Wie Niedersachsen, Saarland, Brandenburg und Bremen, werden jetzt auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ihre Grunderwerbssteuer erhöhen. Ab März 2012 soll z.B. in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 5 Prozent angehoben werden. „Besonders bei großen Objekten führt die Erhöhung zu Mehrkosten“, erklärt Robert Anzenberger, vom Vorstand der PlanetHome AG. Deshalb ist es sinnvoll, Pläne für den Kauf einer Immobilie noch vor dem Stichtag zu kaufen. Beim Kauf einer kleinen Wohnung für 120.000 Euro muss der Käufer bisher 4.200 Euro zusätzlich zum Kaufpreis für die Grunderwerbssteuer ausgeben. Für 5 Prozent müssen dann schon 6000 Euro gezahlt werden. Ãœberstürzen sollte man allerdings den Kauf einer Immobilie niemals. Denn fehlende Informationen über eventuell anfallende Sanierungskosten können teuer werden. Positiv bleibt die Entwicklung der Kreditzinsen für Baukredite, die noch immer auf einem niedrigen Niveau liegen, so dass der Kauf einer Immobilie derzeit weiter attraktiv ist.
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Neue Technik um Wasserschäden in Gebäuden zu entdecken
In Deutschland treten pro Jahr rund eine Million Wasserschäden auf. Vor allem in Herbst und Winter richtet austretendes Wasser große Schäden an, da es in dieser Zeit schlechter trocknet und oft unbemerkt Schimmel entsteht. Die Gesellschaft für technische Ãœberwachung mbh (GTÃœ) empfiehlt, mögliche Ursachen für Schäden durch eindringendes Wasser frühzeitig durch eine Durchleuchtung der Gebäude zu ermitteln. „Sachschäden und Schimmelbildung nach einem Wassereintritt beeinflussen den Wert einer Immobilie massiv“, mahnt der GTÃœ-Gutachter, Dr. P.J. Wagner. „Oftmals handelt es sich um mehrere Ursachen, die sich in der Schadensintensität beeinflussen. Um weiterem Ärger zu entgehen, müssen alle Ursachen erkannt und gleichermaßen bekämpft werden.“ Es kommt häufig vor, dass kleinere Risse und Löcher in den Wänden oder im Boden nicht leicht zu finden sind. Deshalb ist es ein großer Fortschritt, dass Gebäude jetzt ohne dabei Schaden zu nehmen mit einer neuen Impuls Neutron-Technik „gescannt“ werden können. Mit Hilfe von Radarsensorik können Gebäude und Baustoffe problemlos auf verborgene Gefahrenherde hin, untersucht werden. Mit einem solchen Gutachten lassen sich Ursachen für mögliche Wasserschäden bereits im Vorfeld erkennen und eliminieren. Vorrangig Besitzer von älteren Gebäuden sollten den Jahreszeitwechsel zum Anlass nehmen, für sein Haus ein Gutachten erstellen zu lassen, um Folgeschäden baulicher Mängel zu verhindern.
Mieter haftbar für verursachte Mietminderungen
Ruhestörender Lärm ist nicht nur für Mieter ein Ärgernis, sondern gegebenenfalls auch für den Vermieter – wenn der Mieter ihn dafür haftbar macht. Mieter die dauerhaft durch andere Mieter gestört werden, können ihre Miete entsprechend kürzen. Wie inzwischen das Amtsgericht Bremen entschieden hat, können Vermieter sich diesen Verlust allerdings vom Verursacher ersetzen lassen. Im vorliegenden Fall wurden Bewohner durch massiv, ruhestörenden Lärm wie Geschrei, Randale und laute Musik gestört. Die betroffenen Mieter kürzten ihre Miete deshalb um 20 Prozent. Daraufhin verklagte der Vermieter den Lärm-verursachenden Mieter auf die Höhe der erlittenen Verluste. Die Klage war erfolgreich. Als Argument gab das Gericht an, dass Mieter mit der Unterzeichnung des Mietvertrages sich dazu verpflichten, den Hausfrieden nicht zu verletzen. Geschieht dies doch ist der dabei entstandene Schaden vom Verursacher zu ersetzen.
Förderung: Noch in diesem Jahr sanieren
Bis zum 31.12. dieses Jahres läuft das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). In dessen Rahmen gibt es für die Sanierung und zukünftige Nutzung bestimmter Heizungstechniken zusätzliche finanzielle Förderungen. Dadurch lohnen sich in diesem Jahr Investitionen in die energietechnische Sanierung von Immobilien besonders. Bisher sind nach Angabe des Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. mehr als 75 Prozent aller Heizungsanlagen nicht effizient genug. Jetzt zu sanieren bedeutet nicht nur, dass man noch von umfangreichen Förderprogrammen profitieren kann, auch die Energieeinsparung von bis zu 40 Prozent macht sich im Geldbeutel bemerkbar, unabhängig davon, ob die Immobilie selbst bewohnt wird oder nicht. Wie eine aktuelle Studie des „Marktmonitor Immobilien 2011“ zeigt, gehen schon fast die Hälfte aller Immobilienmakler davon aus, dass sich ein hoher energetischer Sanierungsbedarf sehr schlecht auf die Vermarktungschansen des Gebäudes und damit auf seinen Wert und seinen eventuellen Verkaufspreis auswirkt. Deshalb sollten vor allem Besitzer, die den Verkauf ihrer Immobilie planen, vorab einen Check der Heizungsanlage durchführen lassen und Schwachstellen verbessern. „In Zeiten der Euro-Schuldenkrise und erhöhter Energiepreise empfiehlt sich eine umfassende Heizungsmodernisierung als verlässliche Investition in die Zukunft“, erklärt der Geschäftsführer der VdZ, des Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V., Horst Eisenbeis. Und von der Schonung unserer Umwelt profitieren Alle.
Schönheitsreparaturen auch in Eigenleistung möglich
Klauseln in Gewerbemietverträgen, die Mieter dazu verpflichten „Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen“ zu lassen, sind unwirksam, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Dezember 2010 entschied. Mieter würden dadurch, dass sie die notwendigen Reparaturen nicht selbst vornehmen dürfen „unangemessen benachteiligt“. Das Gericht argumentierte, dass grundsätzlich der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. Wird diese Verantwortung vertraglich auf den Mieter übertragen, steht es diesem auch frei, selbst zu wählen wer diese durchführt. Auch Eigenleistungen die dem Mieter Kosten sparen, müssen ihm gestattet werden. Das Recht dürfe, nach Meinung des Gerichts, nicht davon abhängig sein, ob es sich bei der vermieteten Immobilie um privat oder gewerblich genutzte Räume handelt.