Trotz der steigenden Immobilienpreise, erhöhen viele Vermieter in Deutschland nie die Miete. Rund 15 Prozent aller Vermieter, verzichten ganz auf Mieterhöhungen, wie das Online-Portal „Immowelt“ ermittelte. Weitere 13 Prozent aller Immobilieneigentümer, erhöhen die Miete seltener als alle zehn Jahre und 26 Prozent, nur alle fünf bis zehn Jahre. Damit verzichtet ein Großteil der Eigentümer auf den ihnen zustehenden Inflationsausgleich, vorrangig um zuverlässige Mieter zu halten. Am häufigsten wird, mit 26 Prozent der vermieteten Wohnimmobilien, die Miete während eines Mieterwechsels angehoben. Ähnlich viele Mietsteigerungen finden im Rahmen einer Sanierung, oder Modernisierung statt. 13 Prozent aller Mietsteigerungen wurden, in den vergangenen Jahren, aufgrund der allgemeinen Preissteigerung der ortsüblichen Vergleichsmieten vorgenommen und nur vier Prozent der Vermieter erhöhten die Miete um ihre Einkünfte zu vergrößern. Für die Datenerhebung wurden durch das Marktforschungsunternehmen „Innofact“ 1032 Personen, davon 127 Vermieter und 905 Mieter, befragt.
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Wohnungsnot für Studierende
Die Wohnungsnot, unter der momentan in Deutschland gerade Studenten verstärkt leiden, wird vermutlich noch mehrere Jahre anhalten. Dies ergab eine Analyse der 81 größten deutschen Studienstandorte. Demnach übersteigt die Nachfrage das Angebot nach bezahlbaren Wohnungen für Studenten erheblich. In 25 Großstädten liegt das Defizit bereits im „kritischen Bereich“. Nicht nur Studenten, auch die wachsende Zahl an Singles finden immer schwerer eine Wohnung passender Größe. In vielen Städten würden, so das Fazit der Untersuchung, „Angebot und Nachfrage bezüglich kleiner Apartments so spürbar auseinander driften, dass auch in Zukunft ein deutlicher Mangel herrschen“ werde. Vorrangig an Hochschulstandorten wächst der Bedarf an kleinerem und günstigem Wohnraum. In vielen Städten müssen selbst für einzelne WG-Zimmer bereits bis zu 500 Euro Miete gezahlt werden. Durch einen kurzfristigen Anstieg der Studentenzahl, wie beispielsweise aktuell im Fall der doppelten Abiturlehrgänge, verschärft sich die Situation noch erheblich. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass „zusätzliche Angebote dringend notwendig“ seien, um die kritische Wohnungsmarktsituation „zu entschärfen“. Bisher scheint das Problem jedoch in der politischen Debatte noch nicht angekommen zu sein, so dass zeitnah nicht mit einer Verbesserung der Lage zu rechnen ist.
Bauboom hält weiter an
Auch in diesem Jahr hielt der Bauboom in Deutschland an. Die Zahl der beantragten Baugenehmigungen stieg bisher um 13,5 Prozent. In den ersten drei Quartalen genehmigte die Baubehörde, nach Angaben des Statistischen Bundesamts, den Bau von 202.100 neuen Wohnungen. Das waren 24.000 Wohnungen mehr, als im Vorjahreszeitraum. Mit 25,1 Prozent erhöhte sich vor allem die Zahl der Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Auch Doppelhäuser werden verstärkt gebaut. Die Zahl der Anträge für Doppelhäuser stieg um 14,2 Prozent. Ein Rückgang ist bei Gewerbeimmobilien zu verzeichnen. Rund 7,5 Prozent weniger Anträge als 2012, wurden in diesem Jahr von Unternehmen gestellt. Staatliche Bauvorhaben erreichten dagegen einen Zuwachs von 28 Prozent. Damit setzt sich der 2010 begonnene Bauboom fort.
Malerarbeiten bei Auszug?
Auch wenn der früher häufig verlangte komplette Neuanstrich einer Wohnung beim Auszug nicht mehr zwingend nötig ist, müssen Mieter doch zumindest eine neutrale Wandfarbe hinterlassen. Wird das versäumt, können Vermieter Schadensersatz verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und stärkte damit die Rechte der Vermieter. Im vorliegenden Fall hatten Mieter die ursprünglich weißen Wände ihrer Wohnung in Rot, Blau und Gelb gestrichen. Der ehemalige Mieter weigerte sich, mit dem Hinweis darauf, dass er laut Mietvertrag nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sei, die Wohnung vor seinem Auszug wieder weiß zu streichen. Da eine derart bunte Wohnung jedoch die Neuvermietung erschwert, verurteilte das Gericht ihn zur Zahlung der Kosten für den notwendigen Neuanstrichs. Wer seine Wohnung nicht farblich verändert hat, muss aber auch in Zukunft nicht renovieren, wenn der letzte Anstrich nicht älter als zwei Jahre ist.
Großen Koalition:Steuerliche Vorteile und Mieterschutz?
SPD und CDU haben sich darauf geeinigt, im Falle einer großen Koalition ein Maßnahmepaket zu verabschieden, dass bezahlbares wohnen sichern soll. So ist für Wohngeldempfänger wieder ein Heizkostenzuschuss geplant, der erst 2009 eingeführt und schon 2010 wieder gestrichen worden war. Auch die in den vergangenen Jahren scheibchenweise gecancelten Steuervorteile für Bauherren, werden teilweise wieder gewährt. So sollen Bauherren, die Mietwohnungen in Städten mit sehr hohen Mieten bauen, ihre Investitionen schneller abschreiben können. Aktuell werden die Kosten in konstanten Beiträgen auf die Nutzungsdauer verteilt. Zukünftig soll dagegen eine degressive Absetzung für Abnutzung wahlweise zur Verfügung stehen, so dass Bauherren größere Teile der Investition in den ersten Jahren nach dem Bau abschreiben können. Dadurch hoffen Union und SPD, den Bau von rund 250.000 neuen Mietwohnungen pro Jahr, vor allem in Ballungsräumen, zu forcieren. Auch die energetische Gebäudesanierung soll, nach Willen der beratenden Politiker, wieder mehr steuerlich gefördert werden. Kommt die Große Koalition zustande, müssen sich Vermieter allerdings auch auf eine Mietpreisbremse einstellen. Eine Gesetzesänderung soll regeln, dass die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Auch die Mindestzeitspanne, für Erhöhung von Bestandsmieten um maximal 15 Prozent, die aktuell alle drei Jahre vorgenommen werden dürfen, würde sich dann um ein weiteres, auf vier Jahre verlängern.