Viele Hausbesitzer beginnen im Alter zu überlegen, ob eine Eigentumswohnung vielleicht doch bequemer und praktischer für sie ist. Spätestens wenn die Kinder aus dem Haus sind und Zimmer leer stehen, stellt sich die Frage nach einem eventuellen Umzug. Dazu kommt, dass Eigentumswohnungen in der Regel weniger Arbeit machen und weniger kosten, als ein Haus, so dass nach Abzug des Kaufpreises oftmals noch eine beträchtliche Summe aus dem Hausverkauf übrig bleibt. Wird diese sinnvoll angelegt, kann man – neben weiterhin mietfreiem wohnen, noch Zusatzeinkünfte erzielen. Für die Zwischenfinanzierung bietet sich beispielsweise ein variables Darlehen an. Dieses ist jederzeit kündbar und die kreditgebende Bank bekommt als Sicherheit, bis zur Tilgung des Darlehens, einen Grundbucheintrag auf die neue Immobilie. Das lässt dem Käufer genug Zeit, sich in Ruhe um den Verkauf des Hauses zu kümmern und währenddessen stressarm umzuziehen. Bleibt noch Geld übrige, kann man sich zum Beispiel lang gehegte Träume erfüllen, oder das Geld in Aktien, Fonds oder anderen gut verzinslichen Wertpapieren anlegen. Im Ergebnis hat man nicht nur eine geringere Arbeitsbelastung, sondern auch Zinseinnahmen, die einen etwas höheren Lebensstandard im Ruhestand gewährleisten.
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Lohnt sich ein Ferienhaus als Altersvorsorge?
Die beliebteste Altersvorsorge in Deutschland ist noch immer die selbstbewohnte Immobilie. Wer früh genug entsprechende Vorkehrungen trifft und in den Vierzigern seinen Immobilienkredit getilgt hat, kann aber auch danach noch von der Sicherheit die Immobilien bieten, profitieren. Als zusätzliche Einnahme eignen sich vor allem kleinere Objekte, wie Ferienimmobilien. Besonders Ferienhäuser in heimischen Urlaubsregionen, sind für deutsche Anleger attraktiv. Wer bereits über ein Eigenheim verfügt, kann hier die niedrigen Zinsen für Immobilienkredite nutzen, um eine Ferienimmobilie zu finanzieren. Der aktuellen Marktstudie der Immobilienfirmen Engel & Völkers, sowie FeWo-direkt zufolge, denken derzeit 20 Prozent aller Deutschen daran, das niedrige Zinsniveau zu nutzen, um eine Ferienimmobilie zu kaufen. Und eine solche Investition lohnt sich. Tendenziell sind Ferienhäuser beliebter, als Hotels, da sie den Feriengästen mehr Freiheit bieten. Ferienimmobilien können derzeit eine Auslastung von 46 Prozent vorweisen. Das bedeutet, dass sie rund 22 Wochen im Jahr voll ausgebucht sind – eine Auslastung, von der Hotelbesitzer nur träumen können. Wie der Immobilienverband Deutschland errechnete, rentiert sich die Investition, in ein Ferienhaus, ab einer jährlichen Vermietungsdauer von 17 Wochen. Damit lassen sich die laufenden Kosten, inklusive der Tilgunsraten und Kreditzinsen, begleichen. Der durchschnittliche Wochenmietpreis liegt in Deutschland bei 650 Euro in der Haut- und 457 Euro, in der Nebensaison. Günstiger ist der Mietpreis für Ferienimmobilien an der Nord- und Ostsee, mit 300 bis 400 Euro pro Hauptsaisonwoche. Alternativ lohnt sich derzeit auch der Kauf eines Ferienhauses im europäischen Ausland. Die attraktivsten Projekte finden sich aktuell an der Cote d‘ Azur-Provence, mit durchschnittlichen Mietpreisen von 15 Euro, je Quadratmeter, oder in der italienischen Toskana, mit rund 9,25 Euro. Die in der o.g. Marktstudie befragten Besitzer von Ferienimmobilien im Ausland gaben an, zufrieden mit der Einnahmeentwicklung zu sein. Circa 40 Prozent von ihnen erklärten zudem, dass die Auslastung in den vergangen Jahren noch gestiegen sei. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Gäste anspruchsvoller geworden sind und erwarten, dass sich die angebotene Ferienwohnung in einem guten Zustand befindet. Wird den Wünschen der Mieter Rechnung getragen, kann eine Ferienimmobilie jedoch eine sehr gute Anlage, oder Altersvorsorge darstellen.
Vorsicht bei EnEV-Abmahnungen an Makler
Unseriöse Abmahn-Anwälte haben sich, in den vergangenen Jahren, vor allem Streaming-Nutzer oder Xing-Mitglieder vorgenommen. Jetzt scheinen sie Immobilienmakler als potentielle neue Geldquelle entdeckt zu haben. Derzeit erhalten tausende Makler Abmahnungen per Post, meistens aus dem Ausland. Darin wird damit gedroht, dass die betroffenen Makler die seit Anfang Mai geltenden EU-Richtlinien zur Energiesparverordnung (EnEV) nicht umgesetzt hätten. Demnach verstießen sie durch das Weglassen von bestimmten Kennzahlen in ihren Anzeigen gegen das Wettbewerbsrecht. Der Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Rudolf Koch, warnt davor, darauf mit Zahlung der geforderten Summe zu reagieren, da vor allem die Mahnschreiben aus dem Ausland vermutlich „Pishing-Aktionen von Kriminellen“ sind. Doch auch in Deutschland gibt es bereits erste Kanzleien, die die neuen EnEV-Regeln als mögliche Gebührenfalle für sich entdeckt haben. Makler, die in ihren Anzeigen vergessen, alle geforderten energetischen Daten für ihre Immobilien anzugeben, können tatsächlich von den Anwälten der Konkurrenz auf die Zahlung Gebühr verpflichtet werden. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, also dem Wert der angebotenen Immobilien. Bei größeren Objekten können dafür mehrere Tausend Euro Strafe zusammen kommen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Kennzeichnungspflicht professionelle Anbieter ebenso betrifft, wie private Verkäufer oder Vermittler. Privatpersonen haben allerdings nur selten das Hintergrundwissen und werden damit leicht Opfer der halbseidenen Anwaltskanzleien. Doch noch haben alle Zeit, sich auf die neuen EU-Vorgaben einzustellen. Zwar gelten diese seit dem 1. Mai 2014, doch wurde vom Gesetzgeber eine Ãœbergangsfrist festgelegt, so dass für das Fehlen der geforderten Energie-Angaben erst ab dem 1. Mai 2015 ein Ordnungsgeld droht. Bis dahin können diesbezügliche Anwaltsschreiben ruhig mit einem einfach „Danke für die Erinnerung“ ad acta gelegt werden.
Maklerverträge: Neues Widerrufsrecht
Ab Mitte Juni ändert sich das Widerrufsrecht für den Versandhandel, wovon beispielsweise der Online-Handel, aber auch Makler und Käufer von Immobilien betroffen sind. Mit dem Stichtag 13.06.2014 gelten dann in allen EU-Ländern die selben „Regeln im Versandhandel“, womit der Fernhandel erleichtert werden soll. Maklerverträge sind davon betroffen, wenn sie nicht in den Geschäftsräumen der Makler, sondern beispielsweise online oder telefonisch abgeschlossen worden. Demnach müssen Makler ihre Kunden schriftlich über die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen belehren. Wird das versäumt, verlängert sich das Rücktrittsrecht der Kunden um zwölfeinhalb Monate. Bisher galt das Widerrufsrecht in solchen Fällen unbegrenzt. Kunden müssen allerdings nicht die zwei Wochen Widerrufsfrist abwarten, bis die Makler für sie aktiv werden. „Es steht ihnen selbstverständlich schon vorab frei, Exposés anzufordern beziehungsweise telefonisch oder via E-Mail Auskünfte einzuholen. Den gewünschten Unterlagen legen wir die Widerrufsbelehrung bei. Sie klärt die Kunden über ihre Rechte und die Dauer der Widerrufsfrist für ihre nächsten Schritte auf“, erklärt Immobilienexperte Michael Ostermaier, einer der Immobilienberater des Münchner Immobilienvermittlers Eigenwert GmbH.
Tipps zum richtigen Immobilienkauf
Der Kauf einer selbstgenutzten Immobilien, ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Dementsprechend gut sollten sie diese auch vorbereiten. Um spätere Kaufreue zu vermeiden, müssen Interessierte im Vorfeld ausreichend Zeit und Geduld für die Suche einplanen. „Die Suche sollte über so viele Kanäle wie möglich gehen“, erklärt Amal Khalil, vom Verband Wohneigentum. Vor allem private Tipps, von Familie, Freunden und Bekannten können sich als finanziell sehr vorteilhaft erweisen, da privat vermittelte Immobilien oftmals kostengünstig sind und keine Maklergebühren anfallen. Daneben empfiehlt sich die Recherche in Zeitungen und auf verschiedenen Onlineportalen. Wichtig ist es, eine klare Vorstellung von der Wunschimmobilie zu haben. Dabei sollten auch die Anforderungen beachtet werden, die eine später eventuell veränderte Familiensituation, oder durch Alter bedingte Einschränkungen an die Wohnsituation stellen können. „Junge Familien sollten hier unbedingt die Familienplanung berücksichtigen“, rät Khalil. Anschließend müssen die Wünsche mit der Finanzplanung in Einklang gebracht werden. Dabei gilt, dass ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 20, besser aber 30 Prozent, vorhanden sein sollte. Die monatlichen Einnahmen, aus denen die Kreditraten bezahlt werden, müssen zudem hoch genug sein, damit noch einige Rücklagen gebildet werden können, um kurzzeitige finanzielle Durststrecken zu überstehen. Da eine Immobilienfinanzierung meist 20 Jahre oder länger getilgt wird, lassen sich Verdienstausfälle, beispielsweise durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit, kaum ausschließen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung spielen auch die finanziellen Verhältnisse der jeweiligen Eigentümergemeinschaft und eventuell geplante Sanierungsmaßnahmen am Haus, die zusätzliche Kosten verursachen, sowie die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung, eine Rolle. Deshalb ist es wichtig, sich möglichst detailliert über alle Umstände zu informieren.