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Passivhaustagung in Hannover

Vom 4. bis 5. Mai präsentierte die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA), gemeinsam mit dem Bauratgeber Deutschland, in Hannover zum 16. mal die Passivhaustagung. Während dieser zwei Tage informierten die beiden Gesellschaften über energiesparendes Bauen, energetisch sinnvolle Sanierungen und über den Aufbau und die Vorteile von Passivhäusern. „Wer heutzutage neu baut, interessiert sich von Anfang an für niedrige Betriebskosten, erneuerbare Energien und sparsame Haustechnik“, erklärt Jan Schwalme, der Betreiber des Bauratgebers. Nicht nur zu Schonung der Umwelt, auch aus Gründen der Kostenreduzierung interessieren sich immer mehr Bauherren und Immobilienbesitzer für Energieeffizienz beim Bau. Die Initiatoren der Passivhaustage können in dem Bereich auf langjährige Erfahrungen zurück greifen. So berichtet der Bauratgeber Deutschland auf 50 verschiedenen regionalen Portalen über die Themen Hausbau, Sanierung, Energieeinsparung und staatliche Förderung. Das eröffnet zukünftigen Bauherren, die nicht an den Tagungen in Hannover teilnehmen konnten, die Möglichkeit sich auf ihrem Regional-Portal über energiesparende Modernisierung und die für die jeweilige Region angebotenen Fördermittel zu informieren.

 

Weiterer deutlicher Anstieg der Grunderwerbssteuer

Wie Niedersachsen, Saarland, Brandenburg und Bremen, werden jetzt auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ihre Grunderwerbssteuer erhöhen. Ab März 2012 soll z.B. in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 5 Prozent angehoben werden. „Besonders bei großen Objekten führt die Erhöhung zu Mehrkosten“, erklärt Robert Anzenberger, vom Vorstand der PlanetHome AG. Deshalb ist es sinnvoll, Pläne für den Kauf einer Immobilie noch vor dem Stichtag zu kaufen. Beim Kauf einer kleinen Wohnung für 120.000 Euro muss der Käufer bisher 4.200 Euro zusätzlich zum Kaufpreis für die Grunderwerbssteuer ausgeben. Für 5 Prozent müssen dann schon 6000 Euro gezahlt werden. Ãœberstürzen sollte man allerdings den Kauf einer Immobilie niemals. Denn fehlende Informationen über eventuell anfallende Sanierungskosten können teuer werden. Positiv bleibt die Entwicklung der Kreditzinsen für Baukredite, die noch immer auf einem niedrigen Niveau liegen, so dass der Kauf einer Immobilie derzeit weiter attraktiv ist.

 

Immobilienerwerb: Was für Kosten anfallen

Wer sich für den Kauf einer Eigentumswohnung, oder eines eigenen Hauses entscheidet, der muss sich über die anfallenden Kosten im Klaren sein. Viele potentielle Käufer, die nach einer geeigneten Immobilie für sich suchen, begehen schon bei der Objektsuche den ersten Fehler, indem sie einen viel zu hohen Kaufpreis als obere Preisgrenze festsetzen. Wer bis ans Limit geht, läuft jedoch Gefahr in die Schuldenfalle zu tappen. Was gern vergessen wird, sind die nicht unerheblichen Nebenkosten. So muss der Käufer zwischen einem und zwei Prozent des Kaufpreises der Immobilie als Notarkosten einplanen. Bei einem Hauspreis von 500.000 Euro sind das zwischen 5000,- und 10.000,- Euro. Die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland zwischen dreieinhalb und Fünf Prozent des Kaufpreises ausmacht, kostet im Schnitt mehr als doppelt so viel. Auch eventuelle Maklergebühren liegen zwischen drei und sechs Prozent des Immobilienpreises. Deshalb sollte von vornherein eine genaue Kalkulation über das zur Verfügung stehende Geld vorliegen und davon maximal 90 Prozent als mögliche Kaufsumme angegeben werden. Hat man das Glück einen professionellen Makler zu bekommen, der bei seinen Angeboten die Nebenkosten mit berechnet, dann wird man nach Kauf und Renovierung froh sein, noch ein wenig Geld für die nötige Einrichtung übrig zu haben.

 

Betriebskostenabrechnungen müssen einfach zu verstehen sein

Das Kölner Amtsgericht hat jetzt die Klage eines Vermieters abgewiesen, dessen Mieter sich weigerte die vorgelegte Nachzahlung der Betriebskosten vorzunehmen. Als Grund gab der Mieter an, dass die Betriebskostenabrechnung derart umfangreich sei, dass sie unmöglich ohne betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse zu verstehen und nachzuvollziehen sei. Der Vermieter hat jedoch die Pflicht, die Betriebskostenabrechnung übersichtlich zu gestalten. Das Gericht stimmte dem Mieter zu. In der betreffenden Betriebskostenabrechnungen waren neben Informationen zu Heiz- Wasser- und Abwasserkosten etliche unverständliche Zahlungsaufstellungen, Umlageschlüssel, Flächenaufstellungen und weiter Kosten aufgeführt, so dass die Abrechnung vom Landgericht als „Buch“ gewertet wurde. Keinem Mieter jedoch sei zuzumuten, ein solches durcharbeiten zu müssen, um die Legalität der Forderungen prüfen zu können. Die vom Mieter geforderte Nachzahlung von 767 Euro muss dieser deshalb nicht zahlen.

Manchmal ist weniger, mehr.

 

Fehlalarm ausgelöst – keine Haftung

Mieter und Hausverwaltungen haften nicht, wenn sie in gutem Glauben Alarm auslösen und umsonst den Notruf alarmieren. Das hat jetzt das Landgericht Berlin entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin versucht mit ihrer Nachbarin zu telefonieren und nur ein Stöhnen gehört. Bei ihrem zweiten Anrufversuch nahm Niemand den Hörer ab. Daraufhin rief sie aus Sorge, dass ihrer Nachbarin etwas zugestoßen sein könnte, die Feuerwehr an. Diese brach, nach erfolglosen Klingeln und Klopfen die Wohnungstür auf. Die Wohnung war jedoch leer und das bei ihrem Anruf gehörte Stöhnen entpuppte sich als technische Störung in der Telefonleitung. Daraufhin verlangte der Vermieter, dass die Mieterin den Schaden begleichen sollte. Sie lehnte dies ab und der Fall ging vor Gericht. Das Gericht gab der Mieterin Recht. Jeder ist verpflichtet Hilfe zu leisten, wenn der Verdacht auf ein Notfall vorliegt. Den Schaden hat in solchen Fällen die jeweilige Versicherung zu begleichen.