Teil der Energiewende war die gesetzliche Regelung über Wärmedämmung und effiziente Heizungen. Trotzdem bleibt die Auswahl an modernen Heizungssystemen für Bauherren groß. Zu den günstigeren Modellen gehören Gas- und Ölbrenner, die inzwischen sehr gute Verbrauchswerte vorweisen können. Allerdings gleichen sich die bei der Anschaffung eingesparten Kosten schnell wieder durch die wachsenden Öl- und Gaspreise aus. Ungefähr doppelt so hoch sind die Anschaffungskosten für Holzheizungen. Als Biomasse-Heizsystem ist dafür ihr Betrieb mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln wesentlich günstiger. Nachteilig ist, von den höheren Erwerbskosten abgesehen, der größere Platzverbrauch für die Brennstoffe. Noch eher selten werden Wärmepumpen verwendet. Diese beziehen ihre Energie aus tieferen Erdschichten, oder der Außenluft. Zwar müssen für deren Betrieb keine Brennstoffe gekauft werden, doch wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet hängt davon ab, wofür sie verwendet wird. In den meisten Fällen ergänzen Wärmepumpen andere Heizsysteme. Am bekanntesten ist die Nutzung der Sonnenenergie. Abhängig vom zur Verfügung stehenden Kapital, dem Verbrauch und der benötigten Leistung, hat man hier die Wahl zwischen den preiswerteren Flächenkollektoren, oder Röhrenkollektoren. Letztere kosten zwar mehr, arbeiten aber auch wesentlich effektiver. Auch für Solarthermie hat sich eine Kombination von Kollektoren und Heizkessel als zuverlässig erwiesen.
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Regierung plant Abwrackprämie für alte Heizungen
Die Regierungskoalition plant derzeit verschiedene Förderungsmaßnahmen, die den Austausch alter Öl- und Gasheizungen beleben könnten. Als Teil der Energiereform sollen eine bessere Wohnungsdämmung und der Einbau moderner Heizanlagen mit einer günstigeren CO²-Bilanz, bei der Reduzierung des Ausstosses an Treibhausgasen helfen und fossile Energieträger sparen. In einem ersten Entwurf zur Reform des aktuellen Erneuerbare-Energie-Wärmegesetzes wurde deshalb unter anderem die Zahlung einer Abwrackprämie für alte Heizungen angedacht. Das könnte allerdings diejenigen Immobilienbesitzer teuer zu stehen kommen, die noch relativ neue Heizanlagen haben und deshalb ein Austausch nicht in Betracht kommt. Um die Abwrackpläne bezahlen zu können, möchte die Bundesregierung nämlich auf alle Heizöl- und Gashandel eine zusätzliche Abgabe aufschlagen. Die zusätzlichen Kosten würden beim Verkauf von Heizöl- und Gas an den Endverbraucher weiter gegeben werden. Davon wären in Deutschland rund 40 Millionen Haushalte betroffen. Der Sprecher des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten warnt davor, die ohnehin schon hohen Wohn-Kosten weiter zu belasten. Auch der Eigentümerverband „Haus & Grund“ kritisiert das Konzept als „Strafsteuer für Öl und Gas“.
Photovoltaikanlagen lohnen sich weiterhin
Für Privatpersonen, die durch eigene Anlagen regenerative Energien nutzen möchten, haben sich in den vergangenen Jahren Photovoltaikanlagen bewährt. Durch die steigenden Strompreise und die noch immer gewährte Steuerersparnis, gewinnen Photovoltaikanlagen immer mehr an Beliebtheit. Photovoltaikanlagen wandeln in Solarzellen Sonnenlicht in elektrische Energie um, während Solarthermieanlagen die Sonnenwärme nutzen, um Wasser zu erwärmen, das wiederum zum heizen und für den Warmwasserverbrauch zur Verfügung steht. Dadurch werden im Laufe eines Jahres große Mengen an herkömmlich produzierten Strom, Öl oder Gas gespart – was sich nicht zuletzt auch in der Brieftasche des Hausbesitzers bemerkbar macht. Auch wenn es bei der Berechnung der Kosten-Nutzen-Relation selten eine Rolle spielt, so kommt doch hinzu, dass mit der Energiegewinnung durch Solaranlagen kein CO2-Ausstoß verbunden ist, was die Luftqualität und das Klima schont. Solaranlagen bestehen aus den Solarmodulen, die in der Regel auf dem Dach installiert werden und den verarbeitenden Geräten, wie die Akkus und den Laderegler. Für einen 4-Personen-Haushalt liegen die Anschaffungskosten einer solchen Anlage zwischen 8.000 und 12.000 Euro. Je nach Budget kann die Größe der Anlage aber flexibel gewählt und gegebenenfalls allmählich erhöht werden. Lohnend ist die Anschaffung einer Photovoltaikanlage auf jedem Fall, denn eines der wenigen Dinge auf die man sich verlassen kann ist, dass die Preise für Strom auch in Zukunft weiter steigen werden.
Plus-Energie-Häuser sind im Trend
Das für den Verbraucher größte Plus von regenerativen Energiequellen liegt in der günstigen Produktion des Stroms. Die steigenden Energiekosten sind damit auch der Hauptgrund für Bauherren, sich mit einer eigenen Anlage von den großen Energiekonzernen unabhängig zu machen. Die wachsende Notwendigkeit des Stromsparens hat unter anderem das Interesse an Plus-Energie-Häusern geweckt. Diese haben im Bereich Energieverbrauch den aktuell effizientesten Gebäudestandard. Mittlerweile sind Plus-Energie-Häuser auch für Privatpersonen erschwinglich. Mit der intelligenten Gebäudehüllenkonstruktion und einer Kombination aus Windkraft und Photovoltaik kann mehr Strom erzeugt werden, als für den Unterhalt des Hauses notwendig ist. Ausgehend davon, dass schlecht gedämmte Außenwände für mehr als zwei Drittel des Energieverlustes verantwortlich sind, werden Plus-Energie-Häuser mit einer speziellen Thermo-Around-Gebäudehülle gebaut, die extrem dicht ist. Zusätzliche Wärmepuffer entstehen durch die mehrschichtige Konstruktion der Wände. Die zur Enegiegewinnung genutzten Windkraft- und Photovoltaiksegmente ergänzen sich gegenseitig, indem die verschiedenen Wetterlagen zur Stromerzeugung genutzt werden können. Damit gelingt nicht nur die Produktion des für Heizung, Licht und Elektrik benötigten Stroms, darüber hinaus kann regelmäßig ungenutzte Energie ins Netz eingespeist werden und somit die Haushaltskasse zusätzlich entlasten. Die während des Baus eines Plus-Energie-Hauses höheren Kosten lassen sich somit innerhalb weniger Jahre wieder einsparen.
Mietkautionen sind kein Ausgleich für Fremdforderungen
Mietkautionen dürfen nicht mit Ansprüchen verrechnet werden, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, für das sie hinterlegt wurden. So entschied der Bundesgerichtshof die Klage eines Mieters auf Rückzahlung seiner Mietkaution. Der Vermieter hatte diese mit der Begründung behalten, dass er vermeintliche Mietansprüche eines früheren Vermieters übernommen hätte und diese mit der Kaution verrechnen würde. Der Bundesgerichtshof erklärte dies für unzulässig, da es für Mietkautionen ein „dauerndes Aufrechnungsverbot“ gäbe. Die Mietkaution dürfe maximal bis zu sechs Monaten nach Auszug des Mieters einbehalten und nur zur Befriedigung von Ansprüchen genutzt werden, die sich aus dem vereinbarten Mietverhältnis ergeben. Dazu gehören Mietschulden, oder nachweisbar vom Mieter verursachte Schäden an einer Wohnung. Andere Forderungen deckt eine Mietkaution nicht ab.