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Welche Tiere dürfen in die Mietwohnung

Haustiere gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Allerdings sind nicht alle Tiere bei Nachbarn und Vermieter gern gesehen. Deshalb müssen sich Mieter vorab erkundigen, welche Tiere ihr Vermieter erlaubt. Entscheidend dafür ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Darüber hinaus gehende Wünsche müssen als Nachtrag ebenfalls schriftlich vereinbart werden. Allerdings gilt dies nicht für alle Tierarten. Kleinsäuger wie Mäuse und Meerschweinchen, sowie Fische, Vögel oder Terrarientiere, dürfen auch ohne die Einwilligung des Vermieters gehalten werden. Wer sich jedoch einen Hund anschafft oder trotz fehlender Klausel im Mietvertrag mit einem Hund einzieht, kann gezwungen werden das Tier wieder abzugeben. Für die Entscheidung des Vermieters spielt es auch keine Rolle, ob anderen Mietern die Haltung von Hunden gestattet wurde, wie jetzt auch das Landgericht Köln in einem Urteil bestätigte. Weniger sicher ist die rechtliche Lage für die Katzenhaltung. Während einige Gerichte Katzen zu Kleintieren zählen und ihre Haltung auch gegen den Willen des Vermieters gestatten, halten andere Gerichte sie für erlaubnispflichtig. Grundsätzlich gilt aber immer, dass Tiere niemals zur Belästigung anderer Hausbewohner führen dürfen. So ist beispielsweise zwar prinzipiell die Haltung von Vögeln erlaubt, größere Papageien die viel Lärm machen und andere Mieter stören, können jedoch verboten werden.

 

Neue Mietrechtsreform beschlossen

Die Bundesregierung hat jetzt die Mietrechtsreform beschlossen, durch die sie eine „Energiewende“ einleiten will. Die neuen Regelungen sollen mehr Anreiz für eine energetische Sanierung von Wohnhäusern schaffen. Nach Verlautbarung des Bundesjustizministerium, gewährleistet das neue Mietrecht eine „fair auf Vermieter und Mieter“ verteilte Kostenbelastung. So können zum Beispiel Mieter zukünftig erst nach drei Monaten eine Mietminderung wegen Baulärm geltend machen. Dadurch entstehe eine „Rechtssicherheit für investitionswillige Vermieter“, wie die Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in einem Interview erklärt. Auch für mehr Schutz gegen Mietnomaden wurden Änderungen im Mietrecht vorgenommen. Nach Inkrafttreten des neuen Mietrechts dürfen Vermieter Wohnungen durch Gerichtsvollzieher räumen lassen, ohne den Besitz des Mieters teuer transportieren und lagern zu müssen. Dazu kommt, dass Vermieter während eines laufenden Prozesses um Mietschulden verlangen können, dass die Streitsumme vom Mieter bei Gericht hinterlegt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Vermieter, trotz hoher Prozess- und gegebenenfalls Räumungskosten, leer ausgehen, wenn der Mieter die eingeklagte Summe nicht zahlen kann.

 

Prüfung von Warmwasseranlagen Pflicht für Vermieter

Mit rund 13 Prozent des gesamten Energiebedarfs, benötigt die Trinkwasseraufbereitung nach der Heizung die zweithöchste Strommenge in einem privaten Haushalt. Rund 122 Liter Trinkwasser verbraucht eine Privatperson pro Tag. Für Vermieter ergibt sich daraus eine besonders hohe Verantwortung, für die Instandhaltung der Wasseranlage und die Garantie einer gleich bleibenden Wasserqualität. Mit der im November vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetzesänderung werden Vermieten inzwischen auch verpflichtet, die zentrale Anlage der Warmwasserinstallation auf eventuell vorhandene Legionellen (Bakterien) untersuchen zu lassen, sobald mindestens drei Wohnungen über eine solche Anlage versorgt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen jährlich beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die regelmäßige Untersuchung ist wichtig, da die Erwärmung und Abkühlung, wie sie in Rohren eines Warmwasseraufbereiters mehrmals täglich stattfindet, die Vermehrung verschiedener Bakterien und Pilze begünstigt. Kommt ein Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann sich daraus im Fall einer darauf zurückzuführenden Erkrankung, ein hoher Schadensersatzanspruch ergeben. Nach umfangreichen Untersuchungen der Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft, zusammen mit der Technischen Universität München wird empfohlen, bei anstehenden Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen in diesem Bereich den Austausch der Anlage gegen ein dezentrales System zu erwägen. Dies ist nicht nur hygienisch sicherer, sondern arbeitet auch kostengünstig, da jeweils geringere Wassermengen erwärmt und diese schneller verbraucht werden.

 

Passivhaustagung in Hannover

Vom 4. bis 5. Mai präsentierte die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA), gemeinsam mit dem Bauratgeber Deutschland, in Hannover zum 16. mal die Passivhaustagung. Während dieser zwei Tage informierten die beiden Gesellschaften über energiesparendes Bauen, energetisch sinnvolle Sanierungen und über den Aufbau und die Vorteile von Passivhäusern. „Wer heutzutage neu baut, interessiert sich von Anfang an für niedrige Betriebskosten, erneuerbare Energien und sparsame Haustechnik“, erklärt Jan Schwalme, der Betreiber des Bauratgebers. Nicht nur zu Schonung der Umwelt, auch aus Gründen der Kostenreduzierung interessieren sich immer mehr Bauherren und Immobilienbesitzer für Energieeffizienz beim Bau. Die Initiatoren der Passivhaustage können in dem Bereich auf langjährige Erfahrungen zurück greifen. So berichtet der Bauratgeber Deutschland auf 50 verschiedenen regionalen Portalen über die Themen Hausbau, Sanierung, Energieeinsparung und staatliche Förderung. Das eröffnet zukünftigen Bauherren, die nicht an den Tagungen in Hannover teilnehmen konnten, die Möglichkeit sich auf ihrem Regional-Portal über energiesparende Modernisierung und die für die jeweilige Region angebotenen Fördermittel zu informieren.

 

Stärkung des Vermieterrechts noch ungewiss

Nachdem sich in den vergangenen Jahren die Mietausfälle aufgrund von Mietbetrügern auf rund 2,4 Milliarden Euro erhöht haben, sollte eine Veränderung des Mietrechts den Schutz der Vermieter stärken. Dies war seit Jahren gefordert worden, da rund 80 Prozent der vermieteten Immobilien durch Kredite finanziert sind und Vermieter durch die fehlenden Mieteinnahmen häufig nicht in der Lage sind, ihre Kredite pünktlich zu tilgen. Bei der Neuauflage des Mietrechts sollte zum Beispiel vereinbart werden, dass mit der Miete im Rückstand befindliche Mieter gerichtlich gezwungen werden können, schon während des laufenden Gerichtsprozesses um die Mietzahlung, die noch nicht gezahlten Mieten auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. Damit soll vermieden werden, dass Vermieter zwar Gerichtsprozesse gegen säumige Mieter gewinnen, aber trotzdem kein Geld bekommen, wenn diese nach der Urteilsverkündung angeben, kein Geld zu haben. Außerdem sollen Räumungsklagen zukünftig schneller möglich sein. Ein lückenloser Schutz gegen Betrüger und Mietnomaden wird allerdings auch das neue Gesetz nicht bieten. Auch ist noch unklar, wann es überhaupt in Kraft treten soll. Wer sicher gehen will, sollte sich um eine Mietausfallversicherung kümmern. Diese ersetzt die Mieten bei Nicht-Zahlung und übernimmt Kosten für eventuell entstandene Schäden der zahlungsunfähigen Mieter.