Um Mietpreiserhöhungen für Wohnungen in guter Lage nicht ins Uferlose steigen zu lassen, plant der Hamburger Senat, das bestehende Wohnraumschutzgesetz zu verschärfen. Danach dürften Wohneigentümer ihre Mietwohnungen zukünftig nicht länger als drei Monate leer stehen lassen. Bisher sind sechs Monate Leerstand die Obergrenze. Damit soll der wachsenden Wohnungsnot in Hamburg begegnet werden. Über den bereits vorliegenden Gesetzentwurf soll schon am 17. dieses Monats beraten und im Februar entschieden werden. Der Hamburger Grundeigentümerverband hat die Verkürzung der Fristen als nicht praktikabel kritisiert. Schon bei Umbaumaßnahmen müssten Hauseigentümer oft länger als drei Monate auf Handwerker warten. „Vier bis fünf Monate dauert das in der Regel. Das Austauschen von Fenstern oder die Reparatur eines Daches kann man im Winter eigentlich nicht machen“, erklärte der Verbands-Chef, Heinrich Stüve, in einem Interview gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Den Vorstoß des Senats hält er deshalb für „reinen Aktionismus“. Dagegen hält der Mietverein diesen Schritt für vielversprechend und sinnvoll. Derzeit stehen, trotz steigender Nachfrage, in Hamburg etliche Wohnimmobilien leer, da der Wohnraummangel hauptsächlich preiswerte Wohnungen betrifft. So sind aktuell etwa allein 200 städtische Immobilien, mit rund 90.000 Quadratmetern Nutzfläche ungenutzt, da sie einerseits preislich nicht zu den Gesuchen passen und andererseits auch die Stadtverwaltung Schwierigkeiten damit hat, ihre eigenen Forderungen, wie die nach einer Minimierung des Leerstandes, selbst umzusetzen.
Archiv der Kategorie: Recht
Keine Jagd mehr gegen den Willen der Eigentümer
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), im Juni dieses Jahres, müssen zukünftig auch in Deutschland Waldbesitzer keine Jagden auf ihrem Land mehr dulden. Bisher bestimmte das deutsche Waldrecht, dass die Jagd auf Wald und Ackerflächen, auch gegen den Willen der Besitzer durchgeführt werden können. Dagegen hatte ein Eigentümer geklagt und in letzter Instanz vor dem EGMR Recht bekommen. Das Gericht entschied, dass bei Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen eine Zwangsmitgliedschaft bei einer Jagdgenossenschaft eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Dem entsprechend wurde jetzt eine Modifizierung des deutschen Wald- und Jagdrechts vorgenommen. „Zukünftig können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass auf den Eigentumsflächen ein befriedeter Bezirk eingerichtet wird“, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium, nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett mit. Betroffene Landbesitzer können auf Wunsch einen Antrag bei den zuständigen Landesbehörden einreichen. Erwähnt werden sollte aber auch, dass die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft Vorteile mit sich bringt. So erhalten Landbesitzer dafür eine Aufwandsentschädigung, die in der Regel für die Pflege der Flächen verwendet wird. So müssen sich beispielsweise Waldbesitzer nicht um die Freihaltung der Wege kümmern, zu der sie, da Waldflächen in Deutschland für alle frei zugänglich sein müssen, verpflichtet sind.
Energiewende ankurbeln: Mietrechtsreform beschlossen
Der Bundestag hat jetzt eine Mietrechtsreform beschlossen die helfen soll, die geplante Energiewende anzukurbeln. Für Mieter bedeutet sie jedoch rechtliche Einschränkungen. So dürfen Mieter in Zukunft nicht mehr wegen Baulärm und Schmutz die Miete mindern, wenn dieser aufgrund einer energetischen Sanierung anfällt. Dadurch soll den Vermietern der Umbau erleichtert werden. Nur wenn die Bauarbeiten länger als drei Monate anhalten, dürfen Mieter eine Kürzung der Miete verlangen. Eine weitere Maßnahme der beschlossenen Mietrechtsreform ist dagegen positiv, besonders für die wachsende Zahl einkommensschwacher Mieter. So deckelt die Gesetzesänderung den Anstieg der Mieten. Besonders in den Großstädten erhöhten sich die Mietpreise in den vergangenen Jahren um bis zu 20 Prozent. Ab 2013 sollen Mieterhöhungen nur noch bis maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren möglich sein – vorausgesetzt – die einzelnen Bundesländer schließen sich der Vorlage des Bundes an. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Die Deckelung soll verhindern, dass „Mieter in begehrten Lagen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können“, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Andrea Voßhoff. Unklar ist noch, welche Bundesländer diese Regelungen übernehmen werden.
Mieterbund fordert Miet-Obergrenze
Rund ein Drittel ihres gesamten Haushaltsnettoeinkommens, zahlen Mieter inzwischen für Miete und Nebenkosten. Dadurch wird für viele Menschen gerade das Wohnen in Großstädten immer häufiger unbezahlbar. Deshalb fordert der Deutsche Mieterbund jetzt gesetzliche Obergrenzen für Mieten. Demnach soll die Höhe der Mieten bei neuen Verträgen zukünftig maximal zehn Prozent über den bis dahin ortsüblichen Durchschnittsmietpreisen liegen dürfen. Das derzeit rasant wachsende Mietpreisniveau liegt, nach Angaben von Franz-Georg Rips, dem Präsidenten des Deutschen Mieterbundes, an der zunehmenden Wohnungsknappheit, vor allem in den Großstädten. So fehlen beispielsweise in Frankfurt 17.500, oder in München sogar rund 31.000 Mietwohnungen. Das schlägt sich auch in der Miethöhe nieder. Während Mieter deutschlandweit circa 34,4 Prozent ihres Nettoeinkommens für ihre Wohnung ausgeben müssen, sind es in München, der Stadt mit der höchsten Wohnungsnot in Deutschland, schon an die fünfzig Prozent. Der Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmer (GdW) kritisiert die Forderung des Mieterbundes allerdings und verweist darauf, dass es vor allem die verteuerten Energiepreise sind, durch welche die Wohn-Kosten so rasant steigen. Nach Ansicht des GdW sollte der Gesetzgeber deshalb eher Maßnahmen im Energiesektor ergreifen, statt Eigentümer für diese Entwicklung zu bestrafen.
Mietkautionen sind kein Ausgleich für Fremdforderungen
Mietkautionen dürfen nicht mit Ansprüchen verrechnet werden, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, für das sie hinterlegt wurden. So entschied der Bundesgerichtshof die Klage eines Mieters auf Rückzahlung seiner Mietkaution. Der Vermieter hatte diese mit der Begründung behalten, dass er vermeintliche Mietansprüche eines früheren Vermieters übernommen hätte und diese mit der Kaution verrechnen würde. Der Bundesgerichtshof erklärte dies für unzulässig, da es für Mietkautionen ein „dauerndes Aufrechnungsverbot“ gäbe. Die Mietkaution dürfe maximal bis zu sechs Monaten nach Auszug des Mieters einbehalten und nur zur Befriedigung von Ansprüchen genutzt werden, die sich aus dem vereinbarten Mietverhältnis ergeben. Dazu gehören Mietschulden, oder nachweisbar vom Mieter verursachte Schäden an einer Wohnung. Andere Forderungen deckt eine Mietkaution nicht ab.