Wenn Wände häufig sehr kalt sind, ist das oftmals ein Hinweis auf ein Wärmeleck. Die Möglichkeit muss man spätestens dann in Erwägung ziehen, wenn der Unterschied zwischen Raum- und Wandtemperatur 7 Grad überschreitet. Bereits ab einem Temperaturunterschied von 3 Grad bilden sich sogenannte Wärmebrücken. Dabei strömt die wärmere Luft aus der Raummitte zur Wand und es entsteht ein kalter Luftstrom, der durchaus spürbar ist. An der Wand kühlt die Luft ab und senkt so die durchschnittliche Raumtemperatur. Wer ein älteres Gebäude kaufen möchte, sollte vorab die Isolierung von Experten prüfen lassen. So lassen sich Kältebrücken leicht durch Wärmebildkameras feststellen und der finanzielle Aufwand für die notwendige Dämmung ausrechnen. Informationen über die gesetzlichen Vorgaben finden sich auf der Website der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU.)
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Solar für Wärme- oder Stromerzeugung nutzen?
Wer auf ökologisch sinnvolle Energie mittels Sonnenkollektoren umsteigen will, muss sich entscheiden, ob er die Energie der Sonne für Wärme- oder Stromerzeugung nutzen möchte. Für die Wärmenutzung werden Sonnenkollektoren verwendet, deren in Wasser gespeicherte Wärme über ein Rohrsystem in die Heizanlage gepumpt wird. Die Stromerzeugung dagegen läuft über Photovoltaikmodule. Diese nutzen nicht die Wärme, sondern das Licht, das in elektrische Energie umgewandelt wird. Der Strom kann entweder über Akkumulatoren gespeichert und im Haushalt verwendet, oder in das Stromnetz eingespeichert werden. Für die Einspeisung garantiert die gesetzlich verbriefte Einspeisevergütung eine Mindestvergütung die, je nach Größe der Photovoltaik-Fläche, durchaus über den eigenen Stromkosten liegen kann. Welches System das richtige ist, oder ob sich eine Kombination beider Optionen lohnt, ist pauschal schwer einzuschätzen. Letztlich hängt es vom eigenen Strom- oder Wärmebedarf und nicht zuletzt von den finanziellen Möglichkeiten ab. Für eine bessere Planung bieten viele Hersteller inzwischen Online-Rechner, auf denen man sich die Investitionskosten pro Anlage-Quadratmeter ausrechnen kann. Auch die aktuell gezahlte Einspeisevergütung lässt sich so für verschiedene Anlageformen- und Größen prognostizieren.
Niedrigzins günstig für (zukünftige) Bauherren
Die derzeit niedrigen Zinsen sind zwar für Sparer ärgerlich, wer jedoch den Kauf oder Bau eines eigenen Hauses plant, dürfte sich darüber freuen. Auch wenn das eigene Haus bereits steht, ist es möglich, durch eine Umschuldung von den aktuellen Niedrigzinsen zu profitieren. Je länger ein Immobilienkredit läuft, umso leichter ist eine Umschuldung in der Regel, da Darlehensnehmer nach mindestens zehn Jahren ein garantiertes Sonderkündigungsrecht haben. Dieses kann genutzt werden, um die restlichen Schulden durch einen neuen Kredit, mit günstigeren Zinsen abzulösen. Schwieriger wird es, wenn der Kreditvertrag jünger ist. Da der Bank durch eine Auflösung des Vertrages Gewinne entgehen, lässt sich kaum ein Kreditinstitut darauf ein, wenn es nicht dazu gezwungen ist. Wer noch nicht soweit ist, aber beginnen möchte, auf ein Eigenheim zu sparen, für den lohnt sich jetzt der Abschluss eines Bausparvertrages. Bausparverträge bestehen aus zwei Phasen: Zuerst die Sparzeit, während der – auch mit staatlichen Zuschüssen – das erste Eigenkapital angespart wird und der Darlehensphase, in der das ersparte Geld, zuzüglich dem vereinbarten Kredit, zum Bau oder Kauf einer Immobilie zur Verfügung gestellt wird. Da die dann anfallenden Darlehenszinsen schon beim Abschluss eines Bausparvertrages festgelegt werden, profitieren die Sparer von der jetzt bestehenden Niedrigzinsphase. Es lohnt sich also aktuell, die Angebote der Banken und Bausparer zu vergleichen, was auf verschiedenen Internetportalen, in Minutenschnelle erledigt ist.
Welches Heizsystem für das Haus?
Teil der Energiewende war die gesetzliche Regelung über Wärmedämmung und effiziente Heizungen. Trotzdem bleibt die Auswahl an modernen Heizungssystemen für Bauherren groß. Zu den günstigeren Modellen gehören Gas- und Ölbrenner, die inzwischen sehr gute Verbrauchswerte vorweisen können. Allerdings gleichen sich die bei der Anschaffung eingesparten Kosten schnell wieder durch die wachsenden Öl- und Gaspreise aus. Ungefähr doppelt so hoch sind die Anschaffungskosten für Holzheizungen. Als Biomasse-Heizsystem ist dafür ihr Betrieb mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln wesentlich günstiger. Nachteilig ist, von den höheren Erwerbskosten abgesehen, der größere Platzverbrauch für die Brennstoffe. Noch eher selten werden Wärmepumpen verwendet. Diese beziehen ihre Energie aus tieferen Erdschichten, oder der Außenluft. Zwar müssen für deren Betrieb keine Brennstoffe gekauft werden, doch wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet hängt davon ab, wofür sie verwendet wird. In den meisten Fällen ergänzen Wärmepumpen andere Heizsysteme. Am bekanntesten ist die Nutzung der Sonnenenergie. Abhängig vom zur Verfügung stehenden Kapital, dem Verbrauch und der benötigten Leistung, hat man hier die Wahl zwischen den preiswerteren Flächenkollektoren, oder Röhrenkollektoren. Letztere kosten zwar mehr, arbeiten aber auch wesentlich effektiver. Auch für Solarthermie hat sich eine Kombination von Kollektoren und Heizkessel als zuverlässig erwiesen.
Satellitenschüssel nicht prinzipiell verboten
Vermieter dürfen nicht prinzipiell die Installation einer Satellitenschüssel verbieten. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVG). Es gab der Klage eines Ehepaars statt, dass gegen das Verbot mit der Begründung vorging, dass dadurch ihr Informationsrecht verletzt werde. Das Bundesverfassungsgericht urteilte zwar nicht gegen den Vermieter, doch es entschied, dass der Fall vom zuständigen Amtsgericht, im Hinblick auf das Informationsrecht, erneut geprüft werden muss. Das Amts- und Landesgericht München hatte ursprünglich der Vermieterin zugestimmt, die von ihren Mietern gefordert hatte, eine nicht genehmigte Parabolantenne wieder zu beseitigen. Laut Gesetz haben Vermieter bisher dazu das Recht, um eine Verunstaltung ihrer Immobilie durch einen „Schüsselwald“ zu verbieten, wenn als Alternative ein Kabelanschluss vorhanden ist. Das betroffene Ehepaar stammt ursprünglich aus Turkmenistan und kann nur über eine Satellitenschüssel ein turkmenisches TV-Programm empfangen. In diesem Fall, so das BVG, widerspricht das Verbot dem „besonderen Informationsinteresse [der] dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Staatsbürger“. Unabhängig von den Umständen dieses Falles, müssen Gerichte zukünftig mehr auf „fallbezogene“ Details achten und entsprechend abwägen.