Unseriöse Abmahn-Anwälte haben sich, in den vergangenen Jahren, vor allem Streaming-Nutzer oder Xing-Mitglieder vorgenommen. Jetzt scheinen sie Immobilienmakler als potentielle neue Geldquelle entdeckt zu haben. Derzeit erhalten tausende Makler Abmahnungen per Post, meistens aus dem Ausland. Darin wird damit gedroht, dass die betroffenen Makler die seit Anfang Mai geltenden EU-Richtlinien zur Energiesparverordnung (EnEV) nicht umgesetzt hätten. Demnach verstießen sie durch das Weglassen von bestimmten Kennzahlen in ihren Anzeigen gegen das Wettbewerbsrecht. Der Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Rudolf Koch, warnt davor, darauf mit Zahlung der geforderten Summe zu reagieren, da vor allem die Mahnschreiben aus dem Ausland vermutlich „Pishing-Aktionen von Kriminellen“ sind. Doch auch in Deutschland gibt es bereits erste Kanzleien, die die neuen EnEV-Regeln als mögliche Gebührenfalle für sich entdeckt haben. Makler, die in ihren Anzeigen vergessen, alle geforderten energetischen Daten für ihre Immobilien anzugeben, können tatsächlich von den Anwälten der Konkurrenz auf die Zahlung Gebühr verpflichtet werden. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, also dem Wert der angebotenen Immobilien. Bei größeren Objekten können dafür mehrere Tausend Euro Strafe zusammen kommen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Kennzeichnungspflicht professionelle Anbieter ebenso betrifft, wie private Verkäufer oder Vermittler. Privatpersonen haben allerdings nur selten das Hintergrundwissen und werden damit leicht Opfer der halbseidenen Anwaltskanzleien. Doch noch haben alle Zeit, sich auf die neuen EU-Vorgaben einzustellen. Zwar gelten diese seit dem 1. Mai 2014, doch wurde vom Gesetzgeber eine Ãœbergangsfrist festgelegt, so dass für das Fehlen der geforderten Energie-Angaben erst ab dem 1. Mai 2015 ein Ordnungsgeld droht. Bis dahin können diesbezügliche Anwaltsschreiben ruhig mit einem einfach „Danke für die Erinnerung“ ad acta gelegt werden.
Maklerverträge: Neues Widerrufsrecht
Ab Mitte Juni ändert sich das Widerrufsrecht für den Versandhandel, wovon beispielsweise der Online-Handel, aber auch Makler und Käufer von Immobilien betroffen sind. Mit dem Stichtag 13.06.2014 gelten dann in allen EU-Ländern die selben „Regeln im Versandhandel“, womit der Fernhandel erleichtert werden soll. Maklerverträge sind davon betroffen, wenn sie nicht in den Geschäftsräumen der Makler, sondern beispielsweise online oder telefonisch abgeschlossen worden. Demnach müssen Makler ihre Kunden schriftlich über die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen belehren. Wird das versäumt, verlängert sich das Rücktrittsrecht der Kunden um zwölfeinhalb Monate. Bisher galt das Widerrufsrecht in solchen Fällen unbegrenzt. Kunden müssen allerdings nicht die zwei Wochen Widerrufsfrist abwarten, bis die Makler für sie aktiv werden. „Es steht ihnen selbstverständlich schon vorab frei, Exposés anzufordern beziehungsweise telefonisch oder via E-Mail Auskünfte einzuholen. Den gewünschten Unterlagen legen wir die Widerrufsbelehrung bei. Sie klärt die Kunden über ihre Rechte und die Dauer der Widerrufsfrist für ihre nächsten Schritte auf“, erklärt Immobilienexperte Michael Ostermaier, einer der Immobilienberater des Münchner Immobilienvermittlers Eigenwert GmbH.
Tipps zum richtigen Immobilienkauf
Der Kauf einer selbstgenutzten Immobilien, ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Dementsprechend gut sollten sie diese auch vorbereiten. Um spätere Kaufreue zu vermeiden, müssen Interessierte im Vorfeld ausreichend Zeit und Geduld für die Suche einplanen. „Die Suche sollte über so viele Kanäle wie möglich gehen“, erklärt Amal Khalil, vom Verband Wohneigentum. Vor allem private Tipps, von Familie, Freunden und Bekannten können sich als finanziell sehr vorteilhaft erweisen, da privat vermittelte Immobilien oftmals kostengünstig sind und keine Maklergebühren anfallen. Daneben empfiehlt sich die Recherche in Zeitungen und auf verschiedenen Onlineportalen. Wichtig ist es, eine klare Vorstellung von der Wunschimmobilie zu haben. Dabei sollten auch die Anforderungen beachtet werden, die eine später eventuell veränderte Familiensituation, oder durch Alter bedingte Einschränkungen an die Wohnsituation stellen können. „Junge Familien sollten hier unbedingt die Familienplanung berücksichtigen“, rät Khalil. Anschließend müssen die Wünsche mit der Finanzplanung in Einklang gebracht werden. Dabei gilt, dass ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 20, besser aber 30 Prozent, vorhanden sein sollte. Die monatlichen Einnahmen, aus denen die Kreditraten bezahlt werden, müssen zudem hoch genug sein, damit noch einige Rücklagen gebildet werden können, um kurzzeitige finanzielle Durststrecken zu überstehen. Da eine Immobilienfinanzierung meist 20 Jahre oder länger getilgt wird, lassen sich Verdienstausfälle, beispielsweise durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit, kaum ausschließen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung spielen auch die finanziellen Verhältnisse der jeweiligen Eigentümergemeinschaft und eventuell geplante Sanierungsmaßnahmen am Haus, die zusätzliche Kosten verursachen, sowie die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung, eine Rolle. Deshalb ist es wichtig, sich möglichst detailliert über alle Umstände zu informieren.
Immobilie als Wertanlage im Verruf?
Für den Eigenbedarf ist der Wohnungskauf, aufgrund der noch immer niedrigen Zinsen, in Deutschland aktuell besonders lohnend. Das trifft jedoch nicht in gleichem Maß auf Immobilien als Wertanlage zu. Selbst bewohnte Immobilien gelten steuerlich als normales Konsumgut, während vermietete Immobilien als Investitionsgut teilweise steuerlich geltend gemacht werden können. Durch die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kaufpreise, bei teilweise gleichbleibenden oder langsamer wachsenden Mieten, rechnen sich viele Immobilien nicht mehr als Anlage. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat jetzt untersucht, in welchen Regionen sich Immobilien als Kapitalanlage noch rentieren. Dafür wurden diesbezügliche Daten aller 402 Landkreise und kreisfreien Städte ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass es in 27 Prozent aller Regionen finanziell sinnvoller ist, eine Wohnung zu kaufen, statt sie zu mieten, während das vier Jahre zuvor lediglich auf sieben Prozent der Regionen zutraf. Vor allem in den neuen Bundesländern, ist der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage noch sinnvoll. Das IW ermittelte Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen als günstigste Standorte für selbst genutzte und Mietobjekte. Aber auch in westdeutschen Bundesländern, wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, gibt es noch viele Landkreise, in denen sich der Immobilienkauf wirtschaftlich lohnt. Nötig ist hier lediglich eine genauere Prüfung der zu erwartenden Ein- und Ausgaben. Unterbleiben sollte der Kauf als Wertanlage derzeit in Hamburg, Bayern, oder den bevorzugten Standorten Baden-Württembergs. Hier lohnt sich, aufgrund der stark angezogenen Kaufpreise, aktuell eher das Mieten.
Mietdeckelung stößt auf Kritik
Das die Miethöhe, bei neuen Mietverträgen, weiter gedeckelt werden soll, stößt bei vielen Immobilienbesitzern- und Verbänden auf Verärgerung. Viele von ihnen warnen, dass diese Pläne eher kontraproduktiv wären. Bereits jetzt gäbe es genug Wohnungen, nur eben nicht immer in bester Lage. Das Immobilien in besonders gefragten Bezirken jedoch teurer und nicht für alle Mieter erschwinglich sind, sei jedoch völlig normal und dürfe nicht zu übereilten staatlichen Maßnahmen führen. „Hohe Mieten, geringe Fluktuation, eine Nachfrage, die das Angebot übersteigt – das sind die drei Kriterien, die nach der Mietrechtsreform einen angespannten Wohnungsmarkt ausmachen“,erläutert Inka-Marie Storm, Referentin für Miet- und Immobilienrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund. Allerdings ist ein Handlungsbedarf nicht geboten, wenn diese Kriterien nur für die Sahnestücke des Immobilienmarktes zutreffen. Zudem ist gerade eine „geringe Fluktuation“ in gefragter Lage kein wirkliches Indiz für eine mögliche Wohnungsnot. „Dass die Menschen nicht fortziehen, sondern in ihren Wohnungen bleiben, zeigt ja, dass sie sich in dem Quartier wohlfühlen und die Mieten offenbar nicht als überhöht empfinden“, erklärte die Immobilienrechtsexpertin. Das ist zwar bedauerlich für den Einzelnen, der kaum eine Chance auf Wohnraum in begehrten Gegenden hat, doch das sind eben die ‚Gesetze der Marktwirtschaft‘. Geplant ist, bei bestehenden Mietverträgen eine Erhöhung der Miete lediglich bis zur Höhe des örtlichen Mietspiegels zu gestatten und bei Neuverträgen maximal eine Erhöhung um 10 Prozent zuzulassen.