Momentan ist die Nachfrage nach Immobilien, aufgrund der unsicheren Finanzlage sehr hoch. Eine hohe Nachfrage treibt natürlich auch die Preise in die Höhe, weshalb Immobilienbesitzer jetzt auch prüfen sollten, ob sie derzeit von einem Verkauf profitieren können. Vor allem Eigentumswohnungen und Häuser werden verstärkt gesucht, so dass in vielen Standorten der Immobilienpreis sehr gestiegen ist. Neben der Möglichkeit, einen Verkaufsgewinn zu erzielen, der über dem ehemaligen Kaufpreis liegt, sind aber auch andere Faktoren zu bedenken. So kann es für viele Immobilienbesitzer eine große Entlastung bedeuten, sich der Sorge um zukünftige Kosten, die sich aus dem Immobilienbesitz ergeben, zu entledigen. Denn je nach Alter müssen Häuser regelmäßig saniert, bzw. renoviert werden. Die Kosten dafür können bei entsprechendem Sanierungsaufwand schnell das vorhandene Kapital übersteigen. Zur Werterhaltung empfehlen Experten deshalb, jährlich circa 1,5 Prozent des Wertes der Anlage für zukünftige bauliche Maßnahmen zu sparen. Auflagen der Energieeinsparverordnung könnten den Immobilienbesitzer zu frühzeitigen Sanierungen für bessere Wärmeeindämmung zwingen, auf die er finanziell nicht vorbereitet ist. Auch die aktuelle und erwartete Mietauslastung kann ein Grund dafür sein, sich für einen Verkauf zu entscheiden. „Eine heute gute Rendite durch Vollvermietung bedeutet nicht zwangsläufig, dass dies in fünf oder zehn Jahren noch der Fall ist“, erläutert Robert Anzenberger, Vorstand der PlanetHome AG. Dies kann sich durch eine Änderung der Bevölkerungsstruktur innerhalb weniger Jahre ändern. Auch sind die Ansprüche und Forderungen der Mieter oft wesentlich belastender und zeitaufwendiger, als von vielen Immobilienbesitzern eingeplant wurde. „Letztlich hängt eine Verkaufsentscheidung von der individuellen Situation ab“, erklärt Anzenberger. Jetzt ist für einen Verkauf zumindest auf Grund steigender Preise ein guter Zeitpunkt.
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Immobiliengeschäfte: Berliner Verbraucherschutzsenator tritt zurück
Nach nur elf Tagen im Amt tritt der Berliner Justiz- und Verbraucherschutzsenator, Michael Braun, wieder zurück. Er entschloss sich dazu, nachdem ihm vorgeworfen wurde, während seiner Zeit als Notar, an fragwürdigen Immobiliengeschäften beteiligt gewesen zu sein. Es wird vermutet, das er beim Verkauf von Schrottimobilien geholfen und die Verkäufe wider besseren Wissens beurkundet hat. So unterstützte er 2008 eine dubiose Immobilienfirma, die mangelhafte Wohnungen zu überhöhten Preisen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft hatte. Das Berliner Amtsgericht ermittelte im Sommer auch gegen ihn und warf ihm vor, diese „sittenwidrigen“ Geschäfte ermöglicht zu haben. Ohne sich in der Sache näher zu äußern gab Michael Braun jetzt bekannt, beim Senat ein Rücktrittsgesuch eingereicht zu haben, das es ihm „angesichts der einseitigen und andauernden Presseberichterstattung nicht möglich ist, sein Amt weiter zum Wohle der Stadt zu führen“. Senator Klaus Wowereit erklärte, dass er die Rücktrittsentscheidung annimmt. Bis ein Nachfolger für Braun gefunden ist, soll der Gesundheitssenator Mario Czaja die Amtsgeschäfte weiter führen.
Eigenheim als Wertanlage wieder im Trend
Wie aktuelle Umfragen zeigen, wünschen sich noch immer die meisten Deutschen ein eigenes Haus. Fast 81 Prozent aller Deutschen würden gern in einer eigenen Immobilie leben. Auch Aufgrund der aktuellen Finanz- und Eurokrise setzen immer mehr Menschen auf Immobilien als Wertanlage. So stieg bei der Landessparkasse im vergangenen dreiviertel Jahr die Zahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge um 2,8 Prozent, auf 26,6 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Private Kreditinstitute verzeichneten sogar eine Steigerung um 3,8 Prozent, was eine Erhöhung des Sparvolumens auf 48 Milliarden Euro bedeutet. Wie in der Online-Ausgabe des Spiegels berichtet wird, machen Experten dafür das erhöhte Sicherheitsbedürfnis der Anleger verantwortlich.
Schnee nicht geschoben – Wer haftet?
Durch die veränderten Witterungsbedingungen, werden Arbeiten bei der Räumung von Laub und Schnee notwendig, die oft zu Streit zwischen Mieter und Vermieter führen. Oft wissen die Betroffenen nicht, wer für den Winterdienst zuständig ist, oder für Schäden, durch Frost beispielsweise, aufkommen muss. Für Vermieter ist es daher unerlässlich sich schon vor der Vermietung einer Immobilie über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. So sollten sie wissen, dass sie als Vermieter grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht haben. Das bedeutet, dass Vermieter dafür zu sorgen habem, das die Fußwege und Grundstückszufahrten fahr- bzw. begehbar sind. Allerdings muss er diese Arbeiten nicht selbst durchführen. Wie mit einem Urteil des Landgericht Karlsruhe nochmals bestätigt wurde, darf der Vermieter diese Pflicht auf die Mieter umlegen, so lange dies ausdrücklich im Mietvertrag, oder in der dem Mietvertrag beigelegten Hausordnung vereinbart wurde. Die Verantwortung des Mieters beginnt allerdings erst, wenn er vom Vermieter einen Zeitplan für den Räumungsdienst bekommen hat. Dieser muss sich an der jeweiligen Gemeindeordnung orientieren, die in der Regel Streuzeiten zwischen 7.00 und 21.00 Uhr vorsieht. Versäumt der Mieter daraufhin seine Räumungs- oder Streupflicht, ist er selbst für eventuelle Schäden Dritter haftbar und schadensersatzpflichtig. Fehlt diese Vereinbarung jedoch im Mietvertrag, haftet der Vermieter, unabhängig von eventuellen mündlichen Absprachen. VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß: „Wir empfehlen die Ãœbertragung der Räum- und Streupflicht eindeutig im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu regeln. Dem Mieter muss klar sein, worauf er sich einlässt.“
Rangliste der Immobiliengewinne
Wie die aktualisierte Forbes-Liste zeigt, werden in Hongkong die meisten Gewinne mit Immobilien erzeugt. Immobilienbesitzer wie die Brüder Thomas und Raymond Kwok, die mit 20 Milliarden US-Dollar die reichsten Immobilienbesitzer der Welt sind, sowie Bauunternehmer und Banker führen die Liste der reichsten Menschen in Hongkong-China an. Viele Unternehmer nutzten nach der Übergabe der ehemaligen britischen Kronkolonie 1997 an China die Chance und investierten vor allem in Grundstücke. Zwar unterliegt Hongkong der chinesischen Kontrolle, doch behielt es als Sonderverwaltungszone seitdem eine hohe Autonomie, was wie erwartet zur Entwicklung eines florierenden Handels führte. Fast alle Top-Ten-Plätze in der Liste der reichsten Immobilienbesitzer der Welt werden von cleveren Geschäftsleuten belegt, die sich beizeiten Immobilien in Hongkong sicherten. Inzwischen hat sich auch China selbst als attraktiv für den Immobilienerwerb erwiesen. Die wachsende Wirtschaft und die steigende Kaufkraft der chinesischen Mittelschicht lässt auch den Wert chinesischer Immobilien in die Höhe schnellen. Derzeit wird China von Immobilienvermittlern, ähnlich wir vor 14 Jahren Hongkong, als Goldader für Anlageobjekte betrachtet. Wenn die politische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes der Mitte ihren aktuellen Kurs beibehält, könnten in den chinesischen Großstädten die Immobilien-Millionäre der Zukunft geboren werden.