Gesetz zur Mietpreisbremse fertig

Das angekündigte Gesetz zur geplanten Mietpreisbremse ist, nach Aussage des Bundesjustizministers Heiko Maas, inzwischen fertig ausgearbeitet. Wie er in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ erklärte, liegt das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz jetzt zur Beratung vor. Darin soll den „angespannten Wohnungsmärkten“ Rechnung getragen werden. Wenn das Gesetz angenommen wird, dürfen die geforderten Mieten nur noch maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietniveau liegen. Das beträfe, nach Berechnungen des Bundesjustizministeriums, rund vier der 21,1 Millionen Mietwohnungen in Deutschland. Eine weitere Änderung betrifft die Maklercourtage. Diese soll zukünftig nur noch von den Vermietern gefordert werden dürfen. Derzeit ist es bei vielen Agenturen üblich, die Maklergebühr den Mietern in Rechnung zu stellen. Wenn das Gesetz in der vorliegenden Form angenommen wird, ergäben sich darauf Entlastungen für Mieter, in einer Gesamthöhe von 850 Millionen Euro – davon 280 Millionen Euro durch die Mietpreisdeckelung und 570 Millionen Euro für die Maklergebühren.

 

 

Immobilienwert durch Orts- und Straßennamen beeinflußt

Für die Attraktivität einer Wohnung spielen viele Faktoren eine Rolle, wie die Ausstattung der Immobilien, die Lage, oder die sie umgebende Infrastruktur. Weniger bekannt ist, dass auch die Orts- und Straßennamen Einfluss darauf haben. So sinkt der Wert einer Immobilie erheblich, wenn sie in einer Stadt oder Straße mit einem vulgär klingenden Namen steht. Für eine britische Studie wurden 2000 Menschen befragt, welche realen Straßennamen sie am unangenehmsten finden. Im Anschluss verglichen sie die Häuserpreise in diesen und in Straßen mit neutral klingenden Namen. Dabei zeigte sich, dass Häuser, die in Straßen mit peinlichen Namen stehen, durchschnittlich 84.000 Pfund, das entspricht fast 102.000 Euro, weniger kosten, als gleichwertige Objekte in der selben Gegend. Zudem gaben 31 Prozent der Befragten an, in einer solchen Straße nicht leben zu wollen. Zwar ist das ein erheblicher Minuspunkt, bei der Entscheidung für eine Immobilie, es kann allerdings auch eine Chance für Käufer mit kleinerem Budget sein. Außerdem bieten ungewöhnliche Adressnamen immer die Gelegenheit, mit anderen ins Gespräch zu kommen. Ebenso wie in Großbritannien, gibt es auch in Deutschland Straßen mit peinlichen Namen, wie beispielsweise den „Spannerweg“, die „Tittentasterstraße“, oder die Busenbergstraße. Wer sich daran nicht stört, kann mit einer gezielten Suche nach Immobilien die ungewöhnliche Straßen- oder Ortsnamen haben, durchaus ein echtes Schnäppchen erwischen.

 

Wohnungsleerstand in Stadtrandlage

Die Kehrseite der allmählich steigenden Mieten in Großstädten, ist ein wachsender Wohnungsleerstand in Stadtrandlage und in kleineren Gemeinden. Immer stärker vergrößern sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen. Während die Mietpreise in vielen Städten schon unerschwinglich sind, werden ländliche Gegenden langsam entvölkert. In diesem sogenannten Schrumpfungsregionen verdoppelte sich die Zahl der leerstehenden Wohnungen, in den vergangenen Jahren. So leiden Kleinstädte, wie beispielsweise Hof, mit 8,2 Prozent leerstehendem Wohnraum, Pirmasens mit 9,6 oder im Osten Deutschlands, Dessau-Roßlau, mit 14 Prozent Leerständen, unter der Entwicklung. Verschärft wird die Situation durch eine von den Analysten ermittelte „Zusammenrottung“ in sogenannten „Schwarmstädten“. So ziehen die verschiedenen Peergroups bevorzugt in die selben Städte oder Stadtviertel, was einen selbstverstärkenden Effekt hat. Um nicht zu den Verlierern dieser Entwicklung zu zählen, müssen Vermieter sich an die jeweilige Entwicklung anpassen und ihre Immobilie entsprechend instand setzen. So ist für jüngere Leute eher das Umfeld einer Wohnung und die Infrastruktur der Gegend wichtig, während ältere Menschen spezifische Ansprüche an die Wohnungsausstattung stellen. Oftmals reicht schon eine gezielte Anpassung an die Nachfrage und eine entsprechende Aufwertung der Immobilie, um Leerstand zu vermeiden.

 

Ein verlorener Schlüsselbund kann teuer werden

Ein verlorener Schlüsselbund kann teuer werden. Verliert ein Mieter seinen Hausschlüssel, der zu einer ganzen Schließanlage gehört, muss er den Austausch der gesamten Anlage bezahlen. In einem diesbezüglichen Verfahren urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Mieter auch dann dazu verpflichtet werden kann, wenn der Austausch aus Sicherheitsgründen nötig ist – allerdings nur dann, wenn die Anlage wirklich erneuert wird. Vergisst oder unterlässt die zuständige Hausverwaltung den Austausch, muss der Mieter jedoch nur den Ersatzschlüssel bezahlen. Im vorliegenden Fall entschied das BGH, dass der Mieter nicht zahlen muss, da die zuständige Hausverwaltung, die beim Auszug des Mieters einen Kostenvorschuss für eine neue Anlage, in Höhe von 1500 Euro, verlangt hatte, die Schließanlage bis zum Gerichtsverfahren nicht ersetzt hatte.

 

Droht eine Immobilienblase?

Die Nachfrage nach Wohnimmobilien ist so groß wie nie. Entsprechend schnell steigen auch die Preise. Diese haben so schnell angezogen, dass inzwischen schon Angst vor einer Immobilienblase grassiert. Allerdings führt nicht jeder schnelle Preisanstieg auch zu einer Preisblase. Diese entstehen in der Regel erst, wenn es aufgrund der gestiegenen Nachfrage zu einer allzu umfangreichen Ausweitung des Wohungsneubaus und der damit verbundenen Vergabe von Immobilienkrediten kommt. So entstanden in Spanien kurz vor Krisenbeginn rund 15,4 Wohnungen, auf Tausend Einwohner. Die dafür nötigen Baukredite betrugen 63 Prozent des damaligen BIP. In Irland lag die Quote sogar bei fast 21 Prozent Neubauten pro tausend Einwohner und die Kredithöhe entsprach 72 Prozent des BIP. Dagegen wurden in Deutschland gerade einmal drei Wohnungsneubauten pro tausend Einwohner fertiggestellt. Auch die ausstehende Kredithöhe beträgt nur 37 Prozent des BIP. Allerdings ist das nur der bundesweite Mittelwert. In einzelnen der 414 Landkreise liegen die Werte wesentlich höher. Um die mögliche Gefahr einschätzen zu können, wird ein sogenannter Blasenindex erstellt, der auf drei Prämissen basiert. Einkalkuliert wird darin der Mietpreisverfältiger, der anzeigt, ob sich der Kauf einer vermieteten Wohnung noch über die Mieteinnahmen finanzieren lässt. Als zweiter Indikator gilt das Verhältnis zwischen den Immobilienpreisen und den durchschnittlichen Einkommen und als dritter die Zahl der Neubauten. Zwei der drei in den Index fließenden Werte liegen in Deutschland bereits in grenzwertigen Bereichen. So ist es aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise, bei nur kaum erhöhten Mieten, kaum noch möglich, eine Wohnimmobilie allein über die Miete zu finanzieren. Auch reicht der Durchschnittsverdienst nicht mehr aus, um sich eine Eigentumswohnung leisten zu können. Allerdings ist in den meisten Landkreisen die Zahl der aktuell gebauten Wohnungen noch zu niedrig. Hier gibt es noch genug Potential für eine Entspannung, des derzeitigen Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage.