Dank dem noch immer niedrigen Zinssatz und der empfundenen fehlenden Alternative für Anleger, boomt aktuell der Wohnungsbau in Deutschland. Im ersten Halbjahr 2014 wurden fast zehn Prozent mehr Baugenehmigungen erteilt, als im Vorjahreszeitraum. 137.000 Genehmigungen, das sind 12.000 mehr, als im ersten Halbjahr 2013, erteilten die Behörden, wie das Statistische Bundesamt Wiesbaden bekannt gab. Vor allem der private Haus- und Wohnungsbau hat sich erheblich vergrößert. Hier verzeichnet das Statistische Bundesamt eine Erhöhung um 13 Prozent, auf fast 60.000 Genehmigungen für neue Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Leicht gesunken ist dagegen die Zahl der Bauanträge für Ein- und Zweifamilienhäuser. Rund 44.000 Baugenehmigungen wurden dafür bisher erteilt. Trotzdem sind es hauptsächlich private Investoren, die ihr Geld in neuen Immobilien anlegen. Auf sie fallen circa 85.000, der 137.000 Anträge. Die Zahl der Anträge durch öffentliche Bauträger sank dagegen merklich, um 20 Prozent, auf 7000. Der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, erklärte in Berlin, dass der Bauboom bei Privatwohnungen „dringend notwendig“ sei, um dem wachsenden Wohnungsmangel, vorrangig in Großstädten, zu begegnen. Von der Regierung forderte er zudem ein „dauerhaft Neubau-freundliches Klima“. So sollten beispielsweise Neubauten aus der geplanten deutschlandweiten Mietpreisbremse ausgenommen werden.
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BGH prüft die Mietpreisbremse
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss jetzt über die Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse entscheiden, die für Berlin festgelegt wurde. Demnach sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent, aller drei Jahre, begrenzt. Ein Vermieter, der eine Mieterhöhung um 20 Prozent vornehmen wollte, legte Revision beim BGH ein, nachdem das Berliner Landgericht seine diesbezügliche Klage abgelehnt hatte. Prinzipiell haben Vermieter zwar Deutschlandweit das Recht, Mieten um 20 Prozent, innerhalb von drei Jahren, zu erhöhen, doch Landesregierungen dürfen die maximal mögliche Erhöhung senken, wenn die allgemeine Versorgung mit ausreichend Wohnraum gefährdet ist. Da es in Berlin aktuell an bezahlbarem Wohnraum mangelt, wurde im vergangenen Frühjahr die umstrittene Mietpreisbremse eingeführt. Der Eigentümerverband Haus & Grund unterstützt die Klage, um die unerwünschte Deckelung möglichst schnell wieder zu kippen. Zudem würde sich eine positive Entscheidung des BGH bundesweit auswirken, da die Bundesregierung aktuell eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf ganz Deutschland plant. Entscheidend für das anstehende Verfahren wird die Frage sein, ob der Bundesgerichtshof den derzeitigen Mangel an günstigem Wohnraum als ausreichende Begründung für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung akzeptiert. Ein Urteil wird allerdings frühestens im nächsten Jahr erwartet.
Schäuble warnt vor Immobilienblase
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht die aktuelle Entwicklung des Immobilienmarktes kritisch. Seiner Ansicht nach gibt es Hinweise auf „Preisentwicklungen, die gefährlich sind“, so Schäuble, auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem US-amerikanischen Finanzminister, Jacob Lew, in Berlin. Er beklagt das derzeit zu hohe „Maß an Liquidität“, bei gleichzeitig zu niedrigen Zinsen. Dadurch ist auch in naher Zukunft mit weiter steigenden Immobilienpreisen zu rechnen. Der Finanzminister fordert die Regierung auf, den Spielraum zu nutzen, den die neuesten Entscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) ermöglichen. Die EZB hatte erst im Juni den Leitzins auf einen neuen historischen Tiefstand, von 0,15 Prozent, gesenkt. Finanz- und Immobilienexperten warnen jedoch davor, dass das anhaltend niedrige Zinsniveau zu mehr Spekulationen auf dem Finanz- und Immobilienmarkt führen wird.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Mieter, die beispielsweise für einen längeren Zeitraum im Ausland leben, dürfen auch den größten Teil ihrer Wohnung untervermieten. Vermieter können dies nicht verbieten, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Paar aus Hamburg geklagt, dass 2010 einen zeitlich befristeten Lehrauftrag in Kanada antrat. Um die Kosten für die Zweitwohnung zu senken beschlossen sie, ihre persönlichen Sachen in einem ihrer drei Zimmer zu lagern und den Rest der Wohnung zu vermieten. Dafür verweigerte die zuständige Hausverwaltung ihre Zustimmung. Das Paar klagte dagegen und bekam bereits 2011 vor dem Amtsgericht Hamburg Recht. Das Gericht verpflichtete den Vermieter zu einem Schadensersatz, in Höhe der verlorenen Mieteinnahmen von knapp 7500 Euro. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil, da ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Eine gesetzliche Einschränkung über die Art und den Umfang der Wohnungsnutzung gibt es für Mieter nur, wenn dadurch die Mietsache Schaden nehmen, oder andere Mieter gestört werden können. Das jedoch ist bei einer Untervermietung nicht zu erwarten.
Immer weniger Mietausfälle
Mietausfälle und -schulden sind im vergangenen Jahr weiter gesunken. Das ermittelte der Branchenverband GdW. Demnach standen 2013 insgesamt 411 Millionen Euro an Mietzahlungen aus. Das sind 7,6 Prozent weniger, als 2012. Damit sinkt die Höhe der Mietschulden in Deutschland weiter kontinuierlich. 2003 lag deren Gesamtsumme noch bei 757 Millionen Euro. Somit betragen die Mietschulden rund 2,3 Prozent, bezogen auf die jährlich eingenommenen Kaltmieten, wobei es größere Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland gibt. Während in den alten Bundesländern die Schuldenquote mit 1,7 Prozent erheblich niedriger ist, als im Gesamtdeutschen Durchschnitt, sind es im Osten des Landes knapp 3 Prozent. Trotzdem ist die Entwicklung positiv und belegt eine steigende Sicherheit von vermietetem Wohnraum als Geldanlage, da mit der Höhe der Schulden auch die Komplettausfälle von Mieteinnahmen rückläufig sind. Sie sanken im vergangenen Jahr um 5,3 Prozent, auf insgesamt 884,5 Millionen Euro. Mietausfälle entstehen allerdings nicht nur durch Zahlungsunfähigkeit von Mietern, sondern auch durch Leerstände, Mietminderungen oder durch Zusatzkosten bei Räumungsklagen.