In Deutschland boomt derzeit der Markt für Wohnungsimmobilien. Die Zahl der gekauften und neu gebauten Häuser hat einen neuen Höchstwert erreicht. Um die Haus- und Wohnungssuche zu erleichtern, hat das Online-Portal ImmobilienScout24 jetzt auch ein Hausbau-App für iPad und iPhone entwickelt. Mit diesem App können potentielle Bauherren und Käufer gezielt nach unterschiedlichen Kategorien suchen. Damit lassen sich die Angebote beispielsweise nach Preis, Größe der Fläche, oder Bautyp filtern. Auch das abrufen des Grundrisses oder einer ausführlichen Beschreibung der einzelnen Objekte ist mit dem App möglich. Noch in diesem Jahr plant das Unternehmen ein weiteres Programm. Dieses soll ähnlich wie ein Katalog aufgebaut sein und genauso durchgeblättert werden können. Das kostenlose App kann im App-Store heruntergeladen werden.
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Kleinste Stadt der USA unterm Hammer
Immobilien der besonderen Art werden derzeit in den USA versteigert. Dabei handelt es sich um eine ganze Stadt – allerdings auch um die kleinste Stadt der USA, die lediglich noch über einen einzigen Einwohner, Don Sammons, verfügt. Buford, das früher rund 2000 Einwohner zählte und sogar eine eigene Bahnstadion hatte, wird inzwischen von Don Sammons, der an Ermangelung anderer Bewerber auch der Bürgermeister der Stadt ist, verwaltet und versteigert. Bei 100.000 Dollar liegt das Mindestgebot für die Geisterstadt, zu der neben einem Wohnhaus eine Tankstelle, ein Schulgebäude und ein Funkmast gehört.
Lieber kaufen statt mieten
Um aktuelle Tendenzen des Immobilienmarktes zu ermitteln, wurden Anfang des Jahres mehr als 1.150 Personen zu ihren Kauf- und Mietwünschen von Immobilien befragt. Die Trendstudie der PlanetHome AG ergab, dass fast 80 Prozent aller Deutschen lieber eine Immobilie kaufen, statt mieten würden. Auch sind die meisten von ihnen bereit mehr Geld dafür auszugeben, als in den vorangegangenen Jahren. „Mit der Studie lässt sich die hohe Kaufbereitschaft der Deutschen in Zahlen festhalten“, die weit über das frühere Maß hinausgeht, wie Vorstandsmitglied von PlanetHome, Robert Anzenberger, erläutert. Die von der Finanzkrise ausgelöste erhöhte Nachfrage, hat die Immobilienpreise in den letzten Jahren „nach oben schnellen lassen“, erzählt Anzenberger. Trotzdem warnt er davor, jetzt planlos günstige Immobilien zu kaufen, da Immobilien in der Regel langfristige Anlagen sind, die sich auch in zehn Jahren noch rentieren sollten. Experten rechnen bereits mit einer leichten Senkung der Immobilienpreise in den nächsten Jahren, so das, aufgrund der Bereitschaft auch höhere Preise zu zahlen, derzeit auch der Verkauf von Immobilien sehr lohnend sein kann.
Kündigung wegen Eigenbedarf für GmbH nicht zulässig
Für eine eingetragene Firma ist es schwieriger einem Mieter wegen des Eigenbedarfs eines der Firmengesellschafter zu kündigen. Auch der Bundesgerichtshof wies die Klage einer GmbH & Co. KG ab, die ihren Mieter mit der Begründung ‚Eigenbedarf‘ kündigen wollte. Zwar ist eine so begründete Vertragskündigung bei einer GbR möglich, bei einer Personenhandelsgesellschaft, wie im Falle einer GmbH & Co. KG jedoch nicht. Diese sind in der Regel so umfangreich, dass ein Eigenbedarf fast immer besteht oder konstruiert werden könnte. Dadurch allerdings verlöre der Mieter einer GmbH & Co. KG jegliche Rechtssicherheit, was ihm nicht zuzumuten ist.
Immobilienverkäufer in der Aufklärungspflicht
Auch beim Verkauf von Immobilien muss der Verkäufer darauf achten, nicht durch optische Tricks einen falschen Eindruck beim Käufer zu erwecken. So bekam eine Klägerin jetzt vor dem Bundesgerichtshof recht die Schadensersatz forderte, weil der Verkäufer eines Grundstücks das sie besichtigte nicht erwähnte, dass der Zaun auch einen Teil des Nachbargrundstücks umfasst. Obwohl die genaue Größe im Vertrag aufgeführt war, wertete das Gericht dies als Irreführung. Durch den Zaun wurde der Eindruck vermittelt, dass es sich um ein zusammen gehörendes Grundstück handelt. Der Verkäufer hätte bei der Besichtigung darauf hinweisen müssen, dass auch nicht dazu gehörendes Land mit umfriedet wurde und das Grundstück dadurch größer wirkt, als es ist. Wenn ein Verkäufer diesbezüglich seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt, ist er auf Verlangen des Käufers zur Leistung einer angemessenen Schadensersatzzahlung verpflichtet.