Der BGH hat einen Teil der Renovierungsklausel in Mietverträgen für ungültig erklärt. Demnach müssen Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden, wenn im Mietvertrag dem Vermieter das Recht garantiert wurde, als Berechnungsgrundlage den Kostenvoranschlags „eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts“ zu verwenden. Liegt eine solche Vertragsklausel vor, müssen die betroffenen Mieter nicht renovieren und auch keine sonst üblichen Anteile der Renovierungskosten zahlen. Davon sind, nach bisherigen Schätzungen, mehrere hunderttausend Vermieter betroffen, da ein Großteil der Mietverträge inzwischen derartige Schönheitsreparaturklauseln enthalten. Darin sind in der Regel Fristenpläne verzeichnet, die Stufenweise die Renovierungspflicht nach einer bestimmten Anzahl von Mietjahren festlegt. Dadurch sollen auch Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung lebten, anteilmäßig an den Renovierungskosten beteiligt werden. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass solche Klauseln nur dann gültig bleiben, wenn sie „nachvollziehbar und verständlich“ sind, was bei einer allein dem Vermieter zustehenden Entscheidung über die Auswahl des Kostenvoranschlags, nicht der Fall ist.
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Immobilienpreise: München ganz oben
München ist schon lange die teuerste Stadt Deutschlands. Inzwischen steigen die Mieten und Kaufpreise rasant; fast zehntausend Euro kostet der Quadratmeter für ein Haus in München, mehr als achttausend pro Quadratmeter für eine Eigentumswohnung. Tendenz steigend. In anderen Großstädten, wie Stuttgart beispielsweise, liegen die Quadratmeterpreise bei dreieinhalb Tausend Euro. Um knapp zehn Prozent haben sich die Immobilienpreise in Deutschland, innerhalb der letzten zwölf Monate erhöht, doch am schnellsten steigen die Preise im Süden und hier vor allem im Raum München. Der Nachfrage tut dies jedoch keinen Abbruch. Auch aufgrund der historisch niedrigen Zinsen, sind Immobilien in Innenstadtlage so schwer zu bekommen, dass sich die Nachfrage „auf B-Lagen und den Speckgürtel der Metropolen ausweiten“ werden, wie Finanzdienstleister prognostizieren. Allerdings profitiert von den niedrigen Zinsen hauptsächlich der Immobilienmarkt der Ballungsgebiete. Im Gegensatz zu der Situation in Großstädten erhöht sich dagegen in ländlichen Gegenden der Anteil an leer stehendem Wohnraum. Auch diese Entwicklung wird sich, nach Meinung der Analysten, eher verschärfen.
CDU stoppt vorerst Mietpreisbremse
Erst vor wenigen Wochen versuchte die CDU – im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl – mit der Ansage, eine Mietpreisbremse in ihre Wahlprogramm aufzunehmen, zu punkten. Doch davon ist die Union scheinbar schon wieder abgerückt. Die Mitglieder der CDU haben, bei der Abstimmung eines diesbezüglichen Antrags der Grünen-Fraktion, die vorgeschlagene Mietpreisbremse mehrheitlich abgelehnt. Peinlich und zu recht als „Heuchelei“ beschimpft wird das Ergebnis, da die CDU eine Mietpreisbremse sogar in ihr eigenes Wahlprogramm aufgenommen hatte. Demnach wollte sich die CDU dafür einsetzen, dass die einzelnen Bundesländer die Berechtigung erhielten, in Gebieten mit einem Mangel an Wohnraum, die Mieterhöhung bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent der jeweils ortsüblichen Miete zu begrenzen. Die CDU gab nach der verlorenen Abstimmung an, das immer noch zu planen, doch sollte dies erst nach der Wahl geschehen. Renate Künast, die Fraktionschefin der Grünen kritisiert: „Das schafft nur die Merkel-Union: Im Wahlprogramm eine Mietpreisbremse fordern und im Bundestag dagegen stimmen. Die angebliche Sorge der Kanzlerin um die Mieterinnen und Mieter ist pure Heuchelei.“ Bisher können Vermieter bei einer Neuvermietung relativ frei über die Miethöhe entscheiden. Derzeit haben neben der CDU auch SPD und Grüne eine Mietpreisbremse auf ihrer Agenda. Falls die CDU doch daran festhält und das bisherige Veto lediglich dem Wunsch entsprang, bei einer Wiederwahl selbst damit Pluspunkte für Sozialarbeit zu sammeln, dann dürfte es für Vermieter keine Rolle spielen, wo sie im Herbst ihr Kreuz setzen – vorausgesetzt natürlich, sie lassen sich in ihrer Entscheidung von persönlichen, finanziellen Erwägungen leiten.
Kauf von Ferienimmobilien attraktiv
Wer nicht nur seine Altersvorsorge über eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus sichern, sondern auch seinen Urlaub lieber im eigenen Ferienwohnsitz verbringen möchte, für den ergeben sich aktuell sehr gute Möglichkeiten. Auch die oft vergleichsweise niedrigeren Immobilienpreise im Ausland, reizen verstärkt zum Kauf von Ferienhäusern. Dazu kommen die derzeit historisch niedrigen Hypothekenzinsen, die eine niedrigere Schuldenlast gewährleisten. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, müssen beim Kauf von Immobilien im Ausland allerdings einige Dinge beachtet werden. Vor allem die eigenen Bedürfnisse werden oft falsch eingeschätzt. Erfahrungsgemäß verliert der Wunsch-Ferienort oft nach ein paar Jahren seinen Reiz – vor allem wenn das Urlaubsgeld der nächsten Jahre für den Immobilienkauf mit eingeplant wurde. Ein Ausweg bietet die Vermietung der Ferienimmobilie, weshalb vorab geklärt sein muss, wie beliebt der Urlaubsort bei anderen Touristen ist. Auch die Lage und die Infrastruktur spielen für die Vermietbarkeit eine große Rolle. Neben dem Kaufpreis können noch höhere Unterhaltungskosten anfallen, beispielsweise für Gartenarbeiten oder, falls vorhanden, die Pflege des Pools. Bei naturgemäß wechselnden Bewohnern ist von diesen kein Anteil an den Instandhaltungsarbeiten zu erwarten. Nicht zuletzt sollte man sich vor der Kaufentscheidung genau über die Gesetze und Sitten des Landes informieren, um später nicht in unerwartete Schwierigkeiten zu geraten.
Was tun bei Hochwasser in der Mietwohnung?
Hochwasser ist für Immobilienbesitzer und Mieter gleichermaßen eine Katastrophe. Für die Besitzer einer Wohnung ist vorrangig die Beschädigung der Bausubstanz problematisch, aber auch beispielsweise Reparaturansprüche, die ihre, von einem Hochwasser betroffenen Mieter haben. Mietrechtlich gelten Überflutungen nicht als höhere Gewalt, so dass bei Wasser in der Wohnung, oder auch „nur“ im Keller oder der Garage, Mietminderungen erlaubt sind. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann für diese Zeit die Miete komplett, um 100 Prozent verweigert werden. Auch an Reparaturen und Reinigungskosten müssen Vermieter sich beteiligen, so lange die betroffenen Bereiche zu den mitvermieteten Gegenständen gehören. Das kann beispielsweise die Einbauküche sein, Teppichböden, oder bei möblierter Vermietung, die Möbel. Hierfür muss der Vermieter die vollständigen Kosten tragen. Lediglich was dem Mieter gehört, muss er selbst ersetzen, oder entstandenen Abfall beseitigen. Auch auf Schadenersatz kann ein Mieter erfolgreich klagen, allerdings nur dann, wenn der Vermieter Bauvorschriften nicht eingehalten hat und dadurch der Schaden für den Mieter gestiegen ist. Darüber hinaus besteht keine Ersatzpflicht, für den Vermieter, da Naturkatastrophen als zum „allgemeinen Lebensrisiko“ gehörend, gezählt werden.