Wenn du endlich das passende Haus gefunden hast, den Preis verhandelt und die Finanzierung geklärt ist, kommt der entscheidende Moment: der Kaufvertrag. Viele atmen da erleichtert auf – aber ich sag’s dir ganz ehrlich: Jetzt musst du nochmal richtig aufpassen. Denn was im Vertrag steht, ist verbindlich. Und was nicht drinsteht, kann später teuer werden.
In diesem Beitrag zeige ich dir, was ein Kaufvertrag enthalten muss, was oft vergessen wird und worauf du unbedingt achten solltest, bevor du beim Notar unterschreibst.
1. Wer erstellt den Kaufvertrag?
Den Kaufvertrag erstellt in Deutschland grundsätzlich ein Notar. Du darfst ihn frei wählen – in der Praxis übernimmt das aber meist der Käufer oder der Verkäufer nach Absprache.
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Das heißt: Er ist nicht dein Anwalt, sondern achtet lediglich darauf, dass der Vertrag rechtlich korrekt ist. Dass die Inhalte für dich gut sind, musst du selbst prüfen oder prüfen lassen.
2. Was gehört in den Kaufvertrag?
Ein guter Kaufvertrag enthält mindestens folgende Punkte:
- Vertragsparteien: vollständige Namen, Adressen, Geburtsdaten
- Grundstücksbeschreibung: Flurstücknummer, Lage, Größe, Grundbuchdaten
- Kaufpreis: Betrag, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten
- Zahlungskonditionen: Wann genau wird gezahlt, unter welchen Voraussetzungen
- Lastenfreistellung: Wer sorgt für Löschung alter Grundschulden
- Übergabetermin: Wann erfolgt Besitzübergang (inkl. Nutzen und Lasten)
- Mitverkaufte Gegenstände: Einbauküche, Markisen, Gartengeräte etc.
- Gewährleistungsausschluss: Besonders wichtig bei gebrauchten Immobilien
- Kostenverteilung: Wer zahlt Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer
- Auflassung und Vormerkung: Einigung über Eigentumsübertragung und Sicherung im Grundbuch
3. Typische Stolperfallen im Kaufvertrag
Fehlende Details zu mitverkauftem Inventar
Wenn Dinge wie Küche, Kamin oder Gartenhaus mitverkauft werden, muss das explizit im Vertrag stehen – sonst gilt: gekauft wie gesehen, und der Verkäufer kann es mitnehmen.
Unklare Übergaberegelung
Wichtig ist ein konkreter Termin, an dem Nutzen, Lasten und Gefahr übergehen. Ab diesem Tag zahlst du z. B. die Grundsteuer und trägst das Risiko.
Alte Rechte im Grundbuch
Wenn ein Wohnrecht oder eine Grunddienstbarkeit bestehen bleibt, musst du das vorher wissen – sonst kannst du später nicht frei über die Immobilie verfügen.
Baulasten oder Auflagen
Die stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis. Das musst du separat bei der Baubehörde einsehen oder einsehen lassen.
Mündliche Zusagen
Was nicht im Vertrag steht, gilt nicht. Ganz egal, was der Verkäufer gesagt hat.
4. Kaufpreiszahlung: Wann wird gezahlt?
Du zahlst den Kaufpreis nicht direkt nach Vertragsunterzeichnung, sondern erst, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist eingetragen
- Löschung alter Grundschulden ist gesichert
- Kaufpreisfälligkeitsmitteilung durch den Notar liegt vor
Dann hast du meist 14 Tage Zeit, den Betrag zu überweisen. Wenn du eine Finanzierung hast, geht das Geld direkt von der Bank an den Verkäufer.
5. Gewährleistung: Gibt es ein Rückgaberecht?
Bei gebrauchten Immobilien ist die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen. Das heißt: Du kaufst das Objekt in dem Zustand, in dem es sich bei Vertragsschluss befindet – inklusive aller Mängel, die du bei ordentlicher Besichtigung hättest erkennen können.
Nur bei arglistiger Täuschung (also wenn dir bewusst Mängel verschwiegen wurden) könntest du rechtlich vorgehen. Aber das ist in der Praxis schwer zu beweisen.
Deshalb: Genau hinschauen, prüfen lassen, und nichts unterschreiben, was du nicht verstanden hast.
6. Was kostet der Kaufvertrag?
Die Kosten für den Kaufvertrag, den Notar und die Grundbucheintragung gehören zu den Kaufnebenkosten.
Richtwert: rund 1,5 Prozent des Kaufpreises
Bei einem Haus für 400.000 Euro macht das etwa 6.000 Euro.
Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer – es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes.
Kaufvertrag ist kein Papierkram, sondern dein Sicherheitsnetz
✔ Lies dir den Vertragsentwurf in Ruhe durch – und stell Fragen, wenn etwas unklar ist
✔ Achte auf genaue Formulierungen bei Übergabe, Inventar und Zahlungsbedingungen
✔ Lass dir alle relevanten Unterlagen vorab geben (Grundbuchauszug, Baulasten, Altlasten, Energieausweis)
✔ Nutze den Notartermin aktiv: Du darfst (und solltest) nachfragen
✔ Unterschreibe erst, wenn du alle Inhalte wirklich verstanden hast
Mein Rat: Nimm dir für den Kaufvertrag mehr Zeit als für die Küchenplanung. Das Papier entscheidet darüber, wie sicher deine Investition ist – nicht der schöne Garten oder die neue Heizung.
Hast du beim Notartermin schon mal eine Überraschung erlebt? Ich bin gespannt auf eure Geschichten.