Obwohl das eigene Haus, oder eine Immobilie als Wertanlage, für Durchschnittsverdiener die wichtigste finanzielle Investition ihres Lebens darstellt, wissen die meisten von ihnen nicht, wie viel ihr Haus tatsächlich wert ist und wie hoch eine adäquate Versicherung sein müsste. Das ergab eine neue Umfrage durch ImmobilienScout24, für die über 1000 Besitzer privater Immobilien befragt wurden. Nur rund 43 Prozent von ihnen wussten ziemlich genau, was ihr Haus wert ist. 47 Prozent trauten sich nur eine ungefähre Schätzung zu, während zehn Prozent aussagten, gar keine Ahnung davon zu haben. Michael Kiefer, der zuständige Sachverständige und Leiter der Immobilienbewertung bei ImmobilienScout24, hält dies für ein schweres Versäumnis. Auch unabhängig von einer eventuellen Verkaufsabsicht, sollten Besitzer immer über den Wert ihrer Immobilie Bescheid wissen. Kiefer: „Immobilien sind immer eine große und langfristige Investition. Bei den meisten Immobilienbesitzern stellen sie den Großteil des Vermögens dar.“ Eine Schätzung der Immobilie sollte regelmäßig vorgenommen werden, mindestens aber nach größeren Baumaßnahmen, um die Versicherung dem tatsächlichen Wert anzupassen. Wird dies versäumt, kann das im Schadensfall einen hohen Vermögensverlust nach sich ziehen.
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Regierung plant Verlängerung der Solarförderung
Allmählich zeichnet sich eine Einigung im Streit um die geplante Kürzung der Subventionen für Solarenergie ab. Der zuständige Vermittlungsausschuss legte jetzt ein Konzept vor, nachdem die Solarförderung erst beendet werden soll, wenn in Deutschland 52.000 Megawattstunden Strom über Solaranlagen produziert werden. Aktuell werden insgesamt 28.000 Megawatt mittels Sonnenenergie erzeugt. Das bedeutet zum Beispiel, dass Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 40 Kilowatt noch für die nächsten zwanzig Jahre einen garantierten Strompreis von 18,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für kleinere Anlagen bleibt es jedoch bei der geplanten Kürzung um bis zu 30 Prozent des bisherigen Preises, so dass statt 24,43 Cent nur noch 19,5 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden. Während sich das bei den Verbrauchern im Strompreis kaum bemerkbar machen wird, nutzt die Verlängerung der Subventionen vor allem bei der Entscheidung für neue, größere Solarparks. Was jedoch fehlt ist eine rechtliche Regelung um die deutsche Solarbranche zu stärken. Experten befürchten, dass gerade für größere Anlagen bevorzugt Billigmodule aus China gekauft werden. Das wird nicht nur eine Schwächung der deutschen Solarindustrie, sondern aufgrund zu erwartender schlechterer Leistung der Billigmodule, auch verfälschte Leistungsdaten nach sich ziehen, wodurch eine exakte Ermittlung der Effektivität von Solaranlagen nur schwer statistisch zu ermitteln ist.
Waldbesitzer muss nicht jagen
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat ein deutscher Waldbesitzer jetzt in letzter Instanz Recht bekommen. Als überzeugter Jagdgegner muss er, entgegen deutschem Recht, nicht die Jagd auf seinem Waldgrundstück dulden. In Deutschland regelt das Bundesjagdgesetz, dass Privatgrundstücke, die kleiner als 75 Hektar sind, bejagt werden dürfen und der Besitzer automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft ist. Das damit verbundene Ziel, einen gesunden und artenreichen Wildbestand zu erhalten, liegt im allgemeinen Interesse und damit über dem Interesse des Einzelnen. Mit dieser Begründung wurde die Klage in Deutschland in allen Instanzen abgewiesen. Auch die kleine Kammer des Gerichtshofes für Menschenrechte schloss sich der Begründung an und wies die Klage ab. Erst die Anrufung der Großen Kammer des Straßburger Gerichts endete für den Kläger erfolgreich. Mit neun zu acht Stimmen entschied der Gerichtshof für den Waldbesitzer. ‚Ethische Überzeugungen von Grundeigentümern‘ dürften nicht ohne nachweisbare Notwendigkeit übergangen werden. Dies stelle eine ‚unverhältnismäßige Belastung‘ des Betroffenen dar. Auch die übliche Entschädigungszahlung für die erduldete Jagd ändert daran nichts. Eine Notwendigkeit der Jagd auf diesem Gebiet konnte jedoch nicht bewiesen werden. In seinem Urteil kritisierte das Gericht zudem das deutsche Jagdrecht, da es das Recht von Eigentümern missachtet, die aus ethischer oder persönlicher Überzeugung heraus, die Jagd ablehnen. Deshalb ist zu erwarten, dass Deutschland in den kommenden Jahren das Jagdrecht und damit auch das Immobilienrecht in diesem Teilbereich ändern muss.
Skyfarming: Lebensmittel im Wohnzimmer anbauen
An einem ungewöhnlichen Konzept für die Doppelnutzung von Immobilien arbeiten derzeit Agrarforscher der Universität Hohenheim in Stuttgart. Darin führen sie aus, wie sich mit Hilfe ausgeklügelter Technologien Lebensmittel wie Reis in Wohnungen züchten lassen. Mit dem Projekt „Skyfarming“ soll der Anbau von Reis auf engem Raum und unabhängig von Witterungsbedingungen, in Großstädten möglich sein und so helfen, den weltweiten Hunger zu beenden. Das Konzept sieht vor, die Wurzeln frei im Raum hängen zu lassen und über einen Wassernebel mit den nötigen Nährstoffen zu versorgen. Nach ersten Berechnungen würde sich die Installation der dafür benötigten Technik finanziell lohnen. Außerdem wäre Skyfarming ein Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften, da lange Transportwege, wie sie sonst beim Anbau in umliegenden Dörfern nötig sind, nicht mehr anfallen. Professor Folkard Asch, der leitende Mitarbeiter des Projektes, geht davon aus, dass bereits in fünf bis zehn Jahren der erste Prototyp gebaut werden könnte. Dafür würden allerdings Investitionen in Höhe von 12 bis 15 Millionen benötigt. Ein erstes Modell eines Skyfarming-Hochhauses ist vom 1. Juni bis zum 15. Oktober auf dem Ausstellungsschiff „MS Wissenschaft“ zu sehen, dass in dieser Zeit insgesamt 35 deutsche Städte anläuft.
Mietschulden in Deutschland deutlich gesunken
Wie der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) ermittelte, ist die Höhe der Mietschulden in Deutschland deutlich gesunken. Seit 2003 verringerte sich die Mietschulden-Gesamtsumme um 41 Prozent. Auch 2011 setzte sich dieser Trend fort. Im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum sanken die Außenstände um 4,4 Prozent, auf rund 446 Millionen Euro. Die Ursache der positiven Entwicklung liegt in einer seit Jahren professionellen Handhabung des sogenannten Mietschuldenmanagements, da Vermieter häufiger und früher bei Zahlungsverzug Anwaltskanzleien und Inkassounternehmen einschalten. Auch für säumige Mieter hat sich die Situation, durch zahlreiche Schuldenberatungsangebote ein wenig gebessert. Zudem wurde die Zusammenarbeit zwischen Schuldnerberatungsstellen und Vermietern gestärkt, so dass die betroffenen Mieter häufiger Hilfe bei der Bewältigung der Mietschuld erhielten. Inzwischen betragen die Mietschulden Deutschlandweit nur noch circa 2,3 Prozent, der gesamten Mieteinnahmen. Der Chef der GdW, Axel Gedaschko, hält darüber hinaus auch die derzeit gute Wirtschaftslage Deutschlands für einen maßgeblichen Faktor dafür, dass momentan weniger Mietschulden anfallen. Für Vermieter ergibt sich unabhängig davon die Erkenntnis, dass es sinnvoll ist, sich frühzeitig bei Zahlungsverzögerungen ihrer Mieter um professionelle Unterstützung zu kümmern.