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Was tun bei Ablesefehler in der Heiz- und Warmwasserabrechnung

Der deutsche Mieterbund informiert:„Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch.“ Oft liegt dies schon an Ablesefehlern. Immer dann, wenn sich die Ablesefirma ankündigt, sollte man sich selbst die Arbeit machen und die Zählerstände genau notieren. Doch was tun, wenn der Techniker da ist. Oft gibt es keine Ableseprotokolle mehr in Papierform, sondern werden nur noch elektronisch aufgenommen. Hier ist es oft schwer sich einen Beleg aufzubewahren um bei der späteren Kontrolle auf Unstimmigkeiten zu stoßen. Ratsam ist es deshalb, sich die Zahlen nebst Erklärungen des Technikers aufzuschreiben, denn diese Informationen sind bei späteren Reklamationen unverzichtbar. Doch bei falschen Ablesewerten kann man sich nicht an die Ablesefirma wenden, sondern muss sich, wie auch bei allen anderen Differenzen an den Vermieter wenden. Sollte man Eigentümer einer Wohnung in einem Wohnblock sein, muss man sich hier an die zuständige Hausverwaltung wenden, um ans Ziel zu gelangen.

Doch viel zu wenig Mieter überprüfen ihre Heiz- und Warmwasserabrechnung, dadurch verschenken viele Mieter viel Geld. Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer der gemeinnützigen Berliner Gesellschaft co2online sagt: „Manche Mieter bezahlen für eine identische Dienstleistung teilweise dreimal so viel wie andere.“ Das liegt daran, weil die Kosten für die Ablesung der Messgeräte, die zur Erfassung der Heiz- und Warmwasserkosten installiert sind, als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Und manche Abrechnungsfirmen sind nicht zimperlich bei der Kalkulation ihrer Preise. Handeln können in diesem Fall aber nur die Mieter, denn den Vermietern ist dies oft egal, beziehungsweise können diese es nicht überprüfen, ob bei der Ablesung ein Fehler unterlaufen ist. Sie sehen auch keinen Handlungsbedarf, weil sie die Kosten Centgenau an die Mieter weitergeben. Nach einem Urteil des LG München, (AZ: 12 O 7987/00) ist dem Mieter ein Ablesetermin in der Regel wenigstens zehn Tage vorher persönlich oder deutlich im Hausflur angekündigt werden. Der Mieter muss den Messdienst in die Wohnung lassen. Wenn er den Termin verpasst, sollte er umgehend einen neuen mit der Ablesefirma vereinbaren. Dafür darf die Firma auch keine zusätzlichen Kosten geltend machen. Doch wichtig ist, verpasst ein Mieter allerdings drei Mal den Ablesetermin für die Heizung, muss er damit rechnen, dass der Vermieter seinen Verbrauch für die Heizkostenabrechnung schätzt. (AZ. 32 (33) C 110/04) vom Amtsgericht Brandenburg entschieden.

Besondere Vorsicht gilt bei Wohnungskündigung unter dem laufenden Jahr. Ablesekosten, die bei einem Auszug des Mieters entstehen, sind keine Betriebskosten. Denn diese Zwischenablesekosten, zu denen auch die Nutzerwechselgebühren gehören, fallen in den Risikobereich des Vermieters und deshalb muss auch der Vermieter dafür aufkommen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (AZ:VIII ZR 19/07).

 

Mieten in Deutschland wieder gestiegen

Ganze 17 Jahre hat es gedauert, bis sich die Mieten in Deutschland wieder erhöht haben. Seit 1993 gab es jedes Jahr einen Rückgang zu verzeichnen. Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) berichtete, haben sich die Mieten in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um fünf Prozent verteuert. Dies gilt jedoch nur für die Wohnungen und Häuser, die sich nicht in einer Kreisstadt befinden.

In den Großstädten hat sich laut des Berichts der FAS die Miete noch deutlicher erhöht. Berlin ist mit 14 Prozent Steigerung gegenüber 2009 Spitzenreiter, gefolgt von Düsseldorf, Köln und Bonn mit jeweils 12 Prozent. Hamburg und Frankfurt am Main liegen mit sieben Prozent ebenfalls über dem Durchschnitt. Die FAS bezieht sich in ihrem Bericht auf das Immobilien-Marktforschungsinstitut Empirica.

 

Bitumen statt Ziegel aufs Dach!

Ein nicht zu unterschätzender Faktor der hohen Kosten beim Bau eines Hauses ist die Entscheidung für ein Ziegeldach. Fast alle Deutschen Häuslebauer sehen ein Dach mit den hier üblichen Dachziegeln als nicht zu ändernde Prämisse an. Dabei gibt es längst Alternativen, die nur ein Zehntel des Preises kosten, die für ein Schindelgedecktes Dach verlangt werden. Die 1955 hier eingeführten Bitumenschindeln – ein isolierender und leicht Formbarer Kunststoff – hat sich seit Jahrzehnten in Deutschland bewährt. In Nordamerika, wo diese Art der Dachbedeckung selbstverständlich ist, sind 90 Prozent aller Häuser mit Bitumenschindeln bedeckt. In Deutschland gibt es diese mittlerweile in allen möglichen Formen und Farben, da der Kunststoff sehr flexibel ist. Besonders wer mit kleinem Budget auskommen muss tut gut daran, sich vor der Entscheidung über die Dachbedeckung über alle vorhandenen Alternativen zu informieren.

 

Die Grunderwerbsteuer wird in den Ländern deutlich angehoben

Anders als erwartet, wird die Grunderwerbsteuer in den Bundesländer deutlich angehoben. Somit wird es in Zukunft deutlich schwieriger sich ein Eigenheim zu leisten. Bis September 2006 hatte die Bundesregierung den Grunderwerbsteuersatz einheitlich mit 3,5 Prozent festgelegt. Seither dürfen aber die einzelnen Bundesländer, denen die Steuer zufließt, die Höhe individuell bestimmen. „Damals war erwartet worden, dass die Länder im Wettbewerb um Neubürger und Unternehmen die Grunderwerbsteuer senken würden„, sagt Stefan Walter, Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund. Jetzt jedoch geschieht das Gegenteil. „Es ist zu befürchten, dass fast alle übrigen Länder folgen werden, um ihre Kassenlage aufzubessern„, sagt Walter. Nachdem die Länder Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent bereits erhöht haben. Doch das ist noch nicht die Spitze. An die Spitze kommen die Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein. Diese wollen bis 2011 auf satte 5,0 Prozent anheben. Anhand dieser Zahlen lässt sich leicht errechnen, wie sich die Steuererhöhung für einen Käufer bemerklich macht. Einzig verschont bleiben wahrscheinlich Bayern und Baden-Würtenberg. Die Haushalte stehen im Gegensatz zu den anderen Bundesländern nicht so tief in den negativen Zahlen. Aber egal ob nicht alle die gleichen Prozentzahlen bei der Grunderwerbsteuer haben, es ist in den meisten Augen eine Frechheit.

 

Holzhaus – Eigentum muss nicht teuer sein

Es gibt viele Gründe, die für den Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung spricht. Besonders ein eigenes Haus bringt oft einen hohen Gewinn an Lebensqualität mit sich. Man hat weniger Ärger mit Nachbarn und muss auch selbst weniger Rücksicht auf andere nehmen. Dazu kommt, dass der immer wieder aufkommende Ärger mit Vermietern weg fällt, der oft durch Sparmaßnahmen wie fehlende rechtzeitige Reparatur von Heizungs- und Sanitäranlagen für viel Rennerei und Stress sorgt. Leider ist gerade die Finanzierung eines eigenen Hauses immer schwieriger zu bewältigen. Für viele Menschen kommen, wenn überhaupt, nur Eigentumswohnungen in Frage. Allerdings liegt das nicht selten an den falschen Vorstellungen, die so viele Deutsche mit einem Haus verbinden. Es gibt durchaus auch hier die Möglichkeit günstig ein neues Haus zu bauen, wenn man nicht den gängigen Maßstäben folgt. So bieten mehrere Bauunternehmer Holzhäuser an, die in Sicherheit und Komfort den üblichen Steinhäusern nicht nachstehen. Dabei sind Preise ab 90.000 Euro für ein Haus mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmeter keine Seltenheit. Hier lohnt es sich wie so oft, sich zuerst einmal einen Überblick über die gesamte Angebotspalette zu verschaffen bevor man sich entscheidet. Vorteilhaft ist außerdem, dass bei einem günstigeren Haus die Rückzahlung des Kredites innerhalb von 10 bis 15 Jahren erfolgt sein kann und man nicht bis zur Rente auf einen großen Teil seines Einkommens verzichten muss.