In Deutschland treten pro Jahr rund eine Million Wasserschäden auf. Vor allem in Herbst und Winter richtet austretendes Wasser große Schäden an, da es in dieser Zeit schlechter trocknet und oft unbemerkt Schimmel entsteht. Die Gesellschaft für technische Ãœberwachung mbh (GTÃœ) empfiehlt, mögliche Ursachen für Schäden durch eindringendes Wasser frühzeitig durch eine Durchleuchtung der Gebäude zu ermitteln. „Sachschäden und Schimmelbildung nach einem Wassereintritt beeinflussen den Wert einer Immobilie massiv“, mahnt der GTÃœ-Gutachter, Dr. P.J. Wagner. „Oftmals handelt es sich um mehrere Ursachen, die sich in der Schadensintensität beeinflussen. Um weiterem Ärger zu entgehen, müssen alle Ursachen erkannt und gleichermaßen bekämpft werden.“ Es kommt häufig vor, dass kleinere Risse und Löcher in den Wänden oder im Boden nicht leicht zu finden sind. Deshalb ist es ein großer Fortschritt, dass Gebäude jetzt ohne dabei Schaden zu nehmen mit einer neuen Impuls Neutron-Technik „gescannt“ werden können. Mit Hilfe von Radarsensorik können Gebäude und Baustoffe problemlos auf verborgene Gefahrenherde hin, untersucht werden. Mit einem solchen Gutachten lassen sich Ursachen für mögliche Wasserschäden bereits im Vorfeld erkennen und eliminieren. Vorrangig Besitzer von älteren Gebäuden sollten den Jahreszeitwechsel zum Anlass nehmen, für sein Haus ein Gutachten erstellen zu lassen, um Folgeschäden baulicher Mängel zu verhindern.
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Mieter haftbar für verursachte Mietminderungen
Ruhestörender Lärm ist nicht nur für Mieter ein Ärgernis, sondern gegebenenfalls auch für den Vermieter – wenn der Mieter ihn dafür haftbar macht. Mieter die dauerhaft durch andere Mieter gestört werden, können ihre Miete entsprechend kürzen. Wie inzwischen das Amtsgericht Bremen entschieden hat, können Vermieter sich diesen Verlust allerdings vom Verursacher ersetzen lassen. Im vorliegenden Fall wurden Bewohner durch massiv, ruhestörenden Lärm wie Geschrei, Randale und laute Musik gestört. Die betroffenen Mieter kürzten ihre Miete deshalb um 20 Prozent. Daraufhin verklagte der Vermieter den Lärm-verursachenden Mieter auf die Höhe der erlittenen Verluste. Die Klage war erfolgreich. Als Argument gab das Gericht an, dass Mieter mit der Unterzeichnung des Mietvertrages sich dazu verpflichten, den Hausfrieden nicht zu verletzen. Geschieht dies doch ist der dabei entstandene Schaden vom Verursacher zu ersetzen.
Förderung: Noch in diesem Jahr sanieren
Bis zum 31.12. dieses Jahres läuft das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). In dessen Rahmen gibt es für die Sanierung und zukünftige Nutzung bestimmter Heizungstechniken zusätzliche finanzielle Förderungen. Dadurch lohnen sich in diesem Jahr Investitionen in die energietechnische Sanierung von Immobilien besonders. Bisher sind nach Angabe des Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. mehr als 75 Prozent aller Heizungsanlagen nicht effizient genug. Jetzt zu sanieren bedeutet nicht nur, dass man noch von umfangreichen Förderprogrammen profitieren kann, auch die Energieeinsparung von bis zu 40 Prozent macht sich im Geldbeutel bemerkbar, unabhängig davon, ob die Immobilie selbst bewohnt wird oder nicht. Wie eine aktuelle Studie des „Marktmonitor Immobilien 2011“ zeigt, gehen schon fast die Hälfte aller Immobilienmakler davon aus, dass sich ein hoher energetischer Sanierungsbedarf sehr schlecht auf die Vermarktungschansen des Gebäudes und damit auf seinen Wert und seinen eventuellen Verkaufspreis auswirkt. Deshalb sollten vor allem Besitzer, die den Verkauf ihrer Immobilie planen, vorab einen Check der Heizungsanlage durchführen lassen und Schwachstellen verbessern. „In Zeiten der Euro-Schuldenkrise und erhöhter Energiepreise empfiehlt sich eine umfassende Heizungsmodernisierung als verlässliche Investition in die Zukunft“, erklärt der Geschäftsführer der VdZ, des Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V., Horst Eisenbeis. Und von der Schonung unserer Umwelt profitieren Alle.
Schönheitsreparaturen auch in Eigenleistung möglich
Klauseln in Gewerbemietverträgen, die Mieter dazu verpflichten „Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen“ zu lassen, sind unwirksam, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Dezember 2010 entschied. Mieter würden dadurch, dass sie die notwendigen Reparaturen nicht selbst vornehmen dürfen „unangemessen benachteiligt“. Das Gericht argumentierte, dass grundsätzlich der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. Wird diese Verantwortung vertraglich auf den Mieter übertragen, steht es diesem auch frei, selbst zu wählen wer diese durchführt. Auch Eigenleistungen die dem Mieter Kosten sparen, müssen ihm gestattet werden. Das Recht dürfe, nach Meinung des Gerichts, nicht davon abhängig sein, ob es sich bei der vermieteten Immobilie um privat oder gewerblich genutzte Räume handelt.
Berlin will 7 Prozent Grunderwerbssteuer
Auf dem Landesparteitag der SPD Ende November, wurde ein Antrag für die Erhöhung der Grunderwerbssteuer in Berlin eingebracht. Demnach soll die Grunderwerbssteuer von aktuell 4,5 Prozent, auf sieben Prozent erhöht werden. Dies wäre die höchste Grunderwerbssteuer, die von einer deutschen Landesregierung verlangt wird. Derzeit liegt die Grunderwerbssteuer in keinem Bundesland über fünf Prozent. Der Vorstandsvorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg, Dirk Wohltorf, äußert sich empört: „Berlin verstehen heißt doch nicht, den Berlinern die Taschen zu leeren. Die SPD tut alles, Berliner und neue Investoren zu verprellen.“ Im laufenden Jahr erzielte Berlin bereits mit der Grunderwerbssteuer in Höhe von 4,5 Prozent Rekordeinnahmen. Der gesamte Geldumsatz durch Immobilienverkäufe belief sich 2011 auf 4,55 Milliarden Euro, während es 2010 noch 2,83 Milliarden Euro waren. Damit erhöhten sich die Einnahmen Berlins aus der Grunderwerbssteuer um 62 Prozent. Dies liegt vor allem am derzeit niedrigen Zinsniveau und der wachsenden Inflationsangst. Der Immobilienverband befürchtet, dass die Erhöhung der Grunderwerbssteuer um 2,5 Prozent diese “ erfreuliche Entwicklung abwürgen und den Markt zerstören“ würde. Statt dessen sollte die Grunderwerbssteuer für Erstkäufer komplett wegfallen. Dies jedoch ist für eine Stadt die unter der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland leidet, keine diskutable Option. Ob die Erhöhung der Grunderwerbssteuer für Berlin tatsächlich umgesetzt wird, entscheidet sich Ende des Monats.