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Sollte ich meine Baufinanzierung umschulden? Wann sich eine Umschuldung wirklich lohnt

Viele Hausbesitzer bleiben über Jahre bei derselben Bank – mit dem Gefühl: „Das läuft doch alles, warum etwas ändern?“ Doch gerade bei Immobilienkrediten kann es sich lohnen, regelmäßig zu prüfen, ob eine Umschuldung finanziell sinnvoll ist.
Ich bin Alex, seit über 20 Jahren Hausbesitzer. Und ich habe meine Finanzierung selbst einmal umgeschuldet – nicht, weil ich musste, sondern weil ich nachgerechnet habe. Und gemerkt habe: Das bringt mir langfristig einen echten Vorteil. Genau darum geht’s in diesem Beitrag: Wann sich eine Umschuldung lohnt, wie sie funktioniert und worauf du achten solltest.


Was bedeutet Umschuldung bei einer Baufinanzierung?

Umschuldung heißt: Du löst deinen bestehenden Immobilienkredit durch ein neues Darlehen ab – entweder bei derselben Bank oder bei einem anderen Anbieter.
Der Grund ist fast immer derselbe: Du möchtest bessere Konditionen – also einen niedrigeren Zinssatz oder flexiblere Vertragsbedingungen. Oft ist die Umschuldung mit einer neuen Zinsbindung verbunden und damit eine gute Gelegenheit, die Finanzierung auf neue Lebensumstände anzupassen.


Wann kann ich meinen Kredit überhaupt umschulden?

Es gibt drei typische Zeitpunkte für eine Umschuldung:

  1. Nach Ende der Zinsbindung: Hier kannst du den Kredit ohne zusätzliche Kosten ablösen oder verlängern.
  2. Nach 10 Jahren Laufzeit (§ 489 BGB): Auch wenn deine Zinsbindung z. B. 15 Jahre beträgt, kannst du den Kredit nach 10 Jahren kündigen, mit einer Frist von sechs Monaten – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
  3. Vorzeitig innerhalb der Zinsbindung: Auch möglich, aber hier wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese kann hoch ausfallen und muss in die Entscheidung mit einbezogen werden.

Wann lohnt sich eine Umschuldung wirklich?

Der häufigste Grund für eine Umschuldung ist ein gesunkener Zinssatz. Selbst ein Unterschied von nur 0,5 % kann über die verbleibende Laufzeit mehrere tausend Euro Ersparnis bringen.

Beispiel:
Restschuld: 150.000 €
Zinsersparnis: 0,5 %
Laufzeit: 10 Jahre
→ mögliche Ersparnis: über 7.000 €

Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle:
Du willst die Tilgung erhöhen? Die Rate senken? Sondertilgungen vereinbaren? Eine neue Zinsbindung festlegen? Mit einer Umschuldung kannst du all das neu verhandeln – und oft an deine aktuelle Lebenssituation anpassen.


Wie läuft eine Umschuldung ab?

Im Grunde funktioniert die Umschuldung wie ein neuer Kredit:

  • Du vergleichst Angebote – entweder bei deiner bisherigen Bank oder über Vermittler.
  • Du entscheidest dich für ein neues Darlehen mit passenden Konditionen.
  • Die neue Bank zahlt den alten Kredit ab – und du beginnst mit neuen Raten bei deinem neuen Kreditgeber.

Wichtig: Auch bei der Umschuldung können Kosten entstehen – etwa für die Grundschuldbestellung, Notarkosten oder die Umschreibung im Grundbuch. Diese sind in der Regel überschaubar (meist unter 1.000 €), aber sie müssen einkalkuliert werden.


Was passiert mit der alten Grundschuld?

Die Grundschuld bleibt im Grundbuch bestehen – sie kann vom neuen Kreditgeber übernommen werden, was Kosten spart. Dieses Verfahren nennt sich Abtretung der Grundschuld. Sprich das bei der neuen Bank an – nicht jede bietet das automatisch an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn du nach Ablauf der Zinsbindung oder nach 10 Jahren gemäß § 489 BGB kündigen willst, musst du sechs Monate vorher schriftlich kündigen. Am besten: rechtzeitig Angebote vergleichen, mindestens 6 bis 9 Monate vor dem gewünschten Wechseltermin. So hast du genug Zeit, die Finanzierung in Ruhe neu aufzusetzen.


Umschuldung kann tausende Euro sparen – wenn du aktiv wirst

Viele Hausbesitzer verpassen den richtigen Zeitpunkt, weil sie sich nicht rechtzeitig mit ihrer Finanzierung beschäftigen. Dabei ist die Umschuldung eine große Chance: Du kannst deine monatliche Belastung reduzieren, die Laufzeit verkürzen oder flexibler werden.
Mein Rat: Prüfe regelmäßig deine Konditionen – spätestens nach 8 Jahren solltest du einen Blick auf deine Restschuld und die aktuellen Zinsen werfen. Und wenn du unsicher bist, lass dir Angebote machen – das kostet nichts, bringt aber oft den entscheidenden Impuls.
Wenn du Fragen zur Umschuldung hast oder wissen willst, wie du deine Finanzierung optimieren kannst – melde dich gern. Ich teile meine Erfahrungen und rechne gern mit dir gemeinsam durch, ob sich der Wechsel für dich lohnt.

 

Tilgung beim Immobilienkredit: Warum sie so viel mehr ist als nur ein Prozentsatz

Wer zum ersten Mal über eine Baufinanzierung nachdenkt, stolpert schnell über diesen Begriff: Tilgung. Klingt technisch, ist aber im Kern ganz einfach. Es geht darum, wie schnell du deinen Kredit zurückzahlst – und damit auch, wie lange du Schulden hast, wie viel du am Ende wirklich zahlst und wie flexibel du in den nächsten Jahren bist.

Ich bin Alex, seit über 20 Jahren Hausbesitzer. Und wenn ich heute an meine erste Finanzierung zurückdenke, dann war die Tilgung der Teil, bei dem ich am meisten gelernt habe. Warum? Weil sie mehr Einfluss hat, als viele denken – auf deine Monatsrate, auf deine Sicherheit, auf deine Zukunft.


Was bedeutet Tilgung überhaupt?

Wenn du einen Kredit aufnimmst, zahlst du ihn in monatlichen Raten zurück. Diese Raten bestehen aus zwei Teilen: Zinsen (das, was du der Bank fürs Leihen des Geldes bezahlst) und Tilgung (das, was tatsächlich deine Schulden verringert).

Am Anfang ist der Zinsanteil meistens hoch, der Tilgungsanteil niedrig. Aber mit jeder Rate sinkt die Restschuld – und damit auch die Zinsen. Gleichzeitig steigt der Tilgungsanteil. Das ist der sogenannte „Annuitätendarlehen“-Effekt, der in Deutschland Standard ist.


Wie viel Tilgung ist sinnvoll?

Früher – bei hohen Zinsen – war 1 % Tilgung oft üblich. Das ist heute allerdings nicht mehr empfehlenswert. Wer mit 1 % Tilgung bei einem Zinssatz von 3 % finanziert, zahlt seinen Kredit vielleicht erst nach 40 Jahren komplett zurück.
Wenn du jung bist oder Sicherheit willst, solltest du mindestens mit 2 bis 3 % Tilgung starten. Viele Finanzierungsberater raten inzwischen sogar zu 4 % oder mehr, wenn du es dir leisten kannst.
Je höher die Tilgung, desto schneller sinkt deine Restschuld – und desto geringer ist das Risiko, dass du bei einer Anschlussfinanzierung in zehn oder fünfzehn Jahren plötzlich eine große Summe zu ungünstigen Konditionen neu aufnehmen musst.


Was bedeutet eine höhere Tilgung konkret für deine Monatsrate?

Nehmen wir ein einfaches Beispiel:

  • Kreditsumme: 300.000 Euro
  • Zinssatz: 3 %
  • Tilgung 1 % → monatliche Rate ca. 1.000 Euro
  • Tilgung 2 % → monatliche Rate ca. 1.250 Euro
  • Tilgung 3 % → monatliche Rate ca. 1.500 Euro

Du siehst: Jede Prozentsteigerung bei der Tilgung erhöht die Monatsrate. Aber sie verkürzt die Laufzeit deutlich – und spart dir am Ende viele tausend Euro an Zinsen.


Tilgung ist auch ein Schutz vor Zinsrisiken

Das Zinsniveau ist aktuell wieder gestiegen. Wer jetzt finanziert, sollte sich bewusst machen, dass die Anschlussfinanzierung in zehn oder fünfzehn Jahren noch teurer sein kann – oder zumindest auf einem ähnlich hohen Niveau bleibt.
Wenn du in dieser Zeit schon viel getilgt hast, ist die Restschuld kleiner – und damit auch das Risiko, dass dich eine Anschlussfinanzierung aus der Bahn wirft. Tilgung ist also auch ein Risikopuffer.


Tilgungssatzwechsel – Flexibilität für die Zukunft

Gute Baufinanzierungen bieten dir die Möglichkeit, den Tilgungssatz später zu ändern. Vielleicht willst du zu Beginn mit 2 % starten, aber nach ein paar Jahren auf 3 oder 4 % erhöhen, wenn dein Einkommen gestiegen ist.
Oder du willst dich in Elternzeit oder bei einem Jobwechsel etwas entlasten – dann kann es helfen, temporär die Tilgung zu senken. Wichtig: Das muss im Vertrag geregelt sein. Sprich deine Bank darauf an, bevor du unterschreibst.


Sondertilgungen – ein echter Turbo

Neben der regulären Tilgung gibt es oft die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten. Das heißt: Du darfst zusätzlich zur normalen Rate einmal im Jahr einen bestimmten Betrag (z. B. 5 % der Restschuld) extra zurückzahlen.
Das lohnt sich besonders, wenn du z. B. einen Bonus bekommst, ein Auto verkaufst oder eine Erbschaft machst. Mit jeder Sondertilgung sinkt die Restschuld – und deine Zinskosten gleich mit.

Auch hier gilt: Sondertilgungen müssen im Vertrag stehen. Manche Banken bieten sie standardmäßig, andere nur gegen Zinsaufschlag. Achte beim Vergleich darauf.


Tilgung ist mehr als eine Zahl – sie ist deine Zukunftsentscheidung

Eine gut gewählte Tilgung bringt dir Planungssicherheit, spart Zinsen und sorgt dafür, dass du irgendwann wirklich schuldenfrei bist – nicht erst zur Rente, sondern vielleicht schon zehn Jahre früher.
Nimm dir Zeit, den für dich passenden Tilgungssatz zu finden. Und wenn du Luft hast: lieber etwas mehr tilgen als zu wenig. Ich hab das damals gemacht – und es nie bereut. Denn nichts fühlt sich besser an, als zu wissen: Mit jeder Rate wächst dein Eigentum. Nicht das der Bank.

Wenn du Fragen zur passenden Tilgung oder zu deiner Finanzierungsstrategie hast – schreib mir gern. Ich helfe dir, den richtigen Weg zu finden.

 

Was ist eigentlich ein Grundbuchauszug – und warum ist er beim Hauskauf so wichtig?

Wenn du ein Haus kaufen möchtest, kommst du an einem Dokument garantiert nicht vorbei: dem Grundbuchauszug. Klingt trocken, ist es auch ein bisschen – aber glaub mir: Es ist ein echtes Schlüsselpapier. Denn hier steht schwarz auf weiß, was du eigentlich kaufst. Oder anders gesagt: Ohne Blick ins Grundbuch kaufst du im Zweifel nicht nur das Haus, sondern auch Altlasten, Rechte Dritter oder böse Überraschungen gleich mit.
Ich bin Alex, Hausbesitzer seit über 20 Jahren, und ich sag’s mal ganz deutlich: Der Grundbuchauszug ist beim Immobilienkauf genauso wichtig wie der Kaufpreis oder die Finanzierung. Warum das so ist, erkläre ich dir in diesem Beitrag – verständlich, praxisnah und mit einem kleinen Einblick, worauf du besonders achten solltest.


Was ist das Grundbuch überhaupt?

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführt wird. Jede Immobilie in Deutschland hat dort ihren eigenen „Eintrag“ – das sogenannte Grundbuchblatt. Es dokumentiert nicht nur, wer der Eigentümer ist, sondern auch welche Rechte, Pflichten oder Belastungen auf dem Grundstück liegen.
Dazu gehören etwa Wegerechte, Wohnrechte, Hypotheken, Grundschulden oder sonstige Dienstbarkeiten. Und genau deshalb ist es so entscheidend, vor dem Kauf einen aktuellen Grundbuchauszug zu bekommen – damit du weißt, worauf du dich einlässt.


Wie ist ein Grundbuchauszug aufgebaut?

Ein Grundbuchauszug besteht aus mehreren Teilen:

  • Bestandsverzeichnis: Hier stehen Lage, Flurstücknummer, Größe und Art des Grundstücks. Kurz gesagt: die „technischen Daten“.
  • Abteilung I: Der Eigentümer – also wer rechtlich aktuell als Besitzer gilt.
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen – etwa Wohnrechte, Wegerechte oder Vorkaufsrechte.
  • Abteilung III: Grundpfandrechte – hier findest du Grundschulden oder Hypotheken, meist zur Absicherung von Bankdarlehen.

Gerade Abteilung II und III solltest du dir genau anschauen. Denn hier verstecken sich die Dinge, die du nicht siehst, wenn du nur durch das Haus gehst.


Warum ist der Grundbuchauszug so wichtig beim Hauskauf?

Stell dir vor, du kaufst ein schönes Einfamilienhaus – alles scheint in Ordnung. Doch im Grundbuch steht, dass der Nachbar ein eingetragenes Wegerecht quer durch deinen Garten hat. Oder dass ein Dritter ein lebenslanges Wohnrecht im Obergeschoss hat. Oder dass noch eine alte Grundschuld eingetragen ist, die nie gelöscht wurde.

Solche Dinge können den Wert der Immobilie massiv beeinflussen – und deinen Nutzungsspielraum erheblich einschränken. Deshalb gilt: Keine Unterschrift unter den Kaufvertrag, bevor du nicht den aktuellen Grundbuchauszug kennst und verstehst.


Woher bekomme ich den Grundbuchauszug – und was kostet er?

Als Kaufinteressent kannst du den Auszug nicht einfach selbst anfordern – du brauchst ein berechtigtes Interesse. In der Regel stellt dir der Notar oder der Verkäufer den Auszug zur Verfügung. Auch Banken fordern ihn im Rahmen der Finanzierung an.

Wenn du doch selbst einen Auszug beantragen möchtest (z. B. mit Vollmacht des Eigentümers), kostet das beim Amtsgericht je nach Format 10 bis 20 Euro. Wichtig: Der Auszug sollte nicht älter als drei Monate sein, damit du auf dem aktuellen Stand bist.


Worauf solltest du besonders achten?

Neben dem Eigentümer (Abteilung I) sind vor allem die anderen beiden Abteilungen entscheidend:

  • In Abteilung II findest du persönliche Rechte (z. B. Wohnrechte), beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (z. B. Leitungsrechte), Reallasten oder Baulasten. Letztere stehen teilweise auch im Baulastenverzeichnis, das separat bei der Bauaufsichtsbehörde geführt wird.
  • In Abteilung III stehen die Grundpfandrechte, die häufig bei der Finanzierung einer Immobilie eingetragen wurden. Wichtig: Auch wenn der Verkäufer das Darlehen längst abbezahlt hat, kann die Grundschuld noch im Grundbuch stehen. Sie muss dann im Rahmen des Verkaufs gelöscht oder übernommen werden.

Wenn du eine Finanzierung aufnimmst, wird übrigens auch für dich eine neue Grundschuld in Abteilung III eingetragen – das ist ganz normal.


Der Grundbuchauszug ist dein Sicherheitsnetz

Ohne Grundbuchauszug würdest du im Prinzip blind kaufen. Und das solltest du dir bei einer Investition in dieser Größenordnung nicht leisten. Ein einziger Eintrag – etwa ein lebenslanges Wohnrecht – kann deine ganze Kalkulation über den Haufen werfen.

Deshalb mein Rat: Lass dir den Auszug geben, lies ihn genau durch – und frag nach, wenn dir etwas unklar ist. Dein Notar hilft dir dabei, aber am Ende bist du derjenige, der unterschreibt. Und der sollte wissen, worauf er sich einlässt.

Wenn du Fragen zu einem bestimmten Grundbuch-Eintrag hast oder unsicher bist, wie du einen Auszug lesen sollst – melde dich gern. Ich helfe dir dabei, das „kleingedruckte“ große Bild zu verstehen.

 

Immobilienkauf in der Ehe: Wem gehört was – und was passiert im Fall der Trennung?

Viele Paare kaufen gemeinsam ein Haus. Sie wollen zusammen leben, gemeinsam planen, etwas aufbauen. Und das ist auch gut so – ein Eigenheim ist nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern oft auch ein emotionales Projekt. Doch was die wenigsten sich zu Beginn fragen: Was passiert eigentlich mit der Immobilie, wenn die Beziehung endet?
Ich bin Alex, seit über 20 Jahren Hausbesitzer. Ich habe miterlebt, wie Nachbarn sich nach einer Trennung über Monate durch rechtliche Auseinandersetzungen kämpfen mussten, weil niemand vorher klare Regeln aufgestellt hatte. Genau deshalb will ich hier einmal ehrlich aufzeigen, wie das Thema „Immobilienkauf in der Ehe“ rechtlich geregelt ist – und warum man sich frühzeitig Gedanken machen sollte, bevor man gemeinsam unterschreibt.


Güterstand: Warum er mehr bedeutet als romantische Theorie

Viele glauben, dass mit der Heirat automatisch alles gemeinsam gehört. Das stimmt aber nur teilweise. In Deutschland leben Ehepaare automatisch im sogenannten Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Und das bedeutet: Was vor der Ehe einem alleine gehört hat, bleibt auch in der Ehe Eigentum des Einzelnen. Was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, unterliegt dem Zugewinnausgleich – aber das ist nicht gleichzusetzen mit „gemeinsamem Eigentum“.

Beim Immobilienkauf ist entscheidend, wer im Grundbuch steht. Das ist nicht automatisch an den Güterstand gekoppelt. Wenn also nur einer von beiden im Grundbuch eingetragen ist, gehört ihm das Haus – auch wenn beide verheiratet sind.


Kauf mit einem Ehepartner – und der andere zahlt mit?

Ein häufiger Fall: Einer steht im Grundbuch, beide zahlen mit. Vielleicht hat man das am Anfang nicht groß hinterfragt, weil es „eh egal ist, wir sind ja verheiratet“. Aber im Ernstfall – etwa bei Scheidung oder Tod – kann das zum echten Problem werden. Denn wer nicht im Grundbuch steht, hat kein Eigentum, sondern muss seinen Anteil mühsam einklagen oder belegen.
Wer gemeinsam finanziert, sollte auch gemeinsam im Grundbuch stehen. Die Eintragung kann mit gleichen oder unterschiedlichen Anteilen erfolgen (z. B. 50/50 oder 60/40) – je nachdem, wer wie viel eingebracht hat.


Haus gehört einem – was passiert bei Scheidung?

Wenn nur einer Eigentümer ist, bleibt die Immobilie grundsätzlich auch nach der Scheidung sein Eigentum. Der andere hat eventuell einen Anspruch auf Zugewinnausgleich – aber das ist keine Garantie für einen Anteil am Haus. Wer also denkt, „ich hab doch alles mitfinanziert“, steht im schlimmsten Fall ohne vertragliche Absicherung da.
Ist das Haus hingegen beiden gemeinsam zugeordnet (also beide stehen im Grundbuch), wird bei einer Scheidung entschieden, was damit passiert. Verkaufen? Einer übernimmt? Auszahlung des Anteils? Das alles ist verhandelbar – aber selten einfach.


Finanzierung über beide – was, wenn einer aussteigen will?

Wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften auch beide gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Die Bank interessiert sich nicht dafür, wer im Haus wohnt oder wer gerade nicht zahlen kann – sie fordert die komplette Rate. Und zwar von beiden. Kommt es zur Trennung, ist das oft ein Sprengsatz, der alle weiteren Pläne unter Druck setzt.
Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Finanzierung zu überlegen, wie man im Fall der Fälle auseinandergehen würde. Auch wenn’s unromantisch klingt: Ein Ehevertrag oder eine Partnerschaftsvereinbarung kann hier viel Klarheit schaffen – und Streit verhindern.


Was du als Paar vor dem Kauf klären solltest

Redet offen über Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und Absicherung. Klärt, wie ihr Eigenkapital einbringt, wer wie viel zur Rate beiträgt, und was im Falle einer Trennung passieren soll. Und haltet das schriftlich fest – ob im Notarvertrag, im Ehevertrag oder in einer separaten Vereinbarung.
Wenn einer z. B. deutlich mehr einbringt oder ein Grundstück aus der Familie stammt, sollten die Eigentumsanteile angepasst werden. Gleiches gilt, wenn nur einer im Grundbuch stehen soll, aber der andere ebenfalls zahlt – dann sollte das klar geregelt werden, zum Beispiel über ein Darlehen zwischen den Partnern.


Mein Fazit: Liebe ist keine rechtliche Absicherung

Ich weiß, dieses Thema macht wenig Spaß. Es klingt nach Misstrauen, nach Plan B, nach Dingen, die man sich nicht vorstellen will. Aber genau deshalb ist es so wichtig. Wer früh klare Vereinbarungen trifft, schützt sich – und den anderen – vor teuren Fehlern und unschönen Auseinandersetzungen.
Ein Haus ist eine große gemeinsame Sache. Und wie jede große Sache braucht es gute Regeln, damit sie funktioniert – auch wenn mal etwas schiefgeht.
Wenn du gerade mit deinem Partner oder deiner Partnerin über einen Hauskauf nachdenkst und Fragen zu Eigentum, Finanzierung oder Absicherung hast: Schreib mir gern. Ich teile offen, was ich selbst erlebt und von anderen gelernt habe.

 

Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten: Was du wissen musst, bevor du kündigst

Es klingt erstmal harmlos, fast bürokratisch: Vorfälligkeitsentschädigung. Doch wer in der Praxis damit konfrontiert wird, merkt schnell, dass hinter diesem Begriff eine Summe stecken kann, die richtig weh tut.
Ich bin Alex, Hausbesitzer seit über 20 Jahren. Ich habe erlebt, wie flexibel das Leben manchmal spielt – und wie wenig flexibel Banken mitunter reagieren. Wer seinen Immobilienkredit vorzeitig kündigen möchte, etwa wegen Hausverkaufs, Scheidung oder Umschuldung, kommt oft nicht drum herum, diese sogenannte Entschädigung zu zahlen. Umso wichtiger ist es, vorher zu wissen, worauf man sich einlässt.


Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt?

Wenn du einen Kreditvertrag abschließt, legt die Bank eine bestimmte Laufzeit und einen festen Zinssatz mit dir fest. Kündigst du den Kredit vor Ablauf der Zinsbindung, entgeht der Bank ein Teil des eingeplanten Gewinns – die Zinsen, die du eigentlich noch hättest zahlen sollen.
Und genau diesen entgangenen Zinsgewinn lässt sich die Bank über die Vorfälligkeitsentschädigung ersetzen. Juristisch korrekt, aber für viele Kreditnehmer ein harter Brocken. Denn je nach Restlaufzeit und Kreditsumme kann diese Entschädigung mehrere tausend bis zehntausend Euro betragen.


Wann kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen?

Typisch ist die Situation, dass ein Haus verkauft wird, bevor der Kredit abbezahlt ist. Das kann viele Gründe haben: beruflicher Umzug, Trennung, geänderte Lebensplanung. Aber auch eine Umschuldung in ein günstigeres Darlehen kann den Wunsch nach vorzeitiger Kündigung auslösen.

Wenn dein Vertrag eine feste Zinsbindung hat und du ihn außerhalb der gesetzlich geregelten Sonderkündigungsrechte kündigen willst, kann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.


Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Was viele nicht wissen: Bei Immobilienkrediten hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Sobald zehn Jahre seit der vollständigen Auszahlung vergangen sind, kannst du den Kredit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Das gilt unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung. Heißt: Auch wenn du einen 20-Jahres-Vertrag hast, kannst du nach zehn Jahren aussteigen, ohne dass die Bank eine Entschädigung verlangen darf.

Wichtig ist: Die Zehnjahresfrist beginnt mit der vollständigen Auszahlung, nicht mit der Unterschrift des Vertrags. Wenn der Kredit in mehreren Raten abgerufen wurde, zählt das letzte Auszahlungsdatum.


Wie hoch kann eine Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen?

Das hängt von mehreren Faktoren ab:

  • der Restschuld
  • dem vereinbarten Zinssatz
  • der verbleibenden Zinsbindung
  • und dem aktuellen Zinsniveau am Markt

Je höher die Zinsen zum Zeitpunkt deiner Kündigung im Vergleich zu deinem Vertrag sind, desto geringer fällt die Entschädigung aus. Ist dein Zinssatz hingegen deutlich höher als die aktuellen Marktzinsen, wird’s teuer.

Beispiel: Bei einer Restschuld von 200.000 Euro und noch fünf Jahren Restlaufzeit kann die Vorfälligkeitsentschädigung durchaus über 10.000 Euro liegen – je nachdem, wie hoch dein Zinssatz ist und was die Bank alternativ mit dem Geld verdienen könnte.


Kann man die Höhe prüfen lassen?

Unbedingt. Banken müssen seit dem BGH-Urteil von 2019 ihre Berechnungen transparent und nachvollziehbar machen. Leider ist das nicht immer der Fall. Es gibt spezialisierte Anwälte und Verbraucherzentralen, die solche Berechnungen überprüfen.
In vielen Fällen wurden in der Vergangenheit zu hohe Entschädigungen verlangt – oder sogar unzulässig berechnet, zum Beispiel bei fehlender Widerrufsbelehrung.

Wenn du also Zweifel hast, lass dir eine vollständige Berechnung geben und prüfe sie mit einem Fachmann. Es kann sich lohnen.


Gibt es Alternativen zur Kündigung?

Ja – in manchen Fällen kann die Bank einem Kreditnehmerwechsel zustimmen. Wenn du dein Haus verkaufst, übernimmt der Käufer deinen Kreditvertrag, inklusive aller Konditionen. Das ist allerdings eher die Ausnahme – und hängt stark von der jeweiligen Bank und Bonität des Käufers ab.
Eine andere Möglichkeit: Du nutzt dein Sondertilgungsrecht (falls im Vertrag vereinbart), um einen Teil der Schuld schneller abzubauen. Das spart Zinsen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.


Wer gut plant, spart bares Geld

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist kein böser Trick der Banken – aber sie kann ein echter Kostenfaktor sein, wenn du nicht vorbereitet bist. Deshalb: Prüfe deine Vertragslaufzeit genau, kenn deine Kündigungsrechte, und hol dir im Zweifel rechtlichen Rat.
Ich selbst habe mein Sonderkündigungsrecht damals genutzt – und damit über 8.000 Euro gespart. Es lohnt sich also, das Kleingedruckte nicht zu überfliegen, sondern wirklich zu verstehen.

Wenn du dir gerade überlegst, deinen Kredit umzuschulden oder deine Immobilie zu verkaufen, schreib mir gerne. Ich teile meine Erfahrungen und helfe dir, durch den Dschungel der Baufinanzierung zu finden.