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Studenten finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum

Rund 72 Prozent aller Studenten haben Probleme, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Befragt wurden 2000 Studenten, zwischen 18 und 29 Jahren, durch das Reemtsma-Begabtenförderungswerk. In Westdeutschland klagten sogar 82 Prozent der befragten Studenten, über den Wohnungsmarkt, während in den neuen Bundesländern nur 56 Prozent Probleme bei der Wohnungssuche hatten. Sie kritisierten zudem, dass es viel zu wenig Plätze in Studentenwohnheimen gibt. Deshalb fordert das Deutsche Studentenwerk (DSW) den Bund und die Länder dazu auf, die Schaffung von weiteren Wohnheimplätzen zu fördern. Diese werden „dringend“ benötigt, wie der Generalsekretär des DSW, Achim Meyer, erklärte. Derzeit ist die Mehrzahl der Studenten auf Nebenjobs und Finanzhilfen durch ihre Eltern angewiesen, weshalb Studenten aus ärmeren Familien öfter Schwierigkeiten haben, neben der Arbeit genügend Zeit für ihre Studien aufzubringen. Durch die Schwierigkeit, eine günstige Unterkunft zu finden, verschärft sich die finanzielle Misere vieler Studenten noch. Seit Jahren wächst in Deutschland die Zahl der Singlehaushalte und damit auch der allgemeine Bedarf an kleineren Ein- und Zweiraumwohnungen. Experten empfehlen deshalb, bei der Planung von Immobilieninvestitionen verstärkt auf kleinere Projekte zu setzen.

 

Wohneigentum im Alter wieder verkaufen

Viele Hausbesitzer beginnen im Alter zu überlegen, ob eine Eigentumswohnung vielleicht doch bequemer und praktischer für sie ist. Spätestens wenn die Kinder aus dem Haus sind und Zimmer leer stehen, stellt sich die Frage nach einem eventuellen Umzug. Dazu kommt, dass Eigentumswohnungen in der Regel weniger Arbeit machen und weniger kosten, als ein Haus, so dass nach Abzug des Kaufpreises oftmals noch eine beträchtliche Summe aus dem Hausverkauf übrig bleibt. Wird diese sinnvoll angelegt, kann man – neben weiterhin mietfreiem wohnen, noch Zusatzeinkünfte erzielen. Für die Zwischenfinanzierung bietet sich beispielsweise ein variables Darlehen an. Dieses ist jederzeit kündbar und die kreditgebende Bank bekommt als Sicherheit, bis zur Tilgung des Darlehens, einen Grundbucheintrag auf die neue Immobilie. Das lässt dem Käufer genug Zeit, sich in Ruhe um den Verkauf des Hauses zu kümmern und währenddessen stressarm umzuziehen. Bleibt noch Geld übrige, kann man sich zum Beispiel lang gehegte Träume erfüllen, oder das Geld in Aktien, Fonds oder anderen gut verzinslichen Wertpapieren anlegen. Im Ergebnis hat man nicht nur eine geringere Arbeitsbelastung, sondern auch Zinseinnahmen, die einen etwas höheren Lebensstandard im Ruhestand gewährleisten.

 

Lohnt sich ein Ferienhaus als Altersvorsorge?

Die beliebteste Altersvorsorge in Deutschland ist noch immer die selbstbewohnte Immobilie. Wer früh genug entsprechende Vorkehrungen trifft und in den Vierzigern seinen Immobilienkredit getilgt hat, kann aber auch danach noch von der Sicherheit die Immobilien bieten, profitieren. Als zusätzliche Einnahme eignen sich vor allem kleinere Objekte, wie Ferienimmobilien. Besonders Ferienhäuser in heimischen Urlaubsregionen, sind für deutsche Anleger attraktiv. Wer bereits über ein Eigenheim verfügt, kann hier die niedrigen Zinsen für Immobilienkredite nutzen, um eine Ferienimmobilie zu finanzieren. Der aktuellen Marktstudie der Immobilienfirmen Engel & Völkers, sowie FeWo-direkt zufolge, denken derzeit 20 Prozent aller Deutschen daran, das niedrige Zinsniveau zu nutzen, um eine Ferienimmobilie zu kaufen. Und eine solche Investition lohnt sich. Tendenziell sind Ferienhäuser beliebter, als Hotels, da sie den Feriengästen mehr Freiheit bieten. Ferienimmobilien können derzeit eine Auslastung von 46 Prozent vorweisen. Das bedeutet, dass sie rund 22 Wochen im Jahr voll ausgebucht sind – eine Auslastung, von der Hotelbesitzer nur träumen können. Wie der Immobilienverband Deutschland errechnete, rentiert sich die Investition, in ein Ferienhaus, ab einer jährlichen Vermietungsdauer von 17 Wochen. Damit lassen sich die laufenden Kosten, inklusive der Tilgunsraten und Kreditzinsen, begleichen. Der durchschnittliche Wochenmietpreis liegt in Deutschland bei 650 Euro in der Haut- und 457 Euro, in der Nebensaison. Günstiger ist der Mietpreis für Ferienimmobilien an der Nord- und Ostsee, mit 300 bis 400 Euro pro Hauptsaisonwoche. Alternativ lohnt sich derzeit auch der Kauf eines Ferienhauses im europäischen Ausland. Die attraktivsten Projekte finden sich aktuell an der Cote d‘ Azur-Provence, mit durchschnittlichen Mietpreisen von 15 Euro, je Quadratmeter, oder in der italienischen Toskana, mit rund 9,25 Euro. Die in der o.g. Marktstudie befragten Besitzer von Ferienimmobilien im Ausland gaben an, zufrieden mit der Einnahmeentwicklung zu sein. Circa 40 Prozent von ihnen erklärten zudem, dass die Auslastung in den vergangen Jahren noch gestiegen sei. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Gäste anspruchsvoller geworden sind und erwarten, dass sich die angebotene Ferienwohnung in einem guten Zustand befindet. Wird den Wünschen der Mieter Rechnung getragen, kann eine Ferienimmobilie jedoch eine sehr gute Anlage, oder Altersvorsorge darstellen.

 

Vorsicht bei EnEV-Abmahnungen an Makler

Unseriöse Abmahn-Anwälte haben sich, in den vergangenen Jahren, vor allem Streaming-Nutzer oder Xing-Mitglieder vorgenommen. Jetzt scheinen sie Immobilienmakler als potentielle neue Geldquelle entdeckt zu haben. Derzeit erhalten tausende Makler Abmahnungen per Post, meistens aus dem Ausland. Darin wird damit gedroht, dass die betroffenen Makler die seit Anfang Mai geltenden EU-Richtlinien zur Energiesparverordnung (EnEV) nicht umgesetzt hätten. Demnach verstießen sie durch das Weglassen von bestimmten Kennzahlen in ihren Anzeigen gegen das Wettbewerbsrecht. Der Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Rudolf Koch, warnt davor, darauf mit Zahlung der geforderten Summe zu reagieren, da vor allem die Mahnschreiben aus dem Ausland vermutlich „Pishing-Aktionen von Kriminellen“ sind. Doch auch in Deutschland gibt es bereits erste Kanzleien, die die neuen EnEV-Regeln als mögliche Gebührenfalle für sich entdeckt haben. Makler, die in ihren Anzeigen vergessen, alle geforderten energetischen Daten für ihre Immobilien anzugeben, können tatsächlich von den Anwälten der Konkurrenz auf die Zahlung Gebühr verpflichtet werden. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, also dem Wert der angebotenen Immobilien. Bei größeren Objekten können dafür mehrere Tausend Euro Strafe zusammen kommen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Kennzeichnungspflicht professionelle Anbieter ebenso betrifft, wie private Verkäufer oder Vermittler. Privatpersonen haben allerdings nur selten das Hintergrundwissen und werden damit leicht Opfer der halbseidenen Anwaltskanzleien. Doch noch haben alle Zeit, sich auf die neuen EU-Vorgaben einzustellen. Zwar gelten diese seit dem 1. Mai 2014, doch wurde vom Gesetzgeber eine Ãœbergangsfrist festgelegt, so dass für das Fehlen der geforderten Energie-Angaben erst ab dem 1. Mai 2015 ein Ordnungsgeld droht. Bis dahin können diesbezügliche Anwaltsschreiben ruhig mit einem einfach „Danke für die Erinnerung“ ad acta gelegt werden.

 

Maklerverträge: Neues Widerrufsrecht

Ab Mitte Juni ändert sich das Widerrufsrecht für den Versandhandel, wovon beispielsweise der Online-Handel, aber auch Makler und Käufer von Immobilien betroffen sind. Mit dem Stichtag 13.06.2014 gelten dann in allen EU-Ländern die selben „Regeln im Versandhandel“, womit der Fernhandel erleichtert werden soll. Maklerverträge sind davon betroffen, wenn sie nicht in den Geschäftsräumen der Makler, sondern beispielsweise online oder telefonisch abgeschlossen worden. Demnach müssen Makler ihre Kunden schriftlich über die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen belehren. Wird das versäumt, verlängert sich das Rücktrittsrecht der Kunden um zwölfeinhalb Monate. Bisher galt das Widerrufsrecht in solchen Fällen unbegrenzt. Kunden müssen allerdings nicht die zwei Wochen Widerrufsfrist abwarten, bis die Makler für sie aktiv werden. „Es steht ihnen selbstverständlich schon vorab frei, Exposés anzufordern beziehungsweise telefonisch oder via E-Mail Auskünfte einzuholen. Den gewünschten Unterlagen legen wir die Widerrufsbelehrung bei. Sie klärt die Kunden über ihre Rechte und die Dauer der Widerrufsfrist für ihre nächsten Schritte auf“, erklärt Immobilienexperte Michael Ostermaier, einer der Immobilienberater des Münchner Immobilienvermittlers Eigenwert GmbH.