Eigentlich lebt die Aigner Immobilien GmbH vom Kauf und Verkauf von Immobilien. Kundenberatung und Betreuung scheint jedoch dafür ein wichtiges Kriterium zu sein. Und so kommt es, dass sie eigens für Eigentümer, die planen ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen, einen Vortrag organisiert hat, um auf die dabei notwendigen Einzelheiten und Fehlerquellen hinzuweisen. Am 17. Oktober, im Rahmen der Messe Eigentum & Wohnen, werden hier wichtige Tipps gegeben und Fragen beantwortet, die vor dem Verkauf einer Immobilie geklärt werden sollten. Hierfür steht der Diplom-Immobilienökonom Patrick Schönleiter der Aigner Immobilien GmbH als Ansprechpartner und Ratgeber zur Verfügung. Fragen um die es dabei geht sind zum Beispiel, wie der aktuelle Marktpreis eines Hauses oder einer Wohnung vorab ermittelt werden können, oder was alles in einem Expose stehen sollte. Patrick Schönleiter warnt: „Viele Verkäufer wollen keine Makler. Damit das Geschäft keine negative Erfahrung wird, müssen einige Dinge beachtet werden. Für viele ist das eigene Haus, das Grundstück oder die Wohnung der wertvollste Besitz. Beim Verkauf geht es um viel Geld – Fehler sollte man sich hier auf keinen Fall leisten“.
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ImmobilienScout24 kooperiert
Das bekannte Internetportal ImmobilienScout24 hat wie jetzt bekannt wurde, am vergangenen Mittwoch einen Kooperationsvertrag mit dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) unterzeichnet. Das Ziel der Partnerschaft ist es, ein besseres Zusammenwirken von Theorie und Praxis zu erzielen. Gemeinsam wollen die beiden Organisationen Seminare gestalten und durchführen, und bei der Ausbildung von EBZ Business School Studenten zukünftig gemeinsam agieren, um vor allem den Studenten zeitgleich mehr praktisches Wissen nahe bringen zu können. Auch gemeinsame Vertriebs- und Werbemaßnahmen sind bereits in der Planung. Ronald Bosch, Leiter Vertrieb Wohnungswirtschaft bei ImmobilienScout24. freut sich über die anstehende Kooperation: „Das EBZ zählt zu den Top-Bildungsadressen der Immobilienwirtschaft und hat im Bereich der wohnungswirtschaftlichen Ausbildung ein echtes Alleinstellungsmerkmal. Wir werden diese wertvolle Expertise nutzen und so das Weiterbildungsangebot für unsere Kunden noch informativer gestalten“. Auch Tobias Innig, der von Seiten der EBZ die Zusammenarbeit betreuen wird ist überzeugt, das der Synergieeffekt für beide Seiten hochinteressant ist, und wertvolle Impulse für Lehre und Forschung liefern wird.
Keine Mietminderung bei Gebäudesanierung
Die meiste Energie wird in Deutschland, anders als allgemein angenommen, im Haushalt benötigt. Gerade beim Heizen werden Unmengen an Energie durch schlecht gedämmte Gebäude verschwendet. Bislang war es Mietern eines Hauses rechtlich erlaubt, bei einer Sanierung des Gebäudes eine Mietminderung zu veranlassen. Dies schreckte jedoch viele Vermieter bei der Planung einer Gebäudesanierung ab. Zwar konnten die Sanierungskosten bislang auf die Mieter umgelegt werden, jedoch entschieden sich viele Hausbesitzer gegen eine Verbesserung des Gebäudes.
Dieses soll nun geändert werden. Die schwarz-gelbe Regierung will es den Hausbesitzern erleichtern, eine Sanierung des Gebäudes durchzuführen, indem die Mietminderungsklausel im Falle einer Gebäudesanierung gekippt wird. Ein auf dem ersten Blick intelligenter Schritt, um die Klima- und Energieziele der Bundesrepublik zu erreichen. Dem Ausbau der erneuerbaren Energien stehen vor allem effizientere Technicken gegenüber, die langfristig dazu führen sollen, dass weniger Energie benötigt wird. Schaut man jedoch etwas genauer hin, dann hat diese Änderung einen Haken. Die Mietminderung soll generell bei der Sanierung eines Gebäudes ausgesetzt werden. Unabhängig davon, ob es danach zu einer Energieeinsparung kommt oder nicht.
Hier muss die Bundesregierung noch einmal nachbessern, denn was bringt es einem Mieter, wenn er mehr Miete zahlen soll, weil das Haus saniert wurde, er aber keinerlei Einsparungen erreicht? Hier muss die Auflage eingebracht werden, dass eine Mietminderung nur dann nicht erfolgen kann, wenn der Mieter am Ende der Sanierung einen Nutzen davon hat.
Auch auf denkmalgeschützten Gebäude kann eine Solaranlage auf dem Dach errichtet werden
Wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: 16 K 26.10) zeigt, ist es durchaus möglich auf einem Haus eine Solaranlage zu errichten, dass unter Denkmalschutz steht. Die zwei Kläger dürfen nun eine thermische Anlage zur Brauchwassererwärmung errichten. Zugleich haben die Richter die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erlaubt. Die Denkmalbehörde hatte mit der Begründung abgelehnt, die neue Anlage auf dem Dach würde über Jahre hinweg, das Fassadenbild deutlich verändern. Doch die Richter argumentierten anders. Sie waren der Meinung, dass man ebenfalls an die Stärkung der erneuerbaren Energien denken sollte. Außerdem komme es bei der Anlage auf die Ausgestaltung der Dächer und der Solaranlage an. „Den Zeugniswert der Dachlandschaft“, der zum besonderen denkmalrechtlichen Schutz geführt hat, wird in keiner Weise beeinträchtigt, da sich die Anlage auf der Gartenseite des Gebäudes befindet und daher schlecht gesehen wird, sagte das Gericht bei der Urteilsvergabe. Die angrenzenden Gebäude sind zwischenzeitlich ebenso verändert worden, welches das Bild bereits geändert hat. Und der im Grundgesetz verankerte Umweltschutz führe dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung eher hinzunehmen seien. Schade ist dieses Urteil für Städte in denen denkmalgeschützte Gebäudestraßen das Stadtbild stark anheben.
Heizstrahler sind teuer und nicht umweltfreundlich
Der TÜV-Rheinland klärt auf, was Heizstrahler verbrauchen und Kosten verursachen. Ein Heizstrahler bringe bis zu 14 Kilowatt Leistung, womit es möglich wäre eine Wohnfläche von 100 bis 150 Quadratmetern zu beheizen. Daher sind die Betriebskosten auch enorm und eine Betriebsstunde kostet im Schnitt 1,80 bis 2,50 Euro. Die Leistung des Heizstrahlers zu drosseln bringe nichts: Die Geräte funktionieren dem TÜV zufolge nur richtig, wenn sie voll aufgedreht werden.
Heizpilze können entweder mit Strom oder flüssigen Propangas betrieben werden. Da bei gasbetriebenen Modellen der CO2-Ausstoß sehr erheblich ist, ist es ratsam, den Strahlern genügend Zugluft zu bieten und sie nicht unter Markisen oder Dächern aufzustellen. „Besonders wichtig ist, sich strikt an die Bedienungsanleitung zu halten“, empfehlen die Experten. Empfohlene Sicherheitsabstände zu verschiedenen Gegenständen sollten zwingend eingehalten werden um Verbrennungs- und Ãœberhitzungsgefahren zu vermeiden. Um die Standsicherheit zu gewährleisten ist es erforderlich einen ebenen Boden für die Aufstellung zu wählen.
Beim Anbringen und Aufstellen ist auch die Richtung der Strahlung zu beachten: Während Gas-Heizstrahler rundum Wärme abstrahlen, sind die elektrischen Wärmespender mit Reflektoren ausgestattet, die nur in eine Richtung Wärme abgeben, erläutern die Experten.