Trotz der in vielen Städten beklagten Wohnungsknappheit, gibt es in einigen deutschen Großstädten sogar einen Überschuss an bezahlbaren Sozialwohnungen. So stehen aktuell allein in Hamburg rund 200 städtische Wohnhäuser komplett leer, wie die Linkspartei der Hansestadt kritisierte. Sie forderte die Landesregierung auf, die Wohnanlagen nicht länger ungenutzt zu lassen, sondern zeitnah ein vernünftiges Nutzungskonzept vorzulegen. Sie schlägt vor, mehr Häuser für kulturelle Zwecke freizugeben. Auch könnte durch eine vorübergehende Zwischennutzung die Gefährdung der Immobilien verringert werden. Denn problematisch ist nicht nur der rechnerische Verlust. Es besteht bei leerstehenden Gebäuden auch eine erhöhte Gefahr von Vandalismus. Insgesamt 90.000 Quadratmeter Miet- und Nutzfläche sollen derzeit leer stehen. Das ist fast ein Fünftel, der gesamten, der Stadt Hamburg gehörenden Immobilien. Erst für 19 Prozent davon gibt es bisher konkrete Nutzungspläne.
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Landgericht hebt Raucher-Urteil auf
Nach dem Urteil zur fristlosen Wohnungskündigung eines starken Rauchers, entscheidet jetzt das Landgericht Düsseldorf im Berufungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Urteils. Das endgültige Urteil wird zwar erst am 13. März verkündet, doch nach Angaben des Gerichts hält die zuständige Kammer die Kündigung für unwirksam. Die Entscheidung des Düsseldorfer Amtsgerichts, die fristlose Kündigung wegen starken Rauchens in der Wohnung zuzulassen, hatte für landesweiten Schlagzeilen gesorgt. Ein Grundsatzurteil ist die erwartete Rücknahme der Entscheidung aber nicht. Prinzipiell bleibt die Option bestehen, Mietern wegen Rauchbelästigung zu kündigen, falls dadurch anhaltend die Rechte der anderen Mieter beeinträchtigt werden. Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin jedoch nach Bekanntwerden der Geruchsbelästigung über ein Jahr gewartet, bevor sie den Mietvertrag kündigte. Eine begründete Wohnungskündigung müsse aber innerhalb einer „angemessenen Frist“ erfolgen, was hier versäumt wurde. Unbeirrt davon, zeigt sich Martin Lauppe-Assmann, der Anwalt des betroffenen Mieters, erfreut über die Entwicklung und bezeichnet die Position des Landgerichts als „deutliche Stärkung der Mieterrechte“.
BGH prüft Schadensersatzgrenze für Immobilienverkäufer
Im Bundesgerichtshof steht ein neues Grundsatzurteil, zur Begrenzung von Schadensersatzleistung für Immobilienverkäufer an. Im behandelten Fall liegt die Klage des Käufers eines Mietshauses in Karlsruhe vor, der nach dem Kauf feststellte, dass die gesamte Immobilie von Hausschwamm befallen ist. Für deren Beseitigung fordert der Käufer die Erstattung der kompletten Kosten vom Vorbesitzer. Diese betragen mit circa 640.000 Euro fast dreimal so viel, wie der Kaufpreis der Immobilie, in Höhe von 260.000 Euro. Der Bundesgerichtshof muss jetzt entscheiden, ob es für die Schadensersatzpflicht des Verkäufers eine Begrenzung geben sollte, wenn die Schadensersatzforderung den eingenommenen Kaufpreis weit übersteigt. Vorab hatte das Landesgericht Berlin geurteilt, dass für die Berechnung der Schadensersatzhöhe der Wert der Immobilie im „mangelfreien Zustand“ maßgeblich sei. Dieser läge bei rund 600.000 Euro, so dass die rund sechs Prozent darüber liegende Forderung rechtmäßig sei. Gegen diese Entscheidung hat der Verkäufer geklagt, da es schwer nachvollziehbar ist, wieso er mehr bezahlen sollte, als er selbst eingenommen hat.
Neue Einschränkungen für Untervermietungen
Einem aktuellen Urteil des BGH zufolge, beinhaltet eine Erlaubnis zur Untervermietung nicht automatisch auch kurzfristige, tageweise Vermietung einer Wohnung, beispielsweise an Touristen. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter zugestimmt, dass sein Mieter seine 43-Quadratmeter große Wohnung untervermieten darf, da er selbst sie nur alle zwei Wochen für wenige Tage nutzt. Zur Sicherheit aller Beteiligten hatte er allerdings gefordert, dass der Untermieter auch eine Postvollmacht für Betriebskostenabrechnungen erhält, damit es später nicht zu Streit um die Nebenkosten kommt. Der Mieter hatte jedoch, statt einen regelmäßigen Untermieter zu suchen, seine Wohnung online zur tageweisen Untervermietung an Touristen angeboten. Dagegen klagte der Besitzer mit Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts ist eine „gewöhnlich auf gewisse Dauer angelegte Untervermietung“ nicht gleichzusetzen mit einer tageweisen Vermietung, an „beliebige Touristen“. Auch die geforderte Postvollmacht zeigt, dass der Vermieter die Zustimmung von einem langfristigen Abkommen abhängig gemacht hat. Deshalb erstreckt sich die erteilte Genehmigung nicht auf die gewünschte kurzfristige Untervermietung an Touristen. Das der Mieter damit keinen Gewinn machen, sondern lediglich seine Kosten minimieren wollte, ist für die Entscheidung des Gerichts nicht maßgeblich.
Wo gibt es die höchsten Immobilienpreise?
Für die meisten Deutschen ist ein Eigenheim noch immer der größte Wunsch. Trotz steigender Immobilienpreise ist dieser auch für Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen durchaus realisierbar. Nur in wenigen Regionen, wie beispielsweise in Bayern, sind die Erwerbs- und Baukosten für durchschnittliche Verdiener unerschwinglich. Hier liegen die Immobilienpreise bis zu 230 Prozent über dem deutschen Schnitt. Auch in Frankfurt, Freiburg und Dresden, muss teilweise das Doppelte des landesweiten Durchschnitts gezahlt werden. Berechnungen des Berliner Forschungsinstituts „empirica“, die im Auftrag der LBS durchgeführt wurden, ergaben jedoch, dass Wohneigentum für einen Großteil der Deutschen noch immer erschwinglich ist. Die günstigsten Immobilien finden sich derzeit in kleineren Städten und in Gemeinden an Stadträndern. Besonders preiswert, gemessen am jeweiligen regionalen Durchschnittseinkommen, sind Immobilien beispielsweise im Kyffhäuser-Kreis, in Mansfeld-Südharz, in Sachsen-Anhalt oder im Saale-Gebiet. Von den über 300 deutschen Landkreisen ist lediglich in 18 der Immobilienpreis für Durchschnittsverdiener zu hoch. Auch innerhalb der meisten Großstädte, ist für zwei Drittel der Angebote der ortsübliche Durchschnittslohn ausreichend.