gebunden sein. Für mich war’s der perfekte Kompromiss.


20 Jahre oder mehr

  • Hohe Sicherheit über Jahrzehnte
  • Sehr gut bei langfristiger Familienplanung oder stabiler Einkommenssituation
  • Zinsaufschlag kann deutlich sein (je nach Marktlage)

Für Menschen mit extrem langfristiger Perspektive (z. B. Lebenslange Beamtenstelle, Familienplanung abgeschlossen) absolut sinnvoll. Ich persönlich wollte lieber ein bisschen mehr Flexibilität.


Meine Überlegung damals – ehrlich & pragmatisch

Ich hatte ein Annuitätendarlehen über 270.000 € geplant.
Zinssatz für 10 Jahre: 2,4 %
Zinssatz für 15 Jahre: 2,55 %
Zinssatz für 20 Jahre: 2,75 %

Ich hab gerechnet: Die 15-jährige Variante kostete mich zwar etwa 35 € mehr im Monat – aber sie gab mir 5 Jahre zusätzliche Zinssicherheit.
Das war’s mir wert. Denn wenn ich nach 10 Jahren umfinanzieren müsste und der Zins dann bei 4 % liegt, würde mich das hunderte Euro mehr im Monat kosten.


Der stille Joker: Die 10-Jahres-Regel bei langen Bindungen

Wichtig zu wissen: Selbst bei 15 oder 20 Jahren Zinsbindung kannst du nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist kündigen (ebenfalls § 489 BGB).
Heißt: Du sicherst dich langfristig ab – bist aber trotzdem nicht völlig gefesselt.
Viele kennen diesen Passus nicht – aber er kann extrem wertvoll sein.


Zinsbindung ist kein Glücksspiel – sondern eine strategische Entscheidung

Ob du dich für 10, 15 oder 20 Jahre entscheidest, hängt von deiner Lebensplanung, deiner Risikobereitschaft und deiner finanziellen Stabilität ab.
Ich für meinen Teil hab mit 15 Jahren alles richtig gemacht: Ich hab Sicherheit, aber nicht zu hohe Zinsen. Und ich weiß: Wenn sich meine Lebenssituation ändert, bin ich nach 10 Jahren trotzdem flexibel.
Wenn du überlegst, wie du deine Zinsbindung gestalten sollst – schreib mir gern. Ich helfe dir bei der Einschätzung und rechne dir auch mal ein paar Szenarien durch, wenn du willst.

 

Welche Versicherung brauche ich als Immobilienbesitzer? Die wichtigsten Policen für dein Haus

Ein Haus zu besitzen fühlt sich großartig an – aber es bedeutet auch Verantwortung. Denn was früher noch der Vermieter geregelt hat, liegt jetzt komplett in deiner Hand. Und das schließt auch die Absicherung gegen Schäden, Risiken und rechtliche Streitigkeiten ein.
Ich bin Alex, seit über 20 Jahren Hausbesitzer. Und glaub mir: Ich hab am Anfang auch gedacht, dass man’s mit einer Gebäudeversicherung schon erledigt hat. Falsch gedacht. Erst als die Heizung mal bei minus 12 Grad geplatzt ist – und ein Jahr später ein Handwerker auf der Einfahrt gestürzt ist –, wurde mir klar, wie wichtig die richtigen Versicherungen sind.
In diesem Beitrag zeige ich dir, welche Policen du als Immobilienbesitzer wirklich brauchst, worauf du achten solltest – und wo du dir unnötige Ausgaben sparen kannst.


1. Wohngebäudeversicherung – dein absolutes Muss

Die Wohngebäudeversicherung ist die Basis. Sie schützt dich vor finanziellen Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm & Hagel
  • Blitzschlag

Optional kannst du weitere Bausteine hinzufügen – zum Beispiel:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben)
  • Glasversicherung
  • Photovoltaik-Anlage

Wichtig: Der Versicherungswert muss regelmäßig angepasst werden – Stichwort „Unterversicherung vermeiden“. Sonst bekommst du im Schadensfall nur einen Teil des tatsächlichen Werts ersetzt.


2. Hausratversicherung – oft sinnvoll, aber nicht zwingend

Die Hausratversicherung sichert dein bewegliches Eigentum im Haus – also Möbel, Technik, Kleidung, etc. – gegen:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm & Hagel

Auch Fahrräder, Wertsachen und teure Elektrogeräte lassen sich mitversichern. Besonders wichtig ist die Hausratversicherung bei hochwertiger Einrichtung oder bei exponierten Lagen mit höherem Einbruchrisiko.


3. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – oft vergessen, aber wichtig

Wenn du vermietest oder ein unbebautes Grundstück besitzt, brauchst du diese Haftpflichtversicherung. Sie schützt dich, wenn jemand auf deinem Grundstück zu Schaden kommt – z. B. weil der Gehweg nicht geräumt war oder ein Dachziegel herunterfällt.

Wenn du selbst in deinem Haus wohnst, bist du in der Regel über deine private Haftpflichtversicherung abgesichert – aber nur, wenn du keine separaten Wohnungen vermietest oder ein Mehrfamilienhaus besitzt.

Ich habe diese Versicherung damals abgeschlossen, als ich die Einliegerwohnung untervermietet habe – zum Glück. Sie kostet nicht viel, spart aber im Ernstfall fünfstellige Beträge.


4. Bauherrenhaftpflicht – für alle, die umbauen oder sanieren

Wenn du baust, renovierst oder anbauen willst, brauchst du eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie schützt dich, falls auf der Baustelle etwas passiert – z. B. ein Passant durch herabfallendes Material verletzt wird.

Viele unterschätzen das Risiko – aber du haftest als Bauherr persönlich, auch wenn du Firmen beauftragst. Die Police kostet oft nur wenige hundert Euro – aber sie schützt vor sehr teuren Schäden.


5. Wohngebäude-Rechtsschutz – optional, aber im Streitfall hilfreich

Nicht zwingend notwendig, aber manchmal Gold wert: Der Rechtsschutz rund ums Haus. Ob Streit mit dem Nachbarn über die Grundstücksgrenze, Probleme mit einem Handwerker oder ein Rechtsstreit wegen Mietrückständen – mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung kannst du ruhiger schlafen.
Tipp: Achte darauf, ob dein bestehender Rechtsschutzvertrag den Bereich „Immobilien & Eigentum“ bereits abdeckt – nicht alle Policen tun das automatisch.


Gut versichert heißt nicht überversichert

Die richtige Versicherung schützt dein Zuhause – aber sie sollte auch zu deinem Leben passen. Mach dir klar:

  • Was brauchst du wirklich?
  • Was ist schon abgedeckt?
  • Was kannst du im schlimmsten Fall selbst tragen – und was nicht?

Ich persönlich habe für mein Einfamilienhaus heute vier Policen: Wohngebäudeversicherung, Hausrat, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und eine Rechtsschutzversicherung mit Immobilienbaustein. Alles zusammen kostet weniger als 800 € im Jahr – gibt mir aber jeden Tag ein gutes Gefühl.

Wenn du dir unsicher bist, welche Versicherungen du brauchst oder ob deine bestehenden Verträge sinnvoll aufgestellt sind – schreib mir gern. Ich helfe dir gern, Licht ins Versicherungsdickicht zu bringen. Klar, ehrlich und ohne Makler-Deutsch.