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Mieter müssen fehlerhafte Abrechnungen nachweisen

Der Bundesgerichtshof hat jetzt für Streitereien um die Mietnebenkosten die Rechte der Vermieter gestärkt. Vermuten Mieter, dass die Nebenkosten aufgrund von Fehlentscheidungen des Vermieters zu hoch sind, ist der Mieter in der Pflicht dies nachzuweisen. So reicht es nicht, wie in einem jetzt verkündeten Urteil des BGH entschieden wurde, wenn der Mieter auf geringere durchschnittlich Mietnebenkosten, durch einen Vergleich mit dem örtlichen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes verweist. Um zu hohe Kosten zu beanstanden, müssen die jeweils vor Ort geltenden Gebühren zu Grunde gelegt werden. Allerdings wies das Gericht auch darauf hin, dass der Vermieter verpflichtet ist, für ein „angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis“ zu sorgen.

 

Architekturpreisverleih in Dresden

Für den Bau des Neuen Museums in Berlin, erhält jetzt der Stararchitekt David Chipperfield den Deutschen Architekturpreis. Dieser ist mit einem Geldpreis von 30.000 Euro verbunden und soll im Herbst, am 13. Oktober durch das Bundesministerium in einer Zeremonie in Dresden verliehen werden. Bauminister Peter Ramsauer lobte am heutigen Donnerstag bei der Bekanntgabe der Preisverleihung den nominierten Architekten. Ramsauer: „Moderne Architektur, eine Ausstellungskonzeption auf Weltniveau und Denkmalschutz gehen hier eine wunderbare Symbiose ein“. Im Neuen Museum Berlins ist zum Beispiel der berühmte „Schatz des Priamos“ und die bekannte Büste der Nofretete zu sehen. Die Verleihung des Deutschen Architekturpreises wurde vor vier Jahren erneut ins Leben gerufen. Alle zwei Jahre soll der Preis an die bemerkenswertesten Neubauten vergeben werden. Zusätzlich verleiht die Jury fünf weitere Preise, die mit einer Unterstützung in Höhe von je 1000 Euro verbunden sind. In diesem Jahr werden diese zum Beispiel an das Albertinum und das Besucherzentrum der Gedenkstätte Dachau vergeben.

 

Architekturausstellung in Coburg

An Architektur Interessierte, konnten am vergangen Freitag in Coburg und Umgebung in eine Sonderausstellung über skandinavische Architektur besuchen. Aus diesem Anlass kam die dänische Stararchitektin Dorte Mandrup, die seit über zehn Jahren von Koppenhagen aus arbeitet und deren Entwürfe für Häuser bereits in vielen Ländern Europas als Vorlage dienten. Besonders mit ihren bombastischen Neubauten und die Umbauten vieler öffentlicher Gebäude, hat sich Dorte Mandrup als Architektin einen Namen gemacht. Dafür wurde sie bereits mehrfach für verschiedene Preise nominiert, wie den European Prize for Contemporary Architecture, oder den Mies van der Rohe Award. Gefördert von der Sto-Stiftung, wurde die Architektin zu einem Vortrag im Rahmen der „Dienstagsreihe“ nach Deutschland eingeladen, der mit viel Erfolg am Abend die Sonderausstellung ausklingen ließ.

 

Fristlose Kündigung bei verspäteter Zahlung

Wie das BGH jetzt noch einmal in einem Urteil bestätigte, ist die fristlose Kündigung eines Mietvertrages korrekt, wenn die Mietzahlungen mehrfach verspätet eintreffen. Auch wenn ein Mieter, wie im vorliegenden Fall, irrtümlich von einem späteren Zahlungstermin ausgeht, gilt der im Mietvertrag vereinbarte Zahltag. Voraussetzung für die fristlose Kündigung ist allerdings, dass der Mieter eine schriftliche Abmahnung erhält. Reagiert er darauf nicht und zahlt weiterhin zu spät, ist die fristlose Kündigung angemessen. Dann hat der Vermieter auch die Möglichkeit, eine Räumungsklage gegen den Mieter einzureichen.

 

Wohnen im Gotteshaus

Der Rückgang der gläubigen Christen, die regelmäßig die Kirchen besuchen, zwingt die Gemeinden immer mehr Kirchen zu schließen. Da die Unterhaltskosten der Kirchen sich bei langfristigem Leerstand nicht lohnen, werden die meisten der geschlossenen Kirchen verkauft. Bisher bemühten sich die Kirchengemeinden, die „Gotteshäuser“ an andere religiöse Verbände, zweckgebunden zu verkaufen. Fanden sich keine religiösen Nachfolger, so sollten die Gebäude doch zumindest für Kunst und Kulturprojekte genutzt werden. Doch das Angebot an Kirchen ist größer als die Nachfrage und so beginnen die beiden Staatskirchen allmählich, geschlossenen Kirchen auch an private Käufer zu verkaufen. Unter der Schirmherrschaft der Darlehnskasse Münster wurde jetzt ein Internetportal für Kirchenimmobilien eingerichtet. Inzwischen konnten erste Kirchen in Wohnungen umgebaut werden. Das ist besonders für Innenarchitekten eine reizvolle Aufgabe – für normale Mieter und Käufer allerdings kaum zu bezahlen. Doch allmählich sinken auch hier die Preise und die Bistümer können es sich nicht mehr leisten, auf eine „angemessene Nachnutzung“ zu bestehen. Ab rund 200 Quadratmeter Wohnfläche können auf www.immonet.de Kirchen mit und ohne angeschlossenen Wohnhäusern gekauft werden