Viele Paare kaufen gemeinsam ein Haus. Sie wollen zusammen leben, gemeinsam planen, etwas aufbauen. Und das ist auch gut so – ein Eigenheim ist nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern oft auch ein emotionales Projekt. Doch was die wenigsten sich zu Beginn fragen: Was passiert eigentlich mit der Immobilie, wenn die Beziehung endet?
Ich bin Alex, seit über 20 Jahren Hausbesitzer. Ich habe miterlebt, wie Nachbarn sich nach einer Trennung über Monate durch rechtliche Auseinandersetzungen kämpfen mussten, weil niemand vorher klare Regeln aufgestellt hatte. Genau deshalb will ich hier einmal ehrlich aufzeigen, wie das Thema „Immobilienkauf in der Ehe“ rechtlich geregelt ist – und warum man sich frühzeitig Gedanken machen sollte, bevor man gemeinsam unterschreibt.
Güterstand: Warum er mehr bedeutet als romantische Theorie
Viele glauben, dass mit der Heirat automatisch alles gemeinsam gehört. Das stimmt aber nur teilweise. In Deutschland leben Ehepaare automatisch im sogenannten Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Und das bedeutet: Was vor der Ehe einem alleine gehört hat, bleibt auch in der Ehe Eigentum des Einzelnen. Was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, unterliegt dem Zugewinnausgleich – aber das ist nicht gleichzusetzen mit „gemeinsamem Eigentum“.
Beim Immobilienkauf ist entscheidend, wer im Grundbuch steht. Das ist nicht automatisch an den Güterstand gekoppelt. Wenn also nur einer von beiden im Grundbuch eingetragen ist, gehört ihm das Haus – auch wenn beide verheiratet sind.
Kauf mit einem Ehepartner – und der andere zahlt mit?
Ein häufiger Fall: Einer steht im Grundbuch, beide zahlen mit. Vielleicht hat man das am Anfang nicht groß hinterfragt, weil es „eh egal ist, wir sind ja verheiratet“. Aber im Ernstfall – etwa bei Scheidung oder Tod – kann das zum echten Problem werden. Denn wer nicht im Grundbuch steht, hat kein Eigentum, sondern muss seinen Anteil mühsam einklagen oder belegen.
Wer gemeinsam finanziert, sollte auch gemeinsam im Grundbuch stehen. Die Eintragung kann mit gleichen oder unterschiedlichen Anteilen erfolgen (z. B. 50/50 oder 60/40) – je nachdem, wer wie viel eingebracht hat.
Haus gehört einem – was passiert bei Scheidung?
Wenn nur einer Eigentümer ist, bleibt die Immobilie grundsätzlich auch nach der Scheidung sein Eigentum. Der andere hat eventuell einen Anspruch auf Zugewinnausgleich – aber das ist keine Garantie für einen Anteil am Haus. Wer also denkt, „ich hab doch alles mitfinanziert“, steht im schlimmsten Fall ohne vertragliche Absicherung da.
Ist das Haus hingegen beiden gemeinsam zugeordnet (also beide stehen im Grundbuch), wird bei einer Scheidung entschieden, was damit passiert. Verkaufen? Einer übernimmt? Auszahlung des Anteils? Das alles ist verhandelbar – aber selten einfach.
Finanzierung über beide – was, wenn einer aussteigen will?
Wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften auch beide gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Die Bank interessiert sich nicht dafür, wer im Haus wohnt oder wer gerade nicht zahlen kann – sie fordert die komplette Rate. Und zwar von beiden. Kommt es zur Trennung, ist das oft ein Sprengsatz, der alle weiteren Pläne unter Druck setzt.
Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Finanzierung zu überlegen, wie man im Fall der Fälle auseinandergehen würde. Auch wenn’s unromantisch klingt: Ein Ehevertrag oder eine Partnerschaftsvereinbarung kann hier viel Klarheit schaffen – und Streit verhindern.
Was du als Paar vor dem Kauf klären solltest
Redet offen über Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und Absicherung. Klärt, wie ihr Eigenkapital einbringt, wer wie viel zur Rate beiträgt, und was im Falle einer Trennung passieren soll. Und haltet das schriftlich fest – ob im Notarvertrag, im Ehevertrag oder in einer separaten Vereinbarung.
Wenn einer z. B. deutlich mehr einbringt oder ein Grundstück aus der Familie stammt, sollten die Eigentumsanteile angepasst werden. Gleiches gilt, wenn nur einer im Grundbuch stehen soll, aber der andere ebenfalls zahlt – dann sollte das klar geregelt werden, zum Beispiel über ein Darlehen zwischen den Partnern.
Mein Fazit: Liebe ist keine rechtliche Absicherung
Ich weiß, dieses Thema macht wenig Spaß. Es klingt nach Misstrauen, nach Plan B, nach Dingen, die man sich nicht vorstellen will. Aber genau deshalb ist es so wichtig. Wer früh klare Vereinbarungen trifft, schützt sich – und den anderen – vor teuren Fehlern und unschönen Auseinandersetzungen.
Ein Haus ist eine große gemeinsame Sache. Und wie jede große Sache braucht es gute Regeln, damit sie funktioniert – auch wenn mal etwas schiefgeht.
Wenn du gerade mit deinem Partner oder deiner Partnerin über einen Hauskauf nachdenkst und Fragen zu Eigentum, Finanzierung oder Absicherung hast: Schreib mir gern. Ich teile offen, was ich selbst erlebt und von anderen gelernt habe.