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Sinkende Preise für gebrauchte Immobilien

Trotz der wachsenden Nachfrage, nach Kaufimmobilien, werden gebrauchte Eigenheime aktuell günstiger, wie eine repräsentative Studie durch das Immobilienportal „immowelt“ zeigt. Demnach sinken die Preise für gebrauchte Eigentumswohnungen und Häuser, obwohl sie parallel für Neubauten steigen. Durchschnittlich um 100.000 Euro, sind gebrauchte Eigenheime billiger. Während seit 2003 die Preise für Neubauten um rund 30 Prozent stiegen, verringerten sich die Forderungen für gebrauchte Häuser, im gleichen Zeitraum, um 172.000 Euro. Die vorliegenden Zahlen ergaben sich durch eine Befragung von über 1000 Personen, durch das Marktforschungsinstituts ‚Innofact‘. Die gestiegenen Preise für neu gebaute Eigenheime, lassen sich leicht durch die höhere Nachfrage erklären. So werden Immobilien, nach der Finanzkrise verstärkt als sichere Anlage wahrgenommen. Ãœber die Ursache der gegensätzlich scheinenden Preisentwicklung lässt sich dagegen nur spekulieren. Vermutet wird, dass die sinkenden Preise für gebrauchte Immobilien daran liegen, dass die Kosten für nötige Sanierungen höher sind, als noch vor zehn Jahren, die sich viele Erben nicht mehr leisten können.

 

Was wünschen sich die Mieter von heute?

Nicht jeder Mieter leidet unter den steigenden Mietpreisen. Mit 29 Prozent, sind für fast ein Drittel der Deutschen, die Kosten bei der Wahl der Wohnung zweitrangig. Bei den Besserverdienenden ist die Miethöhe jedem Zweiten vollkommen egal. Sie legen mehr Wert auf eine gute Lage der Wohnung. 65 Prozent von ihnen machen die Entscheidung für oder gegen eine angebotene Wohnung davon abhängig, in welchen Stadtteil sie liegt. Nur für 49 Prozent der Besser- oder Spitzenverdiener ist auch der Mietpreis ein entscheidender Faktor. Im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung stellen Besser- und Spitzenverdiener allerdings den kleineren Teil. Alle Bevölkerungsschichten berücksichtigend, nennen 71 Prozent den Preis als entscheidendes Kriterium für die Wohnungswahl. Wenn sie die Wahl haben, legen Mieter viel Wert auf Details. Befragt nach den verschiedenen Auswahlkriterien sind ihnen, nach Lage und Mietpreis, noch ein Balkon, (43 Prozent), die Nebenkosten (41 Prozent) und die Einrichtung des Bades (32 Prozent) wichtig. Das ermittelte das Immobilienportal immowelt.de, in einer repräsentativen Studie.

 

Mieterhöhungen erhöhen das Armutsrisiko

Die steigenden Mieten in den meisten deutschen Großstädten, erhöht stark das Armutsrisiko, besonders für Familien mit Kindern. „Armut muss in Deutschland stärker regional erfasst und bekämpft werden“, erklärte Jörg Dräger, der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung. Wie die Bertelsmann Stiftung ermittelte, haben Familien, die nur über 60 Prozent, oder weniger, des ortsüblichen Einkommens verfügen, durch die inzwischen überall stattgefundenen Mieterhöhungen, weniger Geld zur Verfügung, als eine Familie, die Hartz-IV erhält. In 60 von 100 untersuchten Großstädten, liegt das nach der Mietzahlung verbleibende Einkommen, für betroffene Familien mit zwei Kindern, bei rund 660 Euro. Das sind durchschnittlich 43 Prozent weniger, als eine gleichgroße Familie mit Hartz-IV zum leben hat. Nur in wenigen Gegenden, wie beispielsweise um Heilbronn, ist ein gegenteiliger Effekt zu sehen. Das liegt daran, dass dort das Durchschnittseinkommen relativ hoch ist, während ausreichend vorhandene Wohnungen für einen entspannten Wohnungsmarkt sorgen. Hier liegt das Einkommen von gering verdienenden Familien, nach Abzug der Miete, rund 66 Prozent über dem Hartz-IV-Level. Deutschlandweit jedoch wächst das Armutsrisiko für zahlreiche Familien aus der unteren Mittelschicht, durch die steigenden Mieten.

 

Solaranlagenbau am Eigenheim ist rückläufig

Die Förderkürzungen von Solaranlagen haben, wie erwartet, dazu geführt, dass inzwischen wesentlich weniger neue Solaranlagen auf privaten Wohnhausdächern gebaut werden, als in den letzten drei Jahren. Waren es damals noch rund 7500 Megawatt Leistung, die pro Jahr hinzukamen, sollen bis zum Ende 2013 nur Solaranlagen mit insgesamt 4000 Megawatt Leistung gebaut werden, wie Bundesumweltminister Peter Altmaier bekannt gab. „Der Ausbau der Photovoltaik war in den letzten drei Jahren völlig außer Kontrolle geraten“, rechtfertigt Altmaier die Kürzung der Förderungen. „Außer Kontrolle geraten“ bedeutete allerdings, dass eine wachsende Zahl an Hausbesitzern sich für die Ökostromanlage entschied – beziehungsweise sich, aufgrund der finanziellen Unterstützung, dafür entscheiden konnten. Noch lohnt sich aber die Investition in Sonnenenergie auch für Privatverbraucher, da die Strompreise auch in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Sind die baulichen Gegebenheiten vorhanden, kann nicht nur der Eigenbedarf mit einer Photovoltaik-Anlage gedeckt werden, auch gibt es eine für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, durch die sich die Kosten für die Anlage schnell amortisieren.

 

BGH kippt weitere Renovierungsklausel

Der BGH hat einen Teil der Renovierungsklausel in Mietverträgen für ungültig erklärt. Demnach müssen Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden, wenn im Mietvertrag dem Vermieter das Recht garantiert wurde, als Berechnungsgrundlage den Kostenvoranschlags „eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts“ zu verwenden. Liegt eine solche Vertragsklausel vor, müssen die betroffenen Mieter nicht renovieren und auch keine sonst üblichen Anteile der Renovierungskosten zahlen. Davon sind, nach bisherigen Schätzungen, mehrere hunderttausend Vermieter betroffen, da ein Großteil der Mietverträge inzwischen derartige Schönheitsreparaturklauseln enthalten. Darin sind in der Regel Fristenpläne verzeichnet, die Stufenweise die Renovierungspflicht nach einer bestimmten Anzahl von Mietjahren festlegt. Dadurch sollen auch Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung lebten, anteilmäßig an den Renovierungskosten beteiligt werden. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass solche Klauseln nur dann gültig bleiben, wenn sie „nachvollziehbar und verständlich“ sind, was bei einer allein dem Vermieter zustehenden Entscheidung über die Auswahl des Kostenvoranschlags, nicht der Fall ist.