Vermieter dürfen nicht prinzipiell die Installation einer Satellitenschüssel verbieten. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVG). Es gab der Klage eines Ehepaars statt, dass gegen das Verbot mit der Begründung vorging, dass dadurch ihr Informationsrecht verletzt werde. Das Bundesverfassungsgericht urteilte zwar nicht gegen den Vermieter, doch es entschied, dass der Fall vom zuständigen Amtsgericht, im Hinblick auf das Informationsrecht, erneut geprüft werden muss. Das Amts- und Landesgericht München hatte ursprünglich der Vermieterin zugestimmt, die von ihren Mietern gefordert hatte, eine nicht genehmigte Parabolantenne wieder zu beseitigen. Laut Gesetz haben Vermieter bisher dazu das Recht, um eine Verunstaltung ihrer Immobilie durch einen „Schüsselwald“ zu verbieten, wenn als Alternative ein Kabelanschluss vorhanden ist. Das betroffene Ehepaar stammt ursprünglich aus Turkmenistan und kann nur über eine Satellitenschüssel ein turkmenisches TV-Programm empfangen. In diesem Fall, so das BVG, widerspricht das Verbot dem „besonderen Informationsinteresse [der] dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Staatsbürger“. Unabhängig von den Umständen dieses Falles, müssen Gerichte zukünftig mehr auf „fallbezogene“ Details achten und entsprechend abwägen.
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Immobilienaktien melden sich zurück
Nach der Immobilienkrise haben sich deutsche Immobilienaktien erholt und gewinnen immer mehr an Attraktivität für Anleger. Im vergangenen Jahr stieg der Wert deutscher Immobilienaktien um 32 Prozent. Allerdings sind es bisher hauptsächlich Großanleger, die davon profitieren. Privatanleger scheuten bisher Immobilienpapiere und beginnen erst langsam, sich überhaupt wieder mit Immobilienaktien zu beschäftigen. Wie gehabt sind sie keine Selbstläufer und nicht risikolos und haben eine hohe Schwankungsbreite, so dass darauf geachtet werden muss, die Investition breit zu streuen. Durch die oft sehr hohen Ausschüttungen der erfolgreichen Fonds lohnt es sich allerdings, sich wieder verstärkt in diesem Segment zu engagieren. Da für erfolgreiche Anlagen, gerade im Bereich Immobilien, ein großes Fachwissen nötig ist, ist für Kleinanleger die Investition in Immobilienfonds, vorzugsweise mit internationalem Objekten, sicherer. Diese generieren im Schnitt zwischen 16 und 25 Prozent Rendite und werden von erfahrenen Experten zusammen gestellt.
Welche Versicherung für den Eigenheimbesitzer?
Für Besitzer eines Eigenheims gibt es viel zu beachten. Besonders teuer kann es werden, wenn nicht rechtzeitig mit dem richtigen Versicherungsschutz vorgesorgt wurde. Gerade jetzt, bevor die von Frühjahr bis Herbst anstehenden Regenfälle und Gewitter kommen, sollten Hausbesitzer prüfen, ob ihr Heim ausreichend und vor allem richtig, versichert ist. Das Angebot der Versicherungen ist sehr umfangreich. So ziemlich jeder Schaden lässt sich versichern. Theoretisch. Wenn man nach der Bezahlung der Versicherungsbeiträge noch genug Geld zum Leben übrig haben will, muss abgewogen werden, welche Versicherung wirklich wichtig und welche Luxus oder ganz unnötig ist. Aufpassen sollte man dabei, dass man Schäden nicht über verschiedene Versicherungen doppelt versichert – und doppelt bezahlt. Die teuersten Schäden, wie beispielsweise durch Feuer, Rohrbruch oder Sturm, werden bereits mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dies ist für Immobilienbesitzer wohl die wichtigste Versicherung, auf die man unter keinen Umständen verzichten darf. Schäden dieser Art können in die Millionen gehen. Mit der Hausratversicherung wird dagegen nur das bewegliche Inventar versichert. Hierbei können notfalls Abstriche gemacht werden. Als Faustregel gilt jedoch, dass für alle in der Hausratversicherung mitversicherten Gegenstände der Wiederbeschaffungswert für die Berechnung der Versicherungssumme zugrunde gelegt wird. Unnötig ist in der Regel eine zusätzliche Glasversicherung, da die tatsächliche Gefahr eines Glasschadens wesentlich geringer ist, als von Hausbesitzern befürchtet. Außerdem zeigen die Statistiken, dass Glasbruch in vielen Fällen durch Besucher verursacht wird, so dass ohnehin meist deren Haftpflichtversicherung greift.
Unerwartete Kostensteigerung: Baumängel eher Regel als Ausnahme
Immobilienkredite sind aktuell so günstig, wie seit langem nicht. Das nutzen immer mehr Menschen, um sich ihren Traum vom eigenen Haus zu erfüllen. Allerdings ist die richtige Finanzierung erst der Anfang. 19 Prozent aller Bauherren haben mit unerwarteten Ãœberziehungen der kalkulierten Baukosten zu kämpfen. Wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) in einer aktuell ausgewerteten Umfrage ermittelt, nutzen viele Bauunternehmen das fehlende Fachwissen der Bauherren aus, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Bei rund zwei Drittel aller 2012 gebauten Eigenheime, kam es zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Baubeschreibung. „Wer als Verbraucher und Laie das erste Mal baut, befindet sich in der Regel nicht auf Augenhöhe mit den Profis auf der anderen Seite – und das nutzen Bauunternehmer und Bauträger immer wieder aus“, erklärt der BSB-Geschäftsführer, Rainer Huhle. Schon die Vertragsvereinbarung wird oftmals so schwammig gehalten, dass die Auftraggeber nur schwer gegen Verzögerungen, oder eine minderwertige Ausführung der Arbeiten, vorgehen können. „Nicht selten beschreiben die Hausanbieter Art und Ausführung der geschuldeten Leistungen regelrecht gummiartig. Das ist Masche“, kritisiert Huhle. Bei der BSB-Umfrage kam heraus, dass 55 Prozent aller Bauherren gravierende Baumängeln hinnehmen, oder korrigieren lassen mussten. Nur die Hälfte der Mängel wurden, nach Angaben der Betroffenen, vollständig beseitigt. Mit Schwierigkeiten muss ein Bauherr natürlich rechnen, doch lassen sich viele Probleme im Voraus durch einen sicheren Vertrag verhindern. Deshalb lohnt es sich, den ausgehandelten Vertrag vor der Unterzeichnung von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Das ist zwar nicht kostenlos, aber im Fall größerer Baumängel zahlt sich die im Vergleich geringe Anwaltsgebühr locker wieder aus.
Wohneigentum kann sich richtig rechnen
Immer mehr Sparer denken darüber nach, ihr Erspartes in Immobilien, vorzugsweise in die eigenen vier Wände anzulegen. Eine Untersuchung der Deutschen Bundesbank hat gezeigt, dass dies eine sehr kluge, empfehlenswerte Strategie ist. Sie startete eine Umfrage über das Vermögen, eventuelle Schulden und finanzielle Defizite unter den Bundesbürgern. Diese zeigte, dass „Hauseigentümer typischerweise deutlich reicher [sind], als Haushalte ohne Wohneigentum“. Eigentümer schuldenfreier Immobilien besitzen durchschnittlich ein Nettovermögen von 457.820 Euro – Mieter ohne Immobilienbesitz nur 47.750 Euro. Am stärksten wirkt sich dabei der Besitz einer selbstgenutzten Immobilie aus. Hier konnte ein Zusammenhang zwischen Eigenheim und einem Nettovermögen von circa 205.800 Euro ermittelt werden. In Deutschland liegt die Zahl der Eigentümer von Wohnimmobilien bei 44,2 Prozent. Das ist erheblich weniger, als in vielen anderen mitteleuropäischen Ländern. So wohnen in Frankreich fast 58 Prozent der Menschen in den eigenen vier Wänden. In Italien sind es 69 und in Spanien sogar 83 Prozent. Es gibt also durchaus Potential und die Finanzkrise der vergangenen Jahre beweist, dass keine Geldanlage so sicher ist, wie eine Immobilie.