Zwar gilt, dass Mieter grundsätzlich alle der in einer Wohnung anfallenden Schönheits- und Reparaturarbeiten auf eigene Kosten durchführen müssen, doch auch hier gibt es Ausnahmen, um die Mieter und Vermieter wissen sollten. So sind beispielsweise für den Neuanstrich von Raufasertapeten die Vermieter nach aktuellem Mietrecht zuständig, falls keine gegenteilige Vereinbarung im Mietvertrag festgeschrieben wurde. In vielen Mustermietverträgen ist eine solche Klausel bereits enthalten bei der nur angekreuzt wird, ob Mieter oder Vermieter die Kosten von Schönheitsreparaturen tragen müssen. Steht jedoch im Mietvertrag, dass bestimmte Arbeiten in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden müssen, unabhängig vom Zustand der Wohnung, dann ist diese Klausel unwirksam. Durch eine solche nicht haltbare Forderung wird der Mieter komplett von der Renovierungspflicht entlastet, weshalb es auch im Interesse des Vermieters liegt, sich vor Abschluss eines Mietvertrags, über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu informieren.
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Vermietung: Keine Angst vor Mieterhöhungen
Mieterhöhungen sind für die Mieter zwar in der Regel ärgerlich, allerdings sind sie für den profitablen Unterhalt einer vermieteten Immobilie oft unerlässlich. Trotzdem verzichten viele Vermieter auf eine Erhöhung der Miete und nehmen geringere Einnahmen in Kauf, weil ihnen der Überblick über ihre Rechte als Vermieter fehlt. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, bereits im Mietvertrag eine Staffelmiete zu vereinbaren, durch die der Inflationsbedingte Einkommensverlust vermieden werden kann. Die Mieter haben ihrerseits die Sicherheit, im Voraus genau zu wissen, was, wann für Kosten auf sie zukommen. Wurde eine solche Vereinbarung versäumt, kann ein Vermieter auch alle drei Jahre die Miete seiner Immobilie an die ortsübliche Miethöhe anpassen. Auch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen rechtfertigen eine Mieterhöhung. Zu beachten sind dabei natürlich auch die Rechte der Mieter, wie die Einhaltung der Kappungsgrenze, oder das Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist deshalb, sich einen Überblick über die Rechte und Pflichten eines Vermieters zu verschaffen, wenn man langfristig erfolgreich mit Gewinn eine Immobilie vermieten möchte.
Mietrechtsreform wenig vorteilhaft
Da die letzte Mietrechtsreform bereits mehr als zehn Jahre her ist, wurde aufgrund veränderter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedingungen, eine Anpassung der geltenden Gesetze notwendig. Das Bundesjustizministerium legte im Herbst vergangenen Jahres einen ersten Gesetzesentwurf vor. Dieser soll vorrangig die energetische Modernisierung von Mietwohnungen, sowie eine leichtere Durchsetzung von erzwungenen Wohnungsräumungen regeln. Allerdings stößt der Entwurf, trotz mehrfacher Ãœberarbeitung seit der ersten Version im Oktober, noch immer auf heftige Kritik seitens der Immobilienbranche und des Mieterbundes. Der Mieterbund sieht den Entwurf als nicht ausreichend an, um energetische Baumaßnahmen gesetzlich zu beschleunigen. Das größere Problem der Vermieter ist dagegen, dass es aktuell bis zu einem Jahr dauern kann, bis eine Räumungsklage alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen hat und anwendbar ist. Dadurch entsteht den Vermietern ein in dieser Zeit wachsender finanzieller Schaden, der oftmals im Nachhinein nicht einklagbar ist, wenn der Mieter eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Der neue Gesetzesentwurf sieht zur Erleichterung der Vermieter vor, dass auf deren Antrag während eines laufenden Gerichtsverfahrens die beklagten Mieter gezwungen werden können, die laufenden Mietforderungen bei dem verhandelnden Gericht zu hinterlegen. Diesem Antrag können die Richter jedoch nur stattgeben, wenn sie schon vor oder während der Verhandlung eine „hohe Aussicht auf Erfolg“ der Klage vermuten. Vermietervereine fordern statt dessen eine ähnliche Handhabung wie bei Klagen im Arbeitsrecht. Hier findet innerhalb von 14 Tagen nach der offiziellen Klageerhebung eine erste mündliche Verhandlung statt, in der beide Parteien die Fakten darlegen, so dass sich das Gericht einen Ãœberblick über die Situation verschaffen kann. Angewendet auf das Mietrecht, wäre ein Richter dann wesentlich früher in der Lage, zeitnah über die Aussicht auf Erfolg einer Klage zu entscheiden. Die derzeit geplante Mietrechtsreform wird jedoch, nach Meinung der Immobilienverbände, kaum etwas an der aktuellen Situation der Vermieter ändern.
Das aktuelle Mietpreisranking
Das jetzt herausgegebene aktuelle Mietpreisranking von ImmobilienScout24, listet die durchschnittlichen Mietpreise der 50 größten deutschen Städte auf. In diesen leben zusammen knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung. Unverändert ist noch immer München die teuerste Stadt Deutschlands und unangefochtener Spitzenreiter bei den Mietpreisen. Durchschnittlich 12,98 Euro pro Quadratmeter, muss ein Münchner an Kaltmiete bei einer Neuvermietung bezahlen. Das sind rund zwei Drittel mehr, als Mieter derzeit in Chemnitz bezahlen müssen, der Stadt mit den aktuell niedrigsten Mieten in Deutschland. 4,61 Euro /m² wird hier im Schnitt bei einer Neuvermietung verlangt. Nur unwesentlich günstiger als München ist das Wohnen für Mieter in Frankfurt. Hier kostet die Kaltmiete pro Quadratmeter noch 11,80 Euro pro Monat. Die Hansestadt Hamburg liegt mit 10,68 Euro auf Rang 3 des Mietpreisranking, gefolgt von Stuttgart mit 10,07 Euro und Freiburg (im Breisgau), mit 9,80 Euro pro Quadratmeter und Monat. Im einstelligen Bereich rangieren dagegen die Wohnkosten der fünf Städte mit den niedrigsten Mietpreisen. Nach Chemnitz sind in Gelsenkirchen mit 4,61 Euro/m², in Hagen mit 4,91 Euro/m², in Magdeburg mit 4,97 Euro/m² und in Leipzig mit 5,01 Euro/m² die günstigsten Mietwohnungen zu finden. Der Gesamtdurchschnitt aller gelisteten Städte liegt mit 6,96 Euro/m² allerdings noch 6 Cent unter dem bundesweiten Durchschnittswert.
Offene Immobilienfonds in Liquiditätsnot
Noch immer mehren sich die schlechten Nachrichten über offene Immobilienfonds. Inzwischen musste auch der Fondsanbieter „Aberdeen“ bekannt geben, dass der von dem Unternehmen gehaltene offene Immobilienfonds, „Degi International“, gezwungenermaßen aufgelöst wird. Der Fonds, mit der darin angelegte Investmentsumme in Höhe von eineinhalb Milliarden Euro, wird bis zum Herbst 2014 komplett abgewickelt werden. Das ist bereits der siebente offene Investmentfonds, der in Folge der Immobilienkrise aufgelöst werden muss. Erst kurz vor Ende des Jahres hatte die Axa-Tochter „Axa Investment Management“, die Auflösung des, mit einem Volumen von 2,5 Milliarden Euro großen Immobilienfonds „Axa Immoselct“, öffentlich bekannt gegeben. Der Grund für die Auflösung war in beiden Fällen der Ansturm der Anleger, die während der Finanzkrise versuchten, ihre Einlagen abzuziehen. Da dafür nicht schnell genug das nötige Kapital beschafft werden konnte, musste die Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt werden. Die für die Aussetzung vorgegebene Frist von zwei Jahren reichte für viele Immobilienfonds nicht, um die für die Auszahlung nötigen Mittel aufzutreiben. Betroffen von diesem Problem sind auch bekannte Fonds, wie der SEB Immoinvest, der Kanam Grundinvest, oder der Euroreal, deren Frist für die Beseitigung der Liquiditätsprobleme im Frühjahr 2012 ausläuft.