Der Kauf einer selbstgenutzten Immobilien, ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Dementsprechend gut sollten sie diese auch vorbereiten. Um spätere Kaufreue zu vermeiden, müssen Interessierte im Vorfeld ausreichend Zeit und Geduld für die Suche einplanen. „Die Suche sollte über so viele Kanäle wie möglich gehen“, erklärt Amal Khalil, vom Verband Wohneigentum. Vor allem private Tipps, von Familie, Freunden und Bekannten können sich als finanziell sehr vorteilhaft erweisen, da privat vermittelte Immobilien oftmals kostengünstig sind und keine Maklergebühren anfallen. Daneben empfiehlt sich die Recherche in Zeitungen und auf verschiedenen Onlineportalen. Wichtig ist es, eine klare Vorstellung von der Wunschimmobilie zu haben. Dabei sollten auch die Anforderungen beachtet werden, die eine später eventuell veränderte Familiensituation, oder durch Alter bedingte Einschränkungen an die Wohnsituation stellen können. „Junge Familien sollten hier unbedingt die Familienplanung berücksichtigen“, rät Khalil. Anschließend müssen die Wünsche mit der Finanzplanung in Einklang gebracht werden. Dabei gilt, dass ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 20, besser aber 30 Prozent, vorhanden sein sollte. Die monatlichen Einnahmen, aus denen die Kreditraten bezahlt werden, müssen zudem hoch genug sein, damit noch einige Rücklagen gebildet werden können, um kurzzeitige finanzielle Durststrecken zu überstehen. Da eine Immobilienfinanzierung meist 20 Jahre oder länger getilgt wird, lassen sich Verdienstausfälle, beispielsweise durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit, kaum ausschließen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung spielen auch die finanziellen Verhältnisse der jeweiligen Eigentümergemeinschaft und eventuell geplante Sanierungsmaßnahmen am Haus, die zusätzliche Kosten verursachen, sowie die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung, eine Rolle. Deshalb ist es wichtig, sich möglichst detailliert über alle Umstände zu informieren.
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Mietdeckelung stößt auf Kritik
Das die Miethöhe, bei neuen Mietverträgen, weiter gedeckelt werden soll, stößt bei vielen Immobilienbesitzern- und Verbänden auf Verärgerung. Viele von ihnen warnen, dass diese Pläne eher kontraproduktiv wären. Bereits jetzt gäbe es genug Wohnungen, nur eben nicht immer in bester Lage. Das Immobilien in besonders gefragten Bezirken jedoch teurer und nicht für alle Mieter erschwinglich sind, sei jedoch völlig normal und dürfe nicht zu übereilten staatlichen Maßnahmen führen. „Hohe Mieten, geringe Fluktuation, eine Nachfrage, die das Angebot übersteigt – das sind die drei Kriterien, die nach der Mietrechtsreform einen angespannten Wohnungsmarkt ausmachen“,erläutert Inka-Marie Storm, Referentin für Miet- und Immobilienrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund. Allerdings ist ein Handlungsbedarf nicht geboten, wenn diese Kriterien nur für die Sahnestücke des Immobilienmarktes zutreffen. Zudem ist gerade eine „geringe Fluktuation“ in gefragter Lage kein wirkliches Indiz für eine mögliche Wohnungsnot. „Dass die Menschen nicht fortziehen, sondern in ihren Wohnungen bleiben, zeigt ja, dass sie sich in dem Quartier wohlfühlen und die Mieten offenbar nicht als überhöht empfinden“, erklärte die Immobilienrechtsexpertin. Das ist zwar bedauerlich für den Einzelnen, der kaum eine Chance auf Wohnraum in begehrten Gegenden hat, doch das sind eben die ‚Gesetze der Marktwirtschaft‘. Geplant ist, bei bestehenden Mietverträgen eine Erhöhung der Miete lediglich bis zur Höhe des örtlichen Mietspiegels zu gestatten und bei Neuverträgen maximal eine Erhöhung um 10 Prozent zuzulassen.
Solaranlagen günstig wie nie!
Die Regierung hat die Solarförderung in den letzten Jahren stark beschnitten. Wie erwartet, sank seitdem die Anzahl der neu installierten Solarstromanlagen. Vor allem die garantierte Einspeisevergütung ist so drastisch gesunken, dass es sich kaum noch lohnt, Solarstrom in das Stromnetz weiterzuleiten. Inzwischen liegt die damit erzielte Rendite bereits unter einem Prozent. Allerdings wird von vielen Hausbesitzern, die sich deshalb gegen eine Solaranlage entscheiden, dabei vergessen, dass nicht nur die Förderung gesunken ist. Auch die Preise für Solarmodule sind viel niedriger, als noch vor zehn Jahren. Dadurch bleibt der selbst produzierte Strom noch immer wesentlich günstiger, als der Strom aller herkömmlichen Stromversorger. So kann in einem Vier-Personen-Haushalt, mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 4.500 Kilowattstunden pro Jahr, durch eine Solaranlage mit einer Leistung von vier kWp, fast 500 Euro jährlich eingespart werden, wenn mindestens ein Drittel des über die Solarmodule produzierten Stroms selbst verbraucht wird. Rechnet man die Einsparung auf die gesamte 20-jährige Laufzeit einer Solaranlage hoch, ergeben sich, unter Einkalkulierung der kontinuierlich steigenden Strompreise, eine Gesamtersparnis von 13.700 Euro. Das errechnete der Fachverband Energie- und Gebäudetechnik. Auch wenn sich eine Solarstromanlage allein mit dem Gewinn durch die Netzeinspeisung nicht mehr rentiert, für den Eigenbedarf lohnt sich eine solche Anlage allemal.
Preisanstieg bei Immobilien ist gestoppt
Der durch die historisch niedrigen Zinsen und die daraus folgende hohe Nachfrage nach Immobilien erzeugte Preisanstieg für Wohneigentum, ist vorerst gestoppt. Das veröffentlichten die Landesbausparkassen, mit Hinweis auf Firmeneigene Statistiken ihrer Makler. Deren Meinung nach, werden die Preise für Wohneigentum, in der nächsten Zeit, nur noch um zwei bis vier Prozent steigen. Der LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm erklärte diesbezüglich, der „Zenit [sei] erreicht“. „In diesem Jahr rechnen unsere Experten erstmals seit fünf Jahren wieder mit einem etwas geringeren Preisanstieg bis zum Jahresende.“ Um bis zu fünf Prozent stiegen die Preise für Eigentumswohnungen allein im vergangenen Jahr. Davon sind allerdings hauptsächlich zentral gelegene Wohnungen in Großstädten betroffen. Eigentumswohnungen in kleineren Städten oder Stadträndern, kosten teilweise noch immer nicht mehr, als vor 15 Jahren. Angezogen haben vor allem die Preise im Süden Deutschlands. Auch der Preisindex des Immobilienportals ‚Immobilienscout24‘ bestätigt die Entspannung der Wohnungspreise. Demnach stiegen die Preise für dort gemeldete Neubauten im vergangenen Jahr um drei Prozent, während parallel die Preise für Häuser bereits leicht sanken. Unverändert teuer sind Immobilien in München, in den Voralpen, in Kronberg oder in Meerbusch, während in einigen ostdeutschen Städten, wie Halle oder Magdeburg, das Preisniveau weiter sinkt.
Neue Regeln bei der Eigenbedarfskündigung
Die Voraussetzungen für eine sogenannte Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter, wurden jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) konkretisiert. So reicht es bereits aus, wenn der Vermieter bei einer Kündigung aus Eigenbedarf dem gekündigten Mieter den Namen desjenigen nennt, der in die Wohnung ziehen soll. Genauere Angaben zu weiteren Angehörigen oder Freunden, die vielleicht mit einziehen, sind nicht nötig. Im vorliegenden Fall gab das Gericht damit dem Beklagten recht. Er hatte eine Eigenbedarfskündigung zugunsten seiner Tochter vorgenommen und wurde vom Mieter verklagt, weil diesem nicht der Name des mit in die Wohnung ziehenden Freundes der Tochter genannt worden war. Dies ist, so der Richter, unnötig. Lediglich der Name der Eigenbedarfsperson musst durch den Vermieter, im Kündigungsschreiben, bekannt gegeben werden. An den Auflagen für eine Kündigung, ändert sich aber nichts. Nach §573 Abs. 2, Nr. 2 BGB darf ein Vermieter nur eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er diese vernünftig und nachvollziehbar begründen kann. Als angemessener Begründung gilt beispielsweise der Einzug eines Verwandten, aber auch, wenn die Wohnräume beispielsweise als Arbeitsräume vom Vermieter genutzt werden sollen.