Die steigenden Mieten in den meisten deutschen Großstädten, erhöht stark das Armutsrisiko, besonders für Familien mit Kindern. „Armut muss in Deutschland stärker regional erfasst und bekämpft werden“, erklärte Jörg Dräger, der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung. Wie die Bertelsmann Stiftung ermittelte, haben Familien, die nur über 60 Prozent, oder weniger, des ortsüblichen Einkommens verfügen, durch die inzwischen überall stattgefundenen Mieterhöhungen, weniger Geld zur Verfügung, als eine Familie, die Hartz-IV erhält. In 60 von 100 untersuchten Großstädten, liegt das nach der Mietzahlung verbleibende Einkommen, für betroffene Familien mit zwei Kindern, bei rund 660 Euro. Das sind durchschnittlich 43 Prozent weniger, als eine gleichgroße Familie mit Hartz-IV zum leben hat. Nur in wenigen Gegenden, wie beispielsweise um Heilbronn, ist ein gegenteiliger Effekt zu sehen. Das liegt daran, dass dort das Durchschnittseinkommen relativ hoch ist, während ausreichend vorhandene Wohnungen für einen entspannten Wohnungsmarkt sorgen. Hier liegt das Einkommen von gering verdienenden Familien, nach Abzug der Miete, rund 66 Prozent über dem Hartz-IV-Level. Deutschlandweit jedoch wächst das Armutsrisiko für zahlreiche Familien aus der unteren Mittelschicht, durch die steigenden Mieten.
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Solaranlagenbau am Eigenheim ist rückläufig
Die Förderkürzungen von Solaranlagen haben, wie erwartet, dazu geführt, dass inzwischen wesentlich weniger neue Solaranlagen auf privaten Wohnhausdächern gebaut werden, als in den letzten drei Jahren. Waren es damals noch rund 7500 Megawatt Leistung, die pro Jahr hinzukamen, sollen bis zum Ende 2013 nur Solaranlagen mit insgesamt 4000 Megawatt Leistung gebaut werden, wie Bundesumweltminister Peter Altmaier bekannt gab. „Der Ausbau der Photovoltaik war in den letzten drei Jahren völlig außer Kontrolle geraten“, rechtfertigt Altmaier die Kürzung der Förderungen. „Außer Kontrolle geraten“ bedeutete allerdings, dass eine wachsende Zahl an Hausbesitzern sich für die Ökostromanlage entschied – beziehungsweise sich, aufgrund der finanziellen Unterstützung, dafür entscheiden konnten. Noch lohnt sich aber die Investition in Sonnenenergie auch für Privatverbraucher, da die Strompreise auch in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Sind die baulichen Gegebenheiten vorhanden, kann nicht nur der Eigenbedarf mit einer Photovoltaik-Anlage gedeckt werden, auch gibt es eine für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, durch die sich die Kosten für die Anlage schnell amortisieren.
BGH kippt weitere Renovierungsklausel
Der BGH hat einen Teil der Renovierungsklausel in Mietverträgen für ungültig erklärt. Demnach müssen Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden, wenn im Mietvertrag dem Vermieter das Recht garantiert wurde, als Berechnungsgrundlage den Kostenvoranschlags „eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts“ zu verwenden. Liegt eine solche Vertragsklausel vor, müssen die betroffenen Mieter nicht renovieren und auch keine sonst üblichen Anteile der Renovierungskosten zahlen. Davon sind, nach bisherigen Schätzungen, mehrere hunderttausend Vermieter betroffen, da ein Großteil der Mietverträge inzwischen derartige Schönheitsreparaturklauseln enthalten. Darin sind in der Regel Fristenpläne verzeichnet, die Stufenweise die Renovierungspflicht nach einer bestimmten Anzahl von Mietjahren festlegt. Dadurch sollen auch Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung lebten, anteilmäßig an den Renovierungskosten beteiligt werden. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass solche Klauseln nur dann gültig bleiben, wenn sie „nachvollziehbar und verständlich“ sind, was bei einer allein dem Vermieter zustehenden Entscheidung über die Auswahl des Kostenvoranschlags, nicht der Fall ist.
CDU stoppt vorerst Mietpreisbremse
Erst vor wenigen Wochen versuchte die CDU – im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl – mit der Ansage, eine Mietpreisbremse in ihre Wahlprogramm aufzunehmen, zu punkten. Doch davon ist die Union scheinbar schon wieder abgerückt. Die Mitglieder der CDU haben, bei der Abstimmung eines diesbezüglichen Antrags der Grünen-Fraktion, die vorgeschlagene Mietpreisbremse mehrheitlich abgelehnt. Peinlich und zu recht als „Heuchelei“ beschimpft wird das Ergebnis, da die CDU eine Mietpreisbremse sogar in ihr eigenes Wahlprogramm aufgenommen hatte. Demnach wollte sich die CDU dafür einsetzen, dass die einzelnen Bundesländer die Berechtigung erhielten, in Gebieten mit einem Mangel an Wohnraum, die Mieterhöhung bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent der jeweils ortsüblichen Miete zu begrenzen. Die CDU gab nach der verlorenen Abstimmung an, das immer noch zu planen, doch sollte dies erst nach der Wahl geschehen. Renate Künast, die Fraktionschefin der Grünen kritisiert: „Das schafft nur die Merkel-Union: Im Wahlprogramm eine Mietpreisbremse fordern und im Bundestag dagegen stimmen. Die angebliche Sorge der Kanzlerin um die Mieterinnen und Mieter ist pure Heuchelei.“ Bisher können Vermieter bei einer Neuvermietung relativ frei über die Miethöhe entscheiden. Derzeit haben neben der CDU auch SPD und Grüne eine Mietpreisbremse auf ihrer Agenda. Falls die CDU doch daran festhält und das bisherige Veto lediglich dem Wunsch entsprang, bei einer Wiederwahl selbst damit Pluspunkte für Sozialarbeit zu sammeln, dann dürfte es für Vermieter keine Rolle spielen, wo sie im Herbst ihr Kreuz setzen – vorausgesetzt natürlich, sie lassen sich in ihrer Entscheidung von persönlichen, finanziellen Erwägungen leiten.
Kauf von Ferienimmobilien attraktiv
Wer nicht nur seine Altersvorsorge über eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus sichern, sondern auch seinen Urlaub lieber im eigenen Ferienwohnsitz verbringen möchte, für den ergeben sich aktuell sehr gute Möglichkeiten. Auch die oft vergleichsweise niedrigeren Immobilienpreise im Ausland, reizen verstärkt zum Kauf von Ferienhäusern. Dazu kommen die derzeit historisch niedrigen Hypothekenzinsen, die eine niedrigere Schuldenlast gewährleisten. Um keine bösen Ãœberraschungen zu erleben, müssen beim Kauf von Immobilien im Ausland allerdings einige Dinge beachtet werden. Vor allem die eigenen Bedürfnisse werden oft falsch eingeschätzt. Erfahrungsgemäß verliert der Wunsch-Ferienort oft nach ein paar Jahren seinen Reiz – vor allem wenn das Urlaubsgeld der nächsten Jahre für den Immobilienkauf mit eingeplant wurde. Ein Ausweg bietet die Vermietung der Ferienimmobilie, weshalb vorab geklärt sein muss, wie beliebt der Urlaubsort bei anderen Touristen ist. Auch die Lage und die Infrastruktur spielen für die Vermietbarkeit eine große Rolle. Neben dem Kaufpreis können noch höhere Unterhaltungskosten anfallen, beispielsweise für Gartenarbeiten oder, falls vorhanden, die Pflege des Pools. Bei naturgemäß wechselnden Bewohnern ist von diesen kein Anteil an den Instandhaltungsarbeiten zu erwarten. Nicht zuletzt sollte man sich vor der Kaufentscheidung genau über die Gesetze und Sitten des Landes informieren, um später nicht in unerwartete Schwierigkeiten zu geraten.