Hamburg plant strengeres Wohnraumschutzgesetz

Um Mietpreiserhöhungen für Wohnungen in guter Lage nicht ins Uferlose steigen zu lassen, plant der Hamburger Senat, das bestehende Wohnraumschutzgesetz zu verschärfen. Danach dürften Wohneigentümer ihre Mietwohnungen zukünftig nicht länger als drei Monate leer stehen lassen. Bisher sind sechs Monate Leerstand die Obergrenze. Damit soll der wachsenden Wohnungsnot in Hamburg begegnet werden. Über den bereits vorliegenden Gesetzentwurf soll schon am 17. dieses Monats beraten und im Februar entschieden werden. Der Hamburger Grundeigentümerverband hat die Verkürzung der Fristen als nicht praktikabel kritisiert. Schon bei Umbaumaßnahmen müssten Hauseigentümer oft länger als drei Monate auf Handwerker warten. „Vier bis fünf Monate dauert das in der Regel. Das Austauschen von Fenstern oder die Reparatur eines Daches kann man im Winter eigentlich nicht machen“, erklärte der Verbands-Chef, Heinrich Stüve, in einem Interview gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Den Vorstoß des Senats hält er deshalb für „reinen Aktionismus“. Dagegen hält der Mietverein diesen Schritt für vielversprechend und sinnvoll. Derzeit stehen, trotz steigender Nachfrage, in Hamburg etliche Wohnimmobilien leer, da der Wohnraummangel hauptsächlich preiswerte Wohnungen betrifft. So sind aktuell etwa allein 200 städtische Immobilien, mit rund 90.000 Quadratmetern Nutzfläche ungenutzt, da sie einerseits preislich nicht zu den Gesuchen passen und andererseits auch die Stadtverwaltung Schwierigkeiten damit hat, ihre eigenen Forderungen, wie die nach einer Minimierung des Leerstandes, selbst umzusetzen.

 

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