Hochwasser ist für Immobilienbesitzer und Mieter gleichermaßen eine Katastrophe. Für die Besitzer einer Wohnung ist vorrangig die Beschädigung der Bausubstanz problematisch, aber auch beispielsweise Reparaturansprüche, die ihre, von einem Hochwasser betroffenen Mieter haben. Mietrechtlich gelten Ãœberflutungen nicht als höhere Gewalt, so dass bei Wasser in der Wohnung, oder auch „nur“ im Keller oder der Garage, Mietminderungen erlaubt sind. Ist die Wohnung unbewohnbar, kann für diese Zeit die Miete komplett, um 100 Prozent verweigert werden. Auch an Reparaturen und Reinigungskosten müssen Vermieter sich beteiligen, so lange die betroffenen Bereiche zu den mitvermieteten Gegenständen gehören. Das kann beispielsweise die Einbauküche sein, Teppichböden, oder bei möblierter Vermietung, die Möbel. Hierfür muss der Vermieter die vollständigen Kosten tragen. Lediglich was dem Mieter gehört, muss er selbst ersetzen, oder entstandenen Abfall beseitigen. Auch auf Schadenersatz kann ein Mieter erfolgreich klagen, allerdings nur dann, wenn der Vermieter Bauvorschriften nicht eingehalten hat und dadurch der Schaden für den Mieter gestiegen ist. Darüber hinaus besteht keine Ersatzpflicht, für den Vermieter, da Naturkatastrophen als zum „allgemeinen Lebensrisiko“ gehörend, gezählt werden.
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Deutsche Mieterbund fordert Obergrenze bei Neuvermietung
Da in den vergangenen Monaten die Mieten bei Neuvermietungen in Großstädten rasant gestiegen sind, fordert der Deutsche Mieterbund, während des Deutschen Mietertages in München, erneut eine Obergrenze für Wiedervermietungsmieten. Bisher können Vermieter die Höhe der verlangten Miete, bei einer Neuvermietung, nach eigenem Ermessen festlegen. In vielen deutschen Großstädten wurde das im vergangenen Jahr genutzt, um die Mieten teils erheblich aufzustocken. Bis zu 40 Prozent stiegen sie bei Neuvermietungen beispielsweise in Konstanz, Heidelberg, oder Münster. Das wirkt sich letztlich auf die durchschnittliche Miete in ganz Deutschland aus. „Die hohen Neuvermietungsmieten von heute sind also die Vergleichsmieten von morgen, die dann alle Mieter zahlen müssen“, erläutert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips. Auch die kürzlich festgelegte Senkung der Kappungsgrenze, von 20 auf 15 Prozent, wurde kritisch kommentiert. Die Kappungsgrenze regelt, um wie viel Vermieter, alle drei Jahre, die Miete bei laufenden Verträgen erhöhen dürfen. Zwar sieht der Deutsche Mieterbund die Senkung der Kappungsgrenze prinzipiell positiv, doch diese wurde in der Mietrechtsreform nicht verbindlich festgelegt, sondern liegt im Ermessen der einzelnen Bundesländer.
Mietpreise dürften sich stabilisieren
Im Gegensatz zu den vom Mieterbund befürchteten Mangel an Privatwohnungen, gab das Bauministerium bekannt, dass 2012 mehr Wohnungen gebaut, als benötigt wurden. Um knapp siebeneinhalb Prozent, im Vergleich mit 2011, stieg die Zahl der erteilten Baugenehmigungen, auf 245.000. Der vom Bauministerium errechnete Bedarf lag 2012 dagegen nur bei 193.000 neuen Wohnungen. Für Bundesbauminister Peter Ramsauer ist dies ein „gutes Signal“, für Mieter. Trotzdem steigen die Mieten, gerade in den Großstädten, weiter an. Berechnungen des Internetportals „Immobilienscout24“ haben ergeben, dass die Mieten, in 74 der 78 untersuchten Städte, auch in diesem Jahr um weitere fünf Prozent steigen werden. Doch auch der Immobilienboom hält an, so dass sich die Preise in den nächsten Jahren wieder stabilisieren könnten.
Vorlagepflicht für Energieausweise
Mit dem Beginn des neuen Jahres sind Vermieter oder Verkäufer von Immobilien verpflichtet, für ihr Haus unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Bisher – seit 2008 – war dies nur auf Verlangen notwendig. Die meisten Käufer und Mieter waren sich dessen allerdings nicht bewusst und haben die Energieeffizienz der Immobilien kaum bei ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen besichtigte Objekte berücksichtigt. Das wird sich ändern, wenn die Vorlage des Energieausweises erst einmal Normalität ist. Verkäufer und Vermieter sind übrigens gut beraten, diese Ausweispflicht nicht zu ignorieren. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen nämlich ein Bußgeld von -im Wiederholungsfall- bis zu 15.000 Euro. Je nach Alter der betreffenden Immobilie muss entweder ein „Verbrauchsausweis“, oder ein „Bedarfsausweis“ beantragt werden. Beim Verbrauchsausweis wird der wahrscheinliche Energiebedarf nur anhand der Heizkosten berechnet, während der Bedarfsausweis durch einen Fachmann kalkuliert wird, der den Bauzustand der Immobilie und deren Wärmeverlust beurteilt. Der Bedarfsausweis ist für Zwei-, Drei- und Vierfamilienhäuser nötig, die noch nicht komplett energetisch saniert wurden sind.
Keine Jagd mehr gegen den Willen der Eigentümer
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), im Juni dieses Jahres, müssen zukünftig auch in Deutschland Waldbesitzer keine Jagden auf ihrem Land mehr dulden. Bisher bestimmte das deutsche Waldrecht, dass die Jagd auf Wald und Ackerflächen, auch gegen den Willen der Besitzer durchgeführt werden können. Dagegen hatte ein Eigentümer geklagt und in letzter Instanz vor dem EGMR Recht bekommen. Das Gericht entschied, dass bei Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen eine Zwangsmitgliedschaft bei einer Jagdgenossenschaft eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Dem entsprechend wurde jetzt eine Modifizierung des deutschen Wald- und Jagdrechts vorgenommen. „Zukünftig können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass auf den Eigentumsflächen ein befriedeter Bezirk eingerichtet wird“, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium, nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett mit. Betroffene Landbesitzer können auf Wunsch einen Antrag bei den zuständigen Landesbehörden einreichen. Erwähnt werden sollte aber auch, dass die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft Vorteile mit sich bringt. So erhalten Landbesitzer dafür eine Aufwandsentschädigung, die in der Regel für die Pflege der Flächen verwendet wird. So müssen sich beispielsweise Waldbesitzer nicht um die Freihaltung der Wege kümmern, zu der sie, da Waldflächen in Deutschland für alle frei zugänglich sein müssen, verpflichtet sind.