Solaranlagen günstig wie nie!

Die Regierung hat die Solarförderung in den letzten Jahren stark beschnitten. Wie erwartet, sank seitdem die Anzahl der neu installierten Solarstromanlagen. Vor allem die garantierte Einspeisevergütung ist so drastisch gesunken, dass es sich kaum noch lohnt, Solarstrom in das Stromnetz weiterzuleiten. Inzwischen liegt die damit erzielte Rendite bereits unter einem Prozent. Allerdings wird von vielen Hausbesitzern, die sich deshalb gegen eine Solaranlage entscheiden, dabei vergessen, dass nicht nur die Förderung gesunken ist. Auch die Preise für Solarmodule sind viel niedriger, als noch vor zehn Jahren. Dadurch bleibt der selbst produzierte Strom noch immer wesentlich günstiger, als der Strom aller herkömmlichen Stromversorger. So kann in einem Vier-Personen-Haushalt, mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 4.500 Kilowattstunden pro Jahr, durch eine Solaranlage mit einer Leistung von vier kWp, fast 500 Euro jährlich eingespart werden, wenn mindestens ein Drittel des über die Solarmodule produzierten Stroms selbst verbraucht wird. Rechnet man die Einsparung auf die gesamte 20-jährige Laufzeit einer Solaranlage hoch, ergeben sich, unter Einkalkulierung der kontinuierlich steigenden Strompreise, eine Gesamtersparnis von 13.700 Euro. Das errechnete der Fachverband Energie- und Gebäudetechnik. Auch wenn sich eine Solarstromanlage allein mit dem Gewinn durch die Netzeinspeisung nicht mehr rentiert, für den Eigenbedarf lohnt sich eine solche Anlage allemal.

 

Preisanstieg bei Immobilien ist gestoppt

Der durch die historisch niedrigen Zinsen und die daraus folgende hohe Nachfrage nach Immobilien erzeugte Preisanstieg für Wohneigentum, ist vorerst gestoppt. Das veröffentlichten die Landesbausparkassen, mit Hinweis auf Firmeneigene Statistiken ihrer Makler. Deren Meinung nach, werden die Preise für Wohneigentum, in der nächsten Zeit, nur noch um zwei bis vier Prozent steigen. Der LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm erklärte diesbezüglich, der „Zenit [sei] erreicht“. „In diesem Jahr rechnen unsere Experten erstmals seit fünf Jahren wieder mit einem etwas geringeren Preisanstieg bis zum Jahresende.“ Um bis zu fünf Prozent stiegen die Preise für Eigentumswohnungen allein im vergangenen Jahr. Davon sind allerdings hauptsächlich zentral gelegene Wohnungen in Großstädten betroffen. Eigentumswohnungen in kleineren Städten oder Stadträndern, kosten teilweise noch immer nicht mehr, als vor 15 Jahren. Angezogen haben vor allem die Preise im Süden Deutschlands. Auch der Preisindex des Immobilienportals ‚Immobilienscout24‘ bestätigt die Entspannung der Wohnungspreise. Demnach stiegen die Preise für dort gemeldete Neubauten im vergangenen Jahr um drei Prozent, während parallel die Preise für Häuser bereits leicht sanken. Unverändert teuer sind Immobilien in München, in den Voralpen, in Kronberg oder in Meerbusch, während in einigen ostdeutschen Städten, wie Halle oder Magdeburg, das Preisniveau weiter sinkt.

 

So finanziert man eine Immobilie sicher

Momentan lassen sich Immobilien so günstig finanzieren, wie nie zuvor. Wer jetzt eine Immobilie auf Kredit kauft, muss sich allerdings dessen bewusst sein, dass die Zinsen auch wieder steigen. Je nachdem, für wie lange die Zinsen für den Immobilienkredit festgeschrieben wurden, kann sich die monatliche Kreditrate durch spätere Zinssteigerungen erheblich erhöhen. Ist der Kreditnehmer darauf nicht vorbereitet, kann ihn das seine Bonität und letztendlich auch die Immobilie kosten. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen eine möglichst lange Zinsbindung, auch wenn dafür vielleicht ein etwas höherer Zinssatz berechnet wird und zweitens, eine möglichst hohe Tilgungsquote. Diese wird oft zum Beginn einer Finanzierung eher niedrig angesetzt, so dass der Kunde anfangs weniger belastet wird. Dadurch verlängert sich allerdings auch die Tilgungszeit, was zwar gut für die kreditgebende Bank ist, die somit länger Zinsen einnehmen kann, doch je länger die Tilgunsdauer ist, umso mehr muss der Kreditnehmer insgesamt bezahlen und umso höher ist die Gefahr, dass er, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit, während der Laufzeit zahlungsunfähig wird. Es wäre deshalb fahrlässig, die erste angebotene Finanzierung kritiklos anzunehmen. Auch wenn die meisten Kreditnehmer froh sind, schnell eine Finanzierungszusage von ihrer Bank zu erhalten, sollten sie sich vorab genau überlegen, welche Rahmenbedingungen für sie die besten sind und diese dann auch einfordern.

 

Neue Regeln bei der Eigenbedarfskündigung

Die Voraussetzungen für eine sogenannte Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter, wurden jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) konkretisiert. So reicht es bereits aus, wenn der Vermieter bei einer Kündigung aus Eigenbedarf dem gekündigten Mieter den Namen desjenigen nennt, der in die Wohnung ziehen soll. Genauere Angaben zu weiteren Angehörigen oder Freunden, die vielleicht mit einziehen, sind nicht nötig. Im vorliegenden Fall gab das Gericht damit dem Beklagten recht. Er hatte eine Eigenbedarfskündigung zugunsten seiner Tochter vorgenommen und wurde vom Mieter verklagt, weil diesem nicht der Name des mit in die Wohnung ziehenden Freundes der Tochter genannt worden war. Dies ist, so der Richter, unnötig. Lediglich der Name der Eigenbedarfsperson musst durch den Vermieter, im Kündigungsschreiben, bekannt gegeben werden. An den Auflagen für eine Kündigung, ändert sich aber nichts. Nach §573 Abs. 2, Nr. 2 BGB darf ein Vermieter nur eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er diese vernünftig und nachvollziehbar begründen kann. Als angemessener Begründung gilt beispielsweise der Einzug eines Verwandten, aber auch, wenn die Wohnräume beispielsweise als Arbeitsräume vom Vermieter genutzt werden sollen.

 

Schadenersatz bei Immobilienfonds?

Auch wenn aus einem offenen ein geschlossener Immobilienfond wird, müssen Banken ihre Anleger darüber informieren. Das entschied der Bundesgerichtshof. Demnach gilt diese Beratungspflicht auch, wenn die Verträge vor 2008 -also vor der Einführung der Beratungspflicht- geschlossen wurden. Seitdem müssen Anleger über derartige Risiken schon vor einem Vertragsabschluss informiert werden. Im vorliegenden Fall hatte eine Anlegerin, im Juni 2008, 30.000 Euro in einem offenen Immobilienfonds angelegt. Die vermittelnde Commerzbank verschwieg der Kundin, dass dieser in Notfällen geschlossen werden könnte. Dies geschah im Oktober des selben Jahres, zum Beginn der Finanzkrise. Der Fonds wurde geschlossen und abgewickelt. Die Klägerin hatte nur zehn Prozent ihrer ursprünglichen Einlage ausgezahlt bekommen und klagte jetzt den Restbetrag, in Höhe von 27.500 Euro ein. Erfolgreich. Der BGH entschied, dass die Commerzbank „ungefragt“ das Risiko hätte erwähnen müssen. „Ein Anleger muss bereits bei Erwerb der Anlage wissen, worauf er sich einlässt“, argumentierte der Richter. Wie groß die Auswirkung dieses Urteils auf ähnliche Fälle ist, lässt sich bisher noch nicht absehen.