BGH prüft die Mietpreisbremse

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss jetzt über die Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse entscheiden, die für Berlin festgelegt wurde. Demnach sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent, aller drei Jahre, begrenzt. Ein Vermieter, der eine Mieterhöhung um 20 Prozent vornehmen wollte, legte Revision beim BGH ein, nachdem das Berliner Landgericht seine diesbezügliche Klage abgelehnt hatte. Prinzipiell haben Vermieter zwar Deutschlandweit das Recht, Mieten um 20 Prozent, innerhalb von drei Jahren, zu erhöhen, doch Landesregierungen dürfen die maximal mögliche Erhöhung senken, wenn die allgemeine Versorgung mit ausreichend Wohnraum gefährdet ist. Da es in Berlin aktuell an bezahlbarem Wohnraum mangelt, wurde im vergangenen Frühjahr die umstrittene Mietpreisbremse eingeführt. Der Eigentümerverband Haus & Grund unterstützt die Klage, um die unerwünschte Deckelung möglichst schnell wieder zu kippen. Zudem würde sich eine positive Entscheidung des BGH bundesweit auswirken, da die Bundesregierung aktuell eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf ganz Deutschland plant. Entscheidend für das anstehende Verfahren wird die Frage sein, ob der Bundesgerichtshof den derzeitigen Mangel an günstigem Wohnraum als ausreichende Begründung für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung akzeptiert. Ein Urteil wird allerdings frühestens im nächsten Jahr erwartet.

 

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