Archiv der Kategorie: Aktuelles

Wohn-Riester auch für Umbau nutzbar

Durch eine Nachbesserung der gesetzlichen Regelung, sollen Riester-Sparanlagen zukünftig etwas attraktiver für Anleger werden. So darf bei der sogenannten Wohn-Riester bisher nur Kapital entnommen werden, wenn es nachweislich für die Anschaffung oder den Bau einer Wohnimmobilie verwendet wird. Ab dem 01. Januar 2014 soll es Sparern der Eigenheimrente zudem jederzeit möglich sein, Kapital für eine schon bestehende Immobilienfinanzierung zu entnehmen, um diese ganz oder teilweise abzulösen. Außerdem darf das in Wohn-Riester-Verträgen angesparte Kapital ab dem kommenden Jahr auch für Modernisierungen verwendet werden, womit die Wohn-Riester auch für Ältere Sparer interessant werden könnte. Neu ist auch eine Deckelung der Kosten, beim Wechsel des Anbieters. Diese „Verwaltungskosten“ lagen bisher durchschnittlich in Höhe der eingezahlten Raten des ersten Sparjahres.

 

Neue Energie-Einsparverordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV) zugestimmt. Darin werden neue Minimalstandards für Neubauten festgelegt. Demnach muss der sogenannte Primärenergiebedarf für neue Wohnimmobilien, ab 2016, um 25 Prozent verringert werden. Der Primärenergiebedarf umfasst die Gesamtenergiemenge, die für einen Energieträger benötigt wird. Für Immobilienneubauten bedeutet das, dass die Effektivität der Dämmung um rund 20 Prozent verbessert werden muss. Altbauten bleiben davon unberührt. In Deutschland wird ein sehr großer Teil des gesamten privaten Energieverbrauchs für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung benötigt, weshalb die Regierung hofft, dass die neue Energie-Einsparverordung den Energieverbrauch massiv verringert. Mit der EnEV werden zudem die vor vier Jahren eingeführten Energieausweise vereinfacht, indem zukünftig eine Einteilung in Energieeffizienzklassen erfolgt. Durch eine Zusammenfassung aller Energieverbrauch-Vorschriften im Immobiliensektor, soll außerdem mehr „Akzeptanz und Transparenz“ erreicht werden. Außerdem will die Regierung, für die energetische Gebäudesanierung, zusätzlich zwei Milliarden Euro Fördergelder bereitstellen.

 

Pflichten bei der Nebenkostenabrechnung

Immobilienbesitzer, die ein Haus oder eine Wohnung vermieten, müssen stets aufpassen, wichtige Fristen nicht zu verpassen. Aktuell steht die Abrechnung der Betriebskosten an, die nach Kalenderjahren abgerechnet, an die Mieter geschickt werden müssen. Bis zum 31. Dezember, muss diese Nebenkostenabrechnung beim Mieter ankommen. Geschieht dies nicht fristgerecht, kann der Mieter eine eventuelle Nachzahlung verweigern. Außerdem sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern die Möglichkeit zu bieten, die Abrechnung zu prüfen. Dafür müssen Vermieter alle dazu gehörenden Verträge und Rechnungen auf Wunsch ihren Mietern vorlegen. Trotzt Sorgfaltspflicht ist rund jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Allerdings werden diese, aufgrund der vielen verschiedenen Abrechnungsposten und fehlender Erfahrung der Mieter, nur selten beanstandet. Trotzdem sollte, um unnötige Kosten zu vermeiden, die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte und Formen beachtet werden. So müssen Nebenkostenabrechnungen grundsätzlich schriftlich erfolgen, den Abrechnungszeitraum (von maximal 12 Monaten) und den Verteilerschlüssel nennen, eine Aufstellung aller Kosten beinhalten und übersichtlich gestaltet sein. Die der Rechnung zugrunde liegenden Belege und Verträge sind dem Mieter, auf Verlangen, zeitnah nachzureichen.

 

Die eigene Immobilie jetzt verkaufen?

Bei den aktuell steigenden Preisen für Immobilien, überlegen viele Besitzer, ob das ein guter Zeitpunkt wäre, seine Immobilie zu Geld zu machen. An erster Stelle steht dabei die Frage, wie viel ein Haus oder eine Wohnung überhaupt Wert ist und zu welchem Preis sie verkauft werden könnte. Um nicht enttäuscht zu werden, oder im nachhinein feststellen zu müssen, dass man unter Wert verkauft hat, sollte man sich vorab eine unabhängige Schätzung erstellen lassen. Entscheidend für den Wert einer Immobilie sind beispielsweise die Größe, das Alter, die Bauweise, der eventuelle Renovierungsbedarf und natürlich ihre Lage. Besonders der Standort hat großen Einfluss auf die Attraktivität einer Immobilie, egal ob es sich um eine Wohnung, ein Haus, oder eine Gewerbeimmobilie handelt. Aber auch Details, wie der Baustil und der Wohnkomfort, spielen dabei eine größer werdende Rolle. Einen ersten, ungefähren Wert kann man sich übrigens kostenlos, durch eine Versicherung errechnen lassen. Versicherer geben sich große Mühe, möglichst genaue Werte zu ermitteln, wenn beispielsweise der Antrag für eine Feuerversicherung vorliegt. Rechnet man dazu noch die Grundstückspreise, abhängig von der Lage und abzüglich eventueller Sanierungs- oder Renovierungskosten, erhält man eine ungefähre Vorstellung, vom Verkaufswert der Immobilien.

 

Viele Städter wollen auf`s Land

Aufgrund von Geburtenrückgang und dem Wegfall von Arbeitsplätzen in den ländlichen Gebieten Deutschlands, bleiben dort immer mehr Häuser und Wohnungen leer. Trotzdem können sich rund die Hälfte aller Stadtbewohner vorstellen, auch auf dem Land zu leben. Das ergab eine Umfrage des Forsa-Instituts, die im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, dem AGDW, durchgeführt wurde. Am häufigsten sind es jüngere Menschen, unter 30 Jahren, die gern der Hektik der Großstadt entfliehen würden. Vor allem die Nähe zur Natur, weniger Lärm und saubere Luft, sind Beweggründe für den Wunsch, auf dem Land zu leben. Wegen der dort fehlenden Infrastruktur, besonders der schlechten Arbeitsmarktsituation, sehen sie dafür aber aktuell keine Möglichkeit. Der Präsident des AGDW, Philipp zu Guttenberg, hält die Attraktivität des Landes für ausbaufähig. Er fordert, den ländlichen Raum so zu fördern, dass er „zu einem realen Anziehungspunkt für Städter wird“. Bereits jetzt sei der ländliche Raum das „Rückrat der urbanen Gesellschaft“. So biete allein die Holz- und Forstwirtschaft rund 1,2 Millionen Arbeitsplätze und erwirtschaftet einen Umsatz von 170 Milliarden Euro pro Jahr.