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Sympathische Immobilienverkäufer verkaufen mehr

Mehr als uns bewusst ist, hängen unsere Kaufentscheidungen von unbewussten Gefühlen ab, die uns positiv oder negativ beeinflussen. Davon ist auch der Kauf einer Immobilie nicht ausgeschlossen. So kann die Frage, ob uns ein Immobilienverkäufer sympathisch ist, durchaus kaufentscheidend sein. Das Immobilienportal Immonet hat eine Online-Umfrage zu diesem Thema durchgeführt. Gefragt wurde, welche Kriterien für Immobilienkäufer eine Rolle spielten. 28,4 Prozent der Teilnehmer gaben dabei an, sich mindestens einmal wegen eines ihnen ungünstig erscheinenden Zuschnitts der Wohnung, gegen diese entschieden zu haben. Bereits an zweiter Stelle, mit rund 27 Prozent, gaben die Befragten an, dass sie schon einmal auf den Kauf einer Immobilie verzichtet haben, weil ihnen der Verkäufer unsympathisch war. Während der erste Grund durchaus nachvollziehbar ist, schließlich kann es bei ungünstigen Raumverhältnissen schwierig sein, die gewünschten Möbel unterzubringen, hat fehlende Sympathie keinen Einfluss auf die Qualität der Wohnung. Trotzdem bestätigen auch Verkaufszahlen von Maklerbüros, dass sympathisch wirkende Makler mehr Immobilien vermitteln, als weniger einnehmende Anbieter. Allerdings spielen auch der Zustand und die Umgebung der Immobilie eine große Rolle. So haben sich 26 Prozent einmal gegen einen Kauf entschieden, weil ihnen der Zustand der Wohnung nicht zusagte und 17 Prozent lehnten mindestens einmal ab, weil die Umgebung zu laut war. Allmählich bekommt auch die technische Ausstattung einen größeren Stellenwert. Ein Balkon oder Garten, Fußbodenheizung, Fahrstuhl, aber auch neuere Technologien, wie beispielsweise Steuerungsoptionen für die Haustechnik, werden in Zukunft regelmäßig erwartet.

 

Gesetz zur Mietpreisbremse fertig

Das angekündigte Gesetz zur geplanten Mietpreisbremse ist, nach Aussage des Bundesjustizministers Heiko Maas, inzwischen fertig ausgearbeitet. Wie er in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ erklärte, liegt das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz jetzt zur Beratung vor. Darin soll den „angespannten Wohnungsmärkten“ Rechnung getragen werden. Wenn das Gesetz angenommen wird, dürfen die geforderten Mieten nur noch maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietniveau liegen. Das beträfe, nach Berechnungen des Bundesjustizministeriums, rund vier der 21,1 Millionen Mietwohnungen in Deutschland. Eine weitere Änderung betrifft die Maklercourtage. Diese soll zukünftig nur noch von den Vermietern gefordert werden dürfen. Derzeit ist es bei vielen Agenturen üblich, die Maklergebühr den Mietern in Rechnung zu stellen. Wenn das Gesetz in der vorliegenden Form angenommen wird, ergäben sich darauf Entlastungen für Mieter, in einer Gesamthöhe von 850 Millionen Euro – davon 280 Millionen Euro durch die Mietpreisdeckelung und 570 Millionen Euro für die Maklergebühren.

 

 

Immobilienwert durch Orts- und Straßennamen beeinflußt

Für die Attraktivität einer Wohnung spielen viele Faktoren eine Rolle, wie die Ausstattung der Immobilien, die Lage, oder die sie umgebende Infrastruktur. Weniger bekannt ist, dass auch die Orts- und Straßennamen Einfluss darauf haben. So sinkt der Wert einer Immobilie erheblich, wenn sie in einer Stadt oder Straße mit einem vulgär klingenden Namen steht. Für eine britische Studie wurden 2000 Menschen befragt, welche realen Straßennamen sie am unangenehmsten finden. Im Anschluss verglichen sie die Häuserpreise in diesen und in Straßen mit neutral klingenden Namen. Dabei zeigte sich, dass Häuser, die in Straßen mit peinlichen Namen stehen, durchschnittlich 84.000 Pfund, das entspricht fast 102.000 Euro, weniger kosten, als gleichwertige Objekte in der selben Gegend. Zudem gaben 31 Prozent der Befragten an, in einer solchen Straße nicht leben zu wollen. Zwar ist das ein erheblicher Minuspunkt, bei der Entscheidung für eine Immobilie, es kann allerdings auch eine Chance für Käufer mit kleinerem Budget sein. Außerdem bieten ungewöhnliche Adressnamen immer die Gelegenheit, mit anderen ins Gespräch zu kommen. Ebenso wie in Großbritannien, gibt es auch in Deutschland Straßen mit peinlichen Namen, wie beispielsweise den „Spannerweg“, die „Tittentasterstraße“, oder die Busenbergstraße. Wer sich daran nicht stört, kann mit einer gezielten Suche nach Immobilien die ungewöhnliche Straßen- oder Ortsnamen haben, durchaus ein echtes Schnäppchen erwischen.

 

Wohnungsleerstand in Stadtrandlage

Die Kehrseite der allmählich steigenden Mieten in Großstädten, ist ein wachsender Wohnungsleerstand in Stadtrandlage und in kleineren Gemeinden. Immer stärker vergrößern sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen. Während die Mietpreise in vielen Städten schon unerschwinglich sind, werden ländliche Gegenden langsam entvölkert. In diesem sogenannten Schrumpfungsregionen verdoppelte sich die Zahl der leerstehenden Wohnungen, in den vergangenen Jahren. So leiden Kleinstädte, wie beispielsweise Hof, mit 8,2 Prozent leerstehendem Wohnraum, Pirmasens mit 9,6 oder im Osten Deutschlands, Dessau-Roßlau, mit 14 Prozent Leerständen, unter der Entwicklung. Verschärft wird die Situation durch eine von den Analysten ermittelte „Zusammenrottung“ in sogenannten „Schwarmstädten“. So ziehen die verschiedenen Peergroups bevorzugt in die selben Städte oder Stadtviertel, was einen selbstverstärkenden Effekt hat. Um nicht zu den Verlierern dieser Entwicklung zu zählen, müssen Vermieter sich an die jeweilige Entwicklung anpassen und ihre Immobilie entsprechend instand setzen. So ist für jüngere Leute eher das Umfeld einer Wohnung und die Infrastruktur der Gegend wichtig, während ältere Menschen spezifische Ansprüche an die Wohnungsausstattung stellen. Oftmals reicht schon eine gezielte Anpassung an die Nachfrage und eine entsprechende Aufwertung der Immobilie, um Leerstand zu vermeiden.

 

Ein verlorener Schlüsselbund kann teuer werden

Ein verlorener Schlüsselbund kann teuer werden. Verliert ein Mieter seinen Hausschlüssel, der zu einer ganzen Schließanlage gehört, muss er den Austausch der gesamten Anlage bezahlen. In einem diesbezüglichen Verfahren urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Mieter auch dann dazu verpflichtet werden kann, wenn der Austausch aus Sicherheitsgründen nötig ist – allerdings nur dann, wenn die Anlage wirklich erneuert wird. Vergisst oder unterlässt die zuständige Hausverwaltung den Austausch, muss der Mieter jedoch nur den Ersatzschlüssel bezahlen. Im vorliegenden Fall entschied das BGH, dass der Mieter nicht zahlen muss, da die zuständige Hausverwaltung, die beim Auszug des Mieters einen Kostenvorschuss für eine neue Anlage, in Höhe von 1500 Euro, verlangt hatte, die Schließanlage bis zum Gerichtsverfahren nicht ersetzt hatte.