Um Mietpreiserhöhungen für Wohnungen in guter Lage nicht ins Uferlose steigen zu lassen, plant der Hamburger Senat, das bestehende Wohnraumschutzgesetz zu verschärfen. Danach dürften Wohneigentümer ihre Mietwohnungen zukünftig nicht länger als drei Monate leer stehen lassen. Bisher sind sechs Monate Leerstand die Obergrenze. Damit soll der wachsenden Wohnungsnot in Hamburg begegnet werden. Über den bereits vorliegenden Gesetzentwurf soll schon am 17. dieses Monats beraten und im Februar entschieden werden. Der Hamburger Grundeigentümerverband hat die Verkürzung der Fristen als nicht praktikabel kritisiert. Schon bei Umbaumaßnahmen müssten Hauseigentümer oft länger als drei Monate auf Handwerker warten. „Vier bis fünf Monate dauert das in der Regel. Das Austauschen von Fenstern oder die Reparatur eines Daches kann man im Winter eigentlich nicht machen“, erklärte der Verbands-Chef, Heinrich Stüve, in einem Interview gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Den Vorstoß des Senats hält er deshalb für „reinen Aktionismus“. Dagegen hält der Mietverein diesen Schritt für vielversprechend und sinnvoll. Derzeit stehen, trotz steigender Nachfrage, in Hamburg etliche Wohnimmobilien leer, da der Wohnraummangel hauptsächlich preiswerte Wohnungen betrifft. So sind aktuell etwa allein 200 städtische Immobilien, mit rund 90.000 Quadratmetern Nutzfläche ungenutzt, da sie einerseits preislich nicht zu den Gesuchen passen und andererseits auch die Stadtverwaltung Schwierigkeiten damit hat, ihre eigenen Forderungen, wie die nach einer Minimierung des Leerstandes, selbst umzusetzen.
Archiv der Kategorie: Aktuelles
Keine Jagd mehr gegen den Willen der Eigentümer
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), im Juni dieses Jahres, müssen zukünftig auch in Deutschland Waldbesitzer keine Jagden auf ihrem Land mehr dulden. Bisher bestimmte das deutsche Waldrecht, dass die Jagd auf Wald und Ackerflächen, auch gegen den Willen der Besitzer durchgeführt werden können. Dagegen hatte ein Eigentümer geklagt und in letzter Instanz vor dem EGMR Recht bekommen. Das Gericht entschied, dass bei Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen eine Zwangsmitgliedschaft bei einer Jagdgenossenschaft eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Dem entsprechend wurde jetzt eine Modifizierung des deutschen Wald- und Jagdrechts vorgenommen. „Zukünftig können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass auf den Eigentumsflächen ein befriedeter Bezirk eingerichtet wird“, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium, nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett mit. Betroffene Landbesitzer können auf Wunsch einen Antrag bei den zuständigen Landesbehörden einreichen. Erwähnt werden sollte aber auch, dass die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft Vorteile mit sich bringt. So erhalten Landbesitzer dafür eine Aufwandsentschädigung, die in der Regel für die Pflege der Flächen verwendet wird. So müssen sich beispielsweise Waldbesitzer nicht um die Freihaltung der Wege kümmern, zu der sie, da Waldflächen in Deutschland für alle frei zugänglich sein müssen, verpflichtet sind.
Energiewende ankurbeln: Mietrechtsreform beschlossen
Der Bundestag hat jetzt eine Mietrechtsreform beschlossen die helfen soll, die geplante Energiewende anzukurbeln. Für Mieter bedeutet sie jedoch rechtliche Einschränkungen. So dürfen Mieter in Zukunft nicht mehr wegen Baulärm und Schmutz die Miete mindern, wenn dieser aufgrund einer energetischen Sanierung anfällt. Dadurch soll den Vermietern der Umbau erleichtert werden. Nur wenn die Bauarbeiten länger als drei Monate anhalten, dürfen Mieter eine Kürzung der Miete verlangen. Eine weitere Maßnahme der beschlossenen Mietrechtsreform ist dagegen positiv, besonders für die wachsende Zahl einkommensschwacher Mieter. So deckelt die Gesetzesänderung den Anstieg der Mieten. Besonders in den Großstädten erhöhten sich die Mietpreise in den vergangenen Jahren um bis zu 20 Prozent. Ab 2013 sollen Mieterhöhungen nur noch bis maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren möglich sein – vorausgesetzt – die einzelnen Bundesländer schließen sich der Vorlage des Bundes an. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Die Deckelung soll verhindern, dass „Mieter in begehrten Lagen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können“, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Andrea Voßhoff. Unklar ist noch, welche Bundesländer diese Regelungen übernehmen werden.
Vorsicht bei „schlüsselfertigen“ Hausbau
Bauherren engagieren gern Bauträger, da diese den kompletten Hausbau „schlüsselfertig“ anbieten. Das soll Zeit und vor allem Stress sparen. Allerdings zeigen Umfragen, dass es bei 97 Prozent der an ein Generalunternehmen vergebenen Bauaufträge zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommt. Während die Bauunternehmen alle Leistungen aus einer Hand und eine gute Kostenübersicht versprechen, lassen sie oft wesentliche Arbeiten unerwähnt und wer erstmals baut kann meist nicht einschätzen, welche Arbeiten notwendig sind. Werden nicht alle nötigen Arbeitsschritte im Vertrag aufgeführt, muss der Bauherr draufzahlen. „Unerwartete Zusatzausgaben aufgrund unvollständiger Leistungsbeschreibungen sind üblich“, erzählt der Präsident des Verbands Privater Bauherrn, Thomas Penningh, in einem Interview mit der „Welt“. Der Kellerausbau, Gebäudeanstrich, Wasser- und Stromanschluss, all das gehört für die meisten Bauherren selbstverständlich zum Bau des Hauses dazu. Werden diese Arbeiten jedoch nicht vertraglich geregelt, müssen sie nachträglich vereinbart und natürlich auch bezahlt werden. So kann der Hausbau schnell um 30.000 bis 50.000 Euro teurer werden, als geplant. Aber nicht nur fehlende Angaben, auch das was im Vertrag steht ist nicht selten so schwammig formuliert, dass sie den Bauträgern – rechtskonform – weitere Möglichkeiten zur Preiserhöhungen bieten. So enthalten rund drei Viertel aller Verträge „Änderungsvorbehalte“, wie befristete Festpreise und „voraussichtliche“ Abgabetermine. Die Bauunternehmen rechtfertigen diese professionelle Abzocke damit, dass sie auf die günstigen Lockangebote angewiesen sind, um konkurrenzfähig zu bleiben. Für Bauherren bleibt nur, trotz aller Versprechungen der Anbieter, den Vertrag vorab von einem Fachmann prüfen zu lassen. Die geringen Kosten dafür sind gut angelegt.
Deutscher Mieterbund prophezeit Wohnungsmangel
Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbunds fehlen in Deutschland circa 250.000 Mietwohnungen. Dadurch wird vor allem bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Betroffen sind davon vorrangig junge Familien und einkommensschwache Haushalte in den größeren Städten. Das könnte sich jedoch bald ändern. Der Mieterbund-Präsident, Franz-Georg Rips befürchtet, dass in den kommenden Jahren auch Normalverdiener unter dem wachsenden Wohnungsmangel leiden und nur schwer eine passende Wohnung finden werden. Deshalb forderte er die Bundesregierung im Namen des Deutsche Mieterbund auf, den Bau von bezahlbaren Neubauwohnungen stärker zu fördern. Bereits im November demonstrierten in Berlin, Hamburg und Freiburg mehrere tausend Menschen, gegen die dort explodierenden Mietpreise, die als Folge des Wohnungsmangels zu verzeichnen sind. Rund ein Drittel ihres Einkommens zahlen Deutsche aktuell für Miete und Nebenkosten.