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Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft

 

Jedes Jahr bekommen Mieter die Betriebskostenabrechnungen für ihre Wohnung. Die meisten legen diese ungelesen zur Seite, so lange nicht allzu hohe Nachzahlungen anstehen. Doch das ist nicht empfehlenswert. Der Deutsche Mieterbund hat in einer Untersuchung festgestellt, dass fast jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist. Häufig werden zum Beispiel Verwaltungs- und Reparaturleistungen in Rechnung gestellt, für die der Mieter überhaupt nicht aufkommen müsste. Auch die der Rechnung zugrunde liegenden Basisdaten, wie Größe der Wohnung oder die Anzahl der darin lebenden Personen, werden oft falsch angegeben und vom Mieter, der das Schreiben nur überfliegt, leicht übersehen. Zwei bis drei Wochen haben Mieter Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls zu reklamieren. Das sollte im Hinblick auf die hohe Fehlerquote auch nicht versäumt werden.

 

Energiesparhaus oder besser Sparen bei Energie und Haus?

Die Klimaziele der Bundesregierung sind vorgegeben durch eine EU-Richtlinie, die den Ausstoß von Kohlendioxid in Zukunft deutlich senken soll. Speziell im Bereich des Hausbaus sollen neue Standards und Technologien genutzt werden, um zum einen neue Häuser energieeffizient zu bauen und zum anderen Altbauten auf eine gute energetische Qualität zu bekommen. In keiner Norm ist der Begriff Energiesparhaus exakt beschrieben. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2009, die derzeit noch aktuell ist, setzt mit einem Referenzgebäude den Standard. Wer jedoch Förderungen des Bundes in Anspruch nehmen möchte, der muss deutlich besser bauen als es standardmäßig gefordert ist. Die größte Förderbank auf dem Gebiet der Gebäudesanierung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit zahlreichen Programmen unterstützt die Bank Hausbesitzer bei der Sanierung ihrer Gebäude. Es würde den Rahmen dieses Textes sprengen die Förderprogramme aufzuzählen, jedoch lohnt sich eine Beratung in jedem Fall. Die KfW-Bank gibt beispielsweise schon Darlehen mit einem Zinssatz von unter 1,5 Prozent aus.

Der Blick in die Zukunft lohnt sich, wenn man mit dem Gedanken spielt, sein Haus zu sanieren. Die fossilen Energien gehen zu neige und die Energiepreise steigen jährlich immens an. Nimmt man nur die letzten zehn Jahre und betrachtet die Steigerung des Ölpreises, so kommt man auf einen jährlichen Anstieg von neun Prozent. Nimmt man diese neun Prozent für die nächsten zehn Jahre an, so ergibt sich ein Preis für 100 Liter Rohöl von über 180,- Euro. Anfang Januar lag der Preis noch bei knapp unter 80,- Euro.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten das eigene Haus auf Vordermann, und somit zukunftsfähig zu machen. Die Verbindung mit erneuerbaren Energien spielt dabei eine wesentliche Rolle. Es gibt bereits Neubauten, die darauf setzen mehr Energie zu erzeugen als diese selbst verbrauchen. Die sogenannten Plusenergiehäuser bestehen aus einer kompakten Bauweise, um das Verhältnis von Außenfläche zum Volumen optimal zu gestalten. Weiterhin wird auf die Lüftungswärmeverluste durch eine optimierte Lüftung geachtet, sowie auf die Reduzierung von Transmissionswärmeverlusten.

Die Wirtschaftlichkeit beim Bau oder bei der Sanierung eines Hauses muss jedoch immer beachtet werden. Auf lange Sicht kann sich ein aktuell noch unwirtschaftliches Objekt als lukrativ heraus stellen.

 

Mieter trägt Anwaltskosten

Bei Streit um eine Wohnungskündigung der außergerichtlich geklärt wird, muss der Mieter, auch wenn er im Recht ist, die Anwaltskosten selbst tragen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Im dort vorliegenden Fall wurde einem Mieter wegen „Eigenbedarfs“ gekündigt, ohne Angabe des Kündigungsgrundes. Ein vom Mieter beauftragter Anwalt wies den Vermieter schriftlich daraufhin und stellte dies seinem Auftraggeber in Rechnung. Es liegt laut BGH im Interesse des Mieters zu prüfen, ob eine erhaltene Kündigung rechtswirksam ist. Die Kosten für diese Prüfung müsse er jedoch selbst tragen. Sinnvoller ist es, einer solchen Kündigung durch ein einfaches Schreiben zu widersprechen. Dann liegt es am Vermieter die Rechtmäßigkeit der Kündigung nachzuweisen, da das Mietverhältnis sonst bestehen bleibt.

 

Deutschlands schönste Effizienzhäuser 2010 gewählt

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat aus insgesamt 240 Effizienzhäusern die schönsten herausgesucht und mit Preisen im Gesamtwert von 12.000 Euro gekrönt. Aus den 240 Häusern wurden jeweils zehn pro Region herausgesucht. 40 Häuser standen somit aus Nord, Ost, Süd und West zur Auswahl. Die Abstimmung wurde per Internet-Voting durchgeführt, an der 2000 Menschen teilnahmen.

Am Ende konnten sich Hausbesitzer aus Hamburg, Berlin, Ellwangen und Ahlen freuen. Ihre Häuser verbinden die Energiequellen aus Holz, Erde und Sonne und sparen somit fossile Energieträger ein. Die Gewinner machen deutlich, dass es nicht nur mit Neubauten möglich ist, ein Haus energieeffizient zu nutzen. Zwei der Häuser die gewonnen haben, sind Altbauten. Neben der energetischen Qualität der Häuser wurden zudem die Architektur und der Einsatz erneuerbarer Energien bewertet. Hierbei zeigt sich, dass viele Hausbesitzer mittlerweile auf Solarthermie setzen. So setzt der Gewinner aus Ellwangen für sein unter Denkmalschutz gestelltes Haus auf eine Solarthermie-Anlage verbunden mit einem modernen Brennwertkessel und einer Dämmung.

Auf der Internetseite zukunft-haus.info der dena können die Bilder der preisgekrönten Häuser angesehen werden. Ein Blick lohnt sich allemal und zeigt, was man alles mit einem Haus unter Einsatz modernster Technik machen kann.

 

Vermieter: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug

Wie der Vorsitzende des Immobilienverbandes Deutschland Ralph Pass in einem Interview erläuterte, hat ein Vermieter das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen, sobald der Mieter mit den Mietzahlungen in einer Höhe in Verzug ist, die mehr als eine Monatsmiete ausmacht. Konnte ein Mieter also seine Mietzahlung nicht in voller Höhe leisten und zahlt im darauffolgenden Monat nicht pünktlich, kann er vom Vermieter fristlos gekündigt werden. Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter mindestens einmal abzumahnen. Auch wenn der Mieter nicht die volle vereinbarte Mietsumme zahlt, und die aufgelaufenen Außenstände die Höhe von zwei Monatsmieten erreicht hat, kann der Mietvertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist in dem Fall nicht erforderlich. Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, muss die Miete immer bis zum dritten Werktag des Monats bezahlt wurden sein.